Seit langem wird die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes von Gewerkschaften und Auszubildendenvertretungen gefordert. Die Festschreibung der Novellierung im Koalitionsvertrag der aktuellen Großen Koalition war ein Sieg für diejenigen, die sich für mehr Rechte von Dual Studierenden, einer auskömmlichen Mindestausbildungsvergütung, für echte Lernmittelfreiheit, für eine sichere Übernahme von Auszubildenden und gegen eine Schmalspurausbildung einsetzen. Der Referent*innenentwurf, der nach langer Zeit der Untätigkeit in der Großen Koalition, vorgelegt wurde, zeigt jedoch, dass dies nur ein Etappensieg war. Bildungsministerin Anja Karliczek macht mit ihrem Entwurf leider deutlich, dass eine gute Ausbildung und bessere Bedingungen für viele Azubis und dual Studierende offenbar nicht in ihrem Interesse sind. Der Entwurf bleibt weit hinter den Forderungen der gewerkschaftlichen Jugendorganisationen zurück.
Die Veränderungen in der Arbeitswelt, die Digitalisierung und der Strukturwandel erfordern eine starke berufliche Bildung und fordern von uns das BBiG fit für die Zukunft zu machen. Anja Karliczek ist in der Verantwortung die Ausbildung und das duale Studium zu stärken. Bei der Novellierung des BBiG müssen aus unserer Sicht folgende Punkte berücksichtigt werden:
Rechtssicherheit für dual Studierende
Dual Studierende werden im aktuellen Berufsbildungsgesetz nicht berücksichtigt. Für die noch junge Form der beruflichen Ausbildung, die in den letzten Jahren bei Arbeitgeber*innen und Studierenden stark an Beliebtheit zunimmt, gibt es keine einheitlichen Regelungen, was die Studierenden der Willkür der Arbeitgeber*innen aussetzt. Es fehlen Schutzvorschriften, oftmals werden die Studiereden in ihren Phasen im Betrieb wie Praktikant*innen angestellt und für sie besteht keine Lehrmittelfreiheit. Dual Studierende brauchen Rechtssicherheit und müssen mit in das BBiG aufgenommen werden. Das duale Studium und die Ausbildung müssen gleichgestellt werden.
Sichere Übernahme
Auf dem Arbeitsmarkt sind junge Menschen oftmals Planungsunsicherheiten, zum Beispiel durch befristete Arbeitsverträge, ausgesetzt. Solche Unsicherheiten gibt es auch in der Ausbildung. Oftmals müssen Azubis am Ende ihrer Ausbildung um die Übernahme zittern und auf die Rückmeldung des Arbeitsgebers warten. Eine Ankündigungsfrist, von mindestens drei Monaten, bei geplanter Nichtübernahme muss im BBiG verankert werden, um Planungssicherheit für Auszubildende und dual Studierende zu schaffen.
Auskömmliche Mindestausbildungsvergütung
Anja Kraliceks Vorschlag zur Mindestausbildungsvergütung sieht momentan eine Vergütung von 515,00 € im ersten Ausbildungsjahr 2020 vor. Diese soll aber ausdrücklich durch Tarifverträge unterschritten werden dürfen, was die Mindestausbildungsvergütung ad absurdum führt. Bei der Vergütung von Auszubildenden und dual Studierenden muss es eine Grenze geben, die nicht unterschritten werden darf! Die Mindestausbildungsvergütung muss sich aus dem Durchschnitt aller tariflichen Ausbildungsvergütungen bemessen. (Derzeit ca. 660€)
Kostenfreie Ausbildung
Weil das Berufsbildungsgesetz nur vorschreibt, dass Ausbildungsmittel, zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfungen durch den bzw. die ArbeitgeberIn bereitgestellt werden müssen, entstehen oftmals zusätzliche Kosten für Fachbücher und Materialien für die Berufs-, Fach- oder Hochschule, die die Auszubildenden und dual Studierenden selbst tragen müssen. Für Azubis und Studierende dürfen aus unserer Sicht keine Kosten für die berufliche Ausbildung entstehen. Deshalb wollen wir eine echte Lehrmittelfreiheit und die Übernahme von Fahrt- und Unterbringungskosten durch die Arbeitgeber.
BBiG auch für Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen
Wir setzen uns dafür ein, dass die Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen ebenfalls unter die Geltung des Berufsbildungsgesetzes fallen. Bisher werden Auszubildende, etwa in den Berufen ErzieherIn, NotfallsanitäterIn, AltenpflegerIn sowie alle anderen einschlägigen Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen an privaten Instituten ausgebildet. Die Kosten werden teilweise von den Auszubildenden selbst getragen oder wie im Fall der Altenpflegeausbildung auf den Pflegekunden abgewälzt. Auch die Anstellungsverhältnisse des Lehrpersonals an den Ausbildungsinstituten ist in keiner Weise vergleichbar mit den Arbeitsbedingungen der vergleichbaren Fachkräfte an staatlichen Berufsschulen. Diese Defizite müssen bei der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes dringend behoben werden.
Partei der guten Ausbildung
Als Sozialdemokratie werden wir uns auch weiterhin für gute Ausbildung einsetzen. Wir wissen, wie wertvoll unsere berufliche Bildung ist und wie wichtig eine gute Ausbildung und Qualifikation im Hinblick auf die Veränderung der Arbeitswelt ist. Deswegen kämpfen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften für ein modernes BBiG und wehren auch in Zukunft Vorschläge, wie die Schmalspurausbildung, entschlossen ab.
Seit langem wird die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes von Gewerkschaften und Auszubildendenvertretungen gefordert. Die Festschreibung der Novellierung im Koalitionsvertrag der aktuellen Großen Koalition war ein Sieg für diejenigen, die sich für mehr Rechte von Dual Studierenden, einer auskömmlichen Mindestausbildungsvergütung, für echte Lernmittelfreiheit, für eine sichere Übernahme von Auszubildenden und gegen eine Schmalspurausbildung einsetzen. Der Referent*innenentwurf, der nach langer Zeit der Untätigkeit in der Großen Koalition, vorgelegt wurde, zeigt jedoch, dass dies nur ein Etappensieg war. Bildungsministerin Anja Karliczek macht mit ihrem Entwurf leider deutlich, dass eine gute Ausbildung und bessere Bedingungen für viele Azubis und dual Studierende offenbar nicht in ihrem Interesse sind. Der Entwurf bleibt weit hinter den Forderungen der gewerkschaftlichen Jugendorganisationen zurück.
Die Veränderungen in der Arbeitswelt, die Digitalisierung und der Strukturwandel erfordern eine starke berufliche Bildung und fordern von uns das BBiG fit für die Zukunft zu machen. Anja Karliczek ist in der Verantwortung die Ausbildung und das duale Studium zu stärken. Bei der Novellierung des BBiG müssen aus unserer Sicht folgende Punkte berücksichtigt werden:
Rechtssicherheit für dual Studierende
Dual Studierende werden im aktuellen Berufsbildungsgesetz nicht berücksichtigt. Für die noch junge Form der beruflichen Ausbildung, die in den letzten Jahren bei Arbeitgeber*innen und Studierenden stark an Beliebtheit zunimmt, gibt es keine einheitlichen Regelungen, was die Studierenden der Willkür der Arbeitgeber*innen aussetzt. Es fehlen Schutzvorschriften, oftmals werden die Studiereden in ihren Phasen im Betrieb wie Praktikant*innen angestellt und für sie besteht keine Lehrmittelfreiheit. Dual Studierende brauchen Rechtssicherheit und müssen mit in das BBiG aufgenommen werden. Das duale Studium und die Ausbildung müssen gleichgestellt werden.
Sichere Übernahme
Auf dem Arbeitsmarkt sind junge Menschen oftmals Planungsunsicherheiten, zum Beispiel durch befristete Arbeitsverträge, ausgesetzt. Solche Unsicherheiten gibt es auch in der Ausbildung. Oftmals müssen Azubis am Ende ihrer Ausbildung um die Übernahme zittern und auf die Rückmeldung des Arbeitsgebers warten. Eine Ankündigungsfrist, von mindestens drei Monaten, bei geplanter Nichtübernahme muss im BBiG verankert werden, um Planungssicherheit für Auszubildende und dual Studierende zu schaffen.
Auskömmliche Mindestausbildungsvergütung
Anja Kraliceks Vorschlag zur Mindestausbildungsvergütung sieht momentan eine Vergütung von 515,00 € im ersten Ausbildungsjahr 2020 vor. Diese soll aber ausdrücklich durch Tarifverträge unterschritten werden dürfen, was die Mindestausbildungsvergütung ad absurdum führt. Bei der Vergütung von Auszubildenden und dual Studierenden muss es eine Grenze geben, die nicht unterschritten werden darf! Die Mindestausbildungsvergütung muss sich aus dem Durchschnitt aller tariflichen Ausbildungsvergütungen bemessen. (Derzeit ca. 660€)
Kostenfreie Ausbildung
Weil das Berufsbildungsgesetz nur vorschreibt, dass Ausbildungsmittel, zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfungen durch den bzw. die ArbeitgeberIn bereitgestellt werden müssen, entstehen oftmals zusätzliche Kosten für Fachbücher und Materialien für die Berufs-, Fach- oder Hochschule, die die Auszubildenden und dual Studierenden selbst tragen müssen. Für Azubis und Studierende dürfen aus unserer Sicht keine Kosten für die berufliche Ausbildung entstehen. Deshalb wollen wir eine echte Lehrmittelfreiheit und die Übernahme von Fahrt- und Unterbringungskosten durch die Arbeitgeber.
BBiG auch für Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen
Wir setzen uns dafür ein, dass die Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen ebenfalls unter die Geltung des Berufsbildungsgesetzes fallen. Bisher werden Auszubildende, etwa in den Berufen ErzieherIn, NotfallsanitäterIn, AltenpflegerIn sowie alle anderen einschlägigen Berufe im Sozial- und Gesundheitswesen an privaten Instituten ausgebildet. Die Kosten werden teilweise von den Auszubildenden selbst getragen oder wie im Fall der Altenpflegeausbildung auf den Pflegekunden abgewälzt. Auch die Anstellungsverhältnisse des Lehrpersonals an den Ausbildungsinstituten ist in keiner Weise vergleichbar mit den Arbeitsbedingungen der vergleichbaren Fachkräfte an staatlichen Berufsschulen. Diese Defizite müssen bei der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes dringend behoben werden.
Partei der guten Ausbildung
Als Sozialdemokratie werden wir uns auch weiterhin für gute Ausbildung einsetzen. Wir wissen, wie wertvoll unsere berufliche Bildung ist und wie wichtig eine gute Ausbildung und Qualifikation im Hinblick auf die Veränderung der Arbeitswelt ist. Deswegen kämpfen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften für ein modernes BBiG und wehren auch in Zukunft Vorschläge, wie die Schmalspurausbildung, entschlossen ab.