IR-01 Beamtenstatus nur noch für hoheitliche Aufgaben

Der Beamtenstatus im öffentlichen Dienst soll nur noch für hoheitliche Aufgaben (Polizei, Justiz, Feuerwehr, Zoll u.ä.) gelten.

Begründung:

 

Der Beamtenstatus ist für viele Tätigkeiten im öffentlichen Dienst nicht mehr vertretbar. Es kommt häufig vor, dass in einem Büro 2 Mitarbeiter*innen die gleiche Arbeit verrichten, während einer Beamter und der andere Beschäftigter ist.

 

Diese Ungleichbehandlung muss abgeschafft werden.

Des Weiteren belasten die Beamten mit ihrer Pension die öffentlichen Haushalte.

In der Privatwirtschaft gibt es nur noch Arbeitnehmer und keine Arbeiter und Angestellte mehr.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Ablehnung
Beschluss-PDF: