G-10 Bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser durch Überwindung des Systems der Fallpauschalen

Der Landesparteitag der NRWSPD fordert die Vorstände und Fraktionen  der SPD auf Bundes-und Landesebene auf, die Initiative zu einer künftig bedarfsgerechten Finanzierung der Krankenhäuser zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere folgende Punkte:

  • die Herausnahme aller Personalkosten aus dem System der Fallpauschalen
  • die Einführung einer bundesweiten Personalbemessung, die sich am Bedarf der PatientenInnen bemisst
  • die Festlegung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und die vollständige Refinanzierung der Tarifgehälter
  • die Kontrolle der verbindlichen Einhaltung der Personalbemessung und der Zahlung der Tarifgehälter sowie die spürbare Sanktionierung von Verstößen bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis
  • der Versorgungsbedarf der PatientenInnen und nicht betriebswirtschaftliche Maßstäbe als Kriterium der Krankenhausplanung

Der Landesparteitag fordert die Vorstände und Fraktionen der SPD auf Bundes- und Landesebene auf, eine gesellschaftliche Debatte über Krankenhäuser als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu starten und darüber insbesondere mit Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens in einen Dialog zu treten.

Begründung:

Wie Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Berufs- und Fachverbände, Gesundheitswissenschaftler sowie Patientenorganisationen zu Recht feststellen, ist das System der Fallpauschalen keine „Erfolgs-„, sondern eine „Problemgeschichte“. Nicht zuletzt stellt die beschlossene Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus dem System der Fallpauschalen einen Systembruch dar und zeigt dessen Problemhaftigkeit für eine bedarfsgerechte Versorgung im Krankenhaus. Wenngleich etwa Regelungen im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes in die richtige Richtung weisen (z.B. die Fortführung des Pflegestellen-Förderprogrammes und die vollständige Finanzierung der Stellen, das krankenhausindividuelles Pflegebudget), reichen sie bei weitem nicht aus. Es besteht im Gegenteil die Gefahr, dass vor dem Hintergrund des sog. Pflegelastkataloges durch den Druck gesundheitsökonomischer Kräfte die Wiedereinführung von Pauschalen droht. In seiner jetzigen Konstruktion bleibt der Pflegelastkatalog nämlich zu sehr der Logik des Fallpauschalensystems verhaftet: hier folgt eben nicht „Geld der Leistung“, wie fälschlich von Gesundheitsökonomen behauptet, sondern Geld folgt den ökonomisch festgelegten Kosten. Damit verkehrt sich das Zweck-Mittel-Verhältnis. „Geld ist nicht mehr Mittel zum Zweck der Versorgung von Kranken, sondern die Versorgung von Kranken wird Mittel zum Zweck der Erzielung und Optimierung von Einnahmen.“ (Simon 2001: 24)

 

Damit Gesundheit nicht weiterhin Ware bleibt und wieder zum Teil öffentlicher Daseinsvorsorge wird, ist es erforderlich, mit dem System der Fallpauschalen zu brechen und die im Antrag genannten Punkte umzusetzen. Hierzu gehört dringend auch die Aufstockung der Investitionsmittel der Länder. Nach Angaben von verdi (05.10.2018: Stellungnahme zum Entwurf des Pflegepersonalstärkungsgesetzes, Seite 6) blieb im Jahre 2018 deren Investitionssumme von 2,8 Mrd. Euro um mehr als die Hälfte hinter dem bestandserhaltenden Bedarf zurück. Dies hat zur Folge, dass Krankenhausträger Mittel der Krankenversorgung für Investitionen aufwenden und damit zweckentfremden.

 

Hält man sich zudem vor Augen, dass die Aufrechterhaltung des momentanen Fallpauschalensystems volkwirtschaftlich bei den damit befassten Institutionen/Organisationen erhebliche Verwaltungskosten verursachen, sind diese Mittel sinnvoller für die Kontrolle der verbindlichen Einhaltung der Personalbemessung und der Zahlung der Tarifgehälter aufzuwenden.

 

Die hier skizzierten Ansätze der Politikgestaltung in einem zentralen Bereich der Gesundheitsvorsorge trägt nicht zuletzt dazu bei, die Themensetzungs- und Kampagnenfähigkeit der SPD deutlich zu erhöhen und damit die über viele Jahre verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Sozialdemokratische Vorstellung von Reform ist es, das Leben der Menschen zu verbessern. Die Ökonomisierung der Krankenhäuser entspricht nicht einem solchen Verständnis von Reform und muss daher korrigiert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW und ASG NRW
Beschluss: Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW und ASGNRW
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der NRWSPD fordert die Vorstände und Fraktionen  der SPD auf Bundes-und Landesebene auf, die Initiative zu einer künftig bedarfsgerechten Finanzierung der Krankenhäuser zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere folgende Punkte:

  • die Herausnahme aller Personalkosten aus dem System der Fallpauschalen
  • die Einführung einer bundesweiten Personalbemessung, die sich am Bedarf der PatientenInnen bemisst
  • die Festlegung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und die vollständige Refinanzierung der Tarifgehälter
  • die Kontrolle der verbindlichen Einhaltung der Personalbemessung und der Zahlung der Tarifgehälter sowie die spürbare Sanktionierung von Verstößen bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis
  • der Versorgungsbedarf der PatientenInnen und nicht betriebswirtschaftliche Maßstäbe als Kriterium der Krankenhausplanung

Der Landesparteitag fordert die Vorstände und Fraktionen der SPD auf Bundes- und Landesebene auf, eine gesellschaftliche Debatte über Krankenhäuser als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu starten und darüber insbesondere mit Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens in einen Dialog zu treten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW