V-03 Beseitigung der Benachteiligung von Senior*innen in der KfZ-Versicherung

Status:
Überweisung

Die SPD-AG 60plus fordert die SPD Bundestagsfraktion auf, gesetzlich festzuschreiben, dass bei der Prämienberechnung für Senior*innen nur die Unfallhäufigkeit in der jeweiligen Altersgruppe als Berechnungs­grundlage herangezogen werden darf. Das Alter allein darf nicht Berech­nungsgrundlage sein.

Begründung:

 

Zur Zeit werden ältere Mitbürger*innen bei der Berechnung der KfZ-Versiche­rung unangemessen benachteiligt. Bereits 65-jährige zahlen im Schnitt 16% höhere Prämien als zehn Jahre jüngere Fahrer*innen.

Bei 75-Jährigen steigt der Aufschlag abhängig vom Au­tomodell auf bis zu 70%. 85-Jährige zahlen bei ansonsten gleichen Bedin­gungen für die Vollkaskoversicherung doppelt so hohe Beiträge wie 30 Jahre jüngere Autofahrer*innen. Senior*innen ab 65 haben lt. ADAC im Jahr 2020 rund 17,5% der von PKW- Fahrer*innen verursachten Unfälle mit Personenschaden verschuldet. Im Ver­gleich zu ihrem Bevölkerungsanteil (rund 22%) sind Senior*innen damit „un­terproportional“ an Unfällen beteiligt. Der SPD NRW 60plus Landesvorstand fordert die Bundestagsfraktion auf für eine gesetz­lich festgelegte transparente Berechnung der Prämien für Senior*innen zu sorgen.

Die Altersdiskriminierung der älteren Mitbürger*innen durch KfZ-Versicherer muss endlich beendet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die SPD-AG 60plus fordert die SPD Bundestagsfraktion auf, gesetzlich festzuschreiben, dass bei der Prämienberechnung für Senior*innen nur die Unfallhäufigkeit in der jeweiligen Altersgruppe als Berechnungs­grundlage herangezogen werden darf. Das Alter allein darf nicht Berech­nungsgrundlage sein.

Beschluss-PDF: