Aus der Liste soll hervorgehen,
a) wer in der NRWSPD wofür zuständig ist und
b) wer zu bestimmten Bereichen Fachwissen besitzt und dazu auskunftsfähig ist.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:
Neufassung:
Der SPD-Landesvorstand NRW erstellt und pflegt eine Zuständigkeitsliste des SPD-Landesvorstandes NRW und eine Referent*innenkartei, die den Unterbezirksgeschäftsführern*innen zur Verfügung gestellt wird.