Im Jahr 2017 wurden in der BRD 138.893 Personen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Dieser Begriff fasst Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Mord, Totschlag, Zuhälterei und Zwangsprostitution zusammen. Aufgenommen in die Statistik werden dabei all jene Taten, die von Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen und ehemaligen Partner*innen begangen werden.
Die Kriminalstatistische Auswertung 2017 des Bundeskriminalamtes verdeutlicht in Zahlen, was grausame Wirklichkeit für zu viele Menschen in unserer Gesellschaft ist: Das eigene Zuhause wird für viele Ort des Schreckens, des Missbrauchs und eigene Familienangehörige zu Täter*innen.
Gerade Frauen sind dabei von dieser Gewalt betroffen: Bei den 138.893 Personen handelte es sich in 82,1% der Fälle um Frauen, die besonders häufig in den Straftatbeständen der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, der Bedrohung, des Stalkings, der Nötigung und der Freiheitsberaubung betroffen sind. Bei den TäterInnen handelt es sich in 80,6% der Fälle um Männer. Für fast die Hälfte der Betroffenen (49,1%) ist dabei das Entkommen vor dem bzw. der Peiniger*in nur schwer möglich, da sie mit ihm bzw. ihr zur Zeit der Tat unter einem Dach leben.
Der Weg aus einem gewaltsamen Zuhause ist lang und beschwerlich. Viele trauen sich lange nicht, aus Angst vor den Konsequenzen, Hilfe einzufordern und so wird geschätzt, dass die Dunkelziffer der Partnerschaftsgewalt noch höher ist, als es die Statistik des Bundeskriminalamtes abbildet. Aber selbst für all die Frauen, die sich bei den Hilfsstellen oder der Polizei melden, ist Realität, dass sie zu oft nicht die Hilfe bekommen, die sie benötigen.
In Frauenhäusern sollen alle Frauen jenen Zufluchtsort finden, den ihnen das eigene Zuhause nicht mehr bieten kann. In Notfällen können Frauen (zusammen mit ihren Kindern) in den Häusern unterkommen und so vor seelischem und körperlichem Missbrauch geschützt werden. In manchen Fällen geht es nicht um weniger, als um das Leben. Im Jahr 2017 verstarben 141 Frauen, weil sie von ihrem*r (ehemaligen) Partner*in Gewalt erfuhren.
Diese Zahlen sollten mehr als genug Anlass sein, über Maßnahmen nachzudenken, die Frauen* vor Gewalt in ihren eigenen vier Wänden schützen.
Frauenhäuser am Rande der Belastbarkeit
Seit Jahren zeigt sich ein gefährlicher Trend, denn immer häufiger werden Schutzsuchende von Frauen*häusern abgewiesen, weil diese ihre Kapazitätsgrenzen erreichen. Die Folge: 2017 wurden alleine in Nordrhein-Westfalen über 7358 Hilfegesuche abgelehnt. 2016 waren es noch 5888 und 2015 4698. Hinter jeder einzelnen Ablehnung steckt ein Schicksal, das es verdient, Hilfe und Zuwendung zu erhalten und es liegt nicht an den Sozialarbeiter*innen oder den Einrichtungen, dass in so vielen Fällen eine Ablehnung erfolgt. Das Problem ist die Finanzierung, denn es gibt keine einheitliche Regelung, die festlegt, wie in der BRD die Frauenhäuser finanziert und sichergestellt werden. So prangern Frauenhäuser seit Jahren an, dass es von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedliche Vorgehensweisen gibt, wie die Einrichtungen ihre Finanzierungen gewährleisten können. Gerade Kommunen, die knapp bei Kasse sind, sparen dabei häufig an sozialen Einrichtungen wie den Frauenhäusern. Die Folge: Diejenigen, die die Hilfe am meisten bräuchten, werden alleine gelassen; Sozialarbeiter*innen müssen tatenlos zuschauen.
Statistische Erhebungen, wie die des Bundeskriminalamtes, sind keine Neuheit. Seit Jahren ist die desolate Versorgungssituation von Frauenhäusern bekannt. Auch zusätzliche Finanzspritzen des Bundes oder der Länder lösen das Problem nicht, wenn Kommunen, die sparen müssen, weiterhin die Möglichkeit haben dies an Frauenhäusern zu tun.
Finanzierungsmöglichkeiten en masse – doch keine dauerhafte Lösung in Sicht
Um überhaupt Plätze in den Einrichtungen anbieten zu können, greifen die verschiedenen Bundesländer auf verschiedene Systeme zurück. So ist die so genannte Tagessatzfinanzierung ein gängiges Modell. Bei diesem System müssen die Frauen selbst für ihren Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung aufkommen und sind sie dazu nicht in der Lage, muss Hartz IV beantragt werden, damit die Grundsicherung mit dem jeweiligen Tagessatz verrechnet werden kann. Diese Vorgehensweise stellt schon aufgrund des bürokratischen Mehraufwandes ein erhebliches Risiko für viele Hilfesuchende dar, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, weshalb die Verantwortung über die Finanzierung an die Opfer von Gewalt übertragen wird, wenn sie doch die Hilfebedürftigen sind. Ein weiteres Problem dieses Models ist, dass Frauen, die nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher keinen Leistungsanspruch auf Hartz IV haben, nicht in den Frauenhäusern aufgenommen werden können, die sich durch eine Tagessatzfinanzierung halten, wenn sie selbst für die Kosten ihres Aufenthaltes nicht aufkommen können. Die Kosten für einen solchen Aufenthalt variieren dabei je nach Einrichtung zwischen 1500€ und 6000€ pro Monat. Gerade für Frauen mit keinem oder nur geringem Einkommen und nicht-EU-Staatsbürgerinnen stellt sich also ein Problem der Finanzierung, aber auch Frauen mit einem durchschnittlichen Einkommen sind einer unglaublichen finanziellen Belastung ausgesetzt, die manche gar in die Verschuldung treibt.
Frauen, die nicht Leistungsberechtigt sind, da sie zum Beispiel über ein gemeinsames Vermögen mit dem*r Partner*in verfügen, das sie von Sozialleistungen ausschließt, sehen sich diesem Problem auch ausgesetzt. Sie müssen selbst für das nötige Geld aufkommen und können so nicht die schnelle Hilfe bekommen, die sie benötigen.
Die verschiedenen Regelungen je nach Bundesland sind auch deshalb ein Problem, weil sie einer grundsätzlichen Idee der Frauenhäuser im Weg stehen: Oftmals sollen Frauen (und ihre Kinder) in Frauenhäusern untergebracht werden, die weit entfernt von ihrem eigentlichen Wohnort liegen, damit die Gefahr eines erneuten Übergriffes durch den bzw. die Partner*in reduziert werden kann. Die bürokratischen Hürden allein sind oftmals jedoch Grund genug, dass eine Unterbringung über die Landesgrenzen hinweg nicht reibungslos ablaufen kann.
Auch gelangen immer wieder Forderungen nach einer möglichst kurzen Bleibezeit für die Frauen an die Einrichtungen. So werden Frauenhäuser dazu angehalten die Frauen und Kinder nur kurzfristig unterzubringen, um Kosten zu sparen. Aber jedes einzelne Schicksal braucht seine eigene Zeit und das ergibt sich nicht nur aus der psychologischen Belastung, die mit einem schnellen Wechsel aus dem Frauen*haus in eine andere Unterbringung oder eine eigene Wohnung verbunden wäre. In einer Zeit, in der Wohnen immer mehr zum Luxusgut wird, müssen gerade alleinstehende Mütter und Frauen, die ein geringes Einkommen haben, auf dem Wohnungsmarkt zurückstecken. Opfern von häuslicher Gewalt dann dem Druck auszusetzen, sich möglichst schnell eine eigene Bleibe zu organisieren, ist unverhältnismäßig und nicht akzeptabel. Nur in den durch Sozialarbeiter*innen und geschultes Personal ausgestatteten Einrichtungen kann gewährleistet werden, dass ein stabiler Schutzraum für die Frauen und ihre Kinder besteht, damit sie sich von der teils jahrelangen Gewalt erholen können und ihr Leben wieder selbstverantwortlich gestalten. Es sollte folglich Aufgabe des Staates sein, diesen Schutz zu gewährleisten, damit keine Frau und kein Kind zurückgewiesen werden muss, weil die Gelder fehlen.
Die Istanbul-Konvention – Da war doch was?!
Die Umsetzung des Internationalen Abkommens für Frauenrechte kann nicht mehr warten! Seit dem 01. Februar 2018 ist die so genannte Istanbul-Konvention in Deutschland ratifiziert. Das Abkommen des Europarats, das präventive Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen durchsetzen soll und Richtlinien für eine bessere Versorgung mit Hilfseinrichtungen beinhaltet, hat unter anderem einen Passus, der explizit auf Einrichtungen, wie die Frauenhäuser eingeht.
In Artikel 23 der Konvention heißt es, dass sich Deutschland dazu verpflichtet, einfach zugängliche und flächendeckende Zufluchtsorte für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen und bereits 2008 wurde im Rahmen der Konvention ein Papier mit Vorgaben verabschiedet, das Auskunft darüber geben soll, wie eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern aussehen könnte. Nach diesem Papier sollte ein Familienplatz pro 10 000 Bewohner*innen zur Verfügung stehen und ein solches Angebot in jeder Region gegeben sein. Das Papier empfiehlt darüber hinaus, dass sich die Größe eines solchen Familienplatzes mindestens auf einen Schlafplatz für je eine Frau und die durchschnittliche Zahl an Kindern des jeweiligen Landes richten sollte.
In Deutschland leben pro Familie im Durchschnitt 1,5 Kinder. Demnach müssten pro 10 000 Einwohner*innen 2,5 Schlafplätze in Frauenhäusern zur Verfügung stehen. Mit einer aktuellen Bevölkerung von 82,79 Millionen Menschen, ergäbe sich in Deutschland also ein Bedarf von insgesamt 20697,5 Schlafplätzen. Momentan gibt es in der BRD jedoch nur knapp 350 Frauenhäuser mit insgesamt 6700 Plätzen. Dieses Defizit lässt sich auch nicht schön rechnen, wenn man Kinder aus der Rechnung lässt. Denn in diesem Modell wäre von 8279 Plätzen in Frauenhäusern auszugehen, was noch immer ein Defizit von über 1500 Plätzen bedeuten würde.
Familienministerin Dr. Franziska Giffey unternahm bereits einen ersten richtigen Schritt, indem sie einen „runden Tisch“ gründete, an dem erstmals Bund und Länder gemeinsam über die desolate Situation der Frauenhäuser in Deutschland beraten. Sie spricht davon, dass erste finanzielle Mittel im Rahmen einer Kampagne, die 2019 in Kraft treten soll, zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Maßnahme ist lobenswert und zeigt den Willen der Bundesministerin endlich etwas zu ändern. Aber die Ministerin spricht sich erst auf lange Sicht für einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus aus. Dies sollte jedoch kein Projekt sein, das auf die lange Bank geschoben wird.
Wir fordern daher:
- Die Umsetzung der Richtlinien aus der Istanbul-Konvention. Dies schließt ein die Empfehlung von einem Familienplatz pro 10 000 Bewohner*innen umzusetzen.
- Ein gesetzlich verankertes Recht auf einen Platz in einem Frauenhaus, damit keine Frau mehr abgewiesen werden muss, weil keine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist. Gerade für Frauen, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, könnte so eine Grundlage geschaffen werden, die ihnen erlaubt sich Hilfe zu suchen, wenn das eigene Zuhause zum Gefahrenort wird. Auch ist auf einen Abbau der Bürokratie zu bestehen, damit Frauen und ihre Kinder weit von ihrem ursprünglichen Wohnort untergebracht werden können, wenn die Gefahrenlage dies verlangt. Dies setzt voraus, dass die Regelungen bundesweit einheitlich sind und nicht mehr Sache der Länder.
- Damit einhergehend eine Sicherung der Finanzierung, damit eine flächendeckende Versorgung, auch in Kommunen, die wenig Spielraum in ihrem Haushalt haben, gewährleistet werden kann. Wir fordern in diesem Rahmen die Einführung des 3-Säulen-Modells, denn dieses setzt voraus, dass die Finanzierung vom Bund gestellt wird und die Verantwortung so nicht mehr auf die Frauen abgewälzt werden kann. Die autonomen Frauenhäuser sprechen sich in dieser Sache auch für das 3-Säulen-Modell, bestehend aus einem Sockelbetrag, einer Platzkostenpauschale und Gebäudekosten, aus. Dem zu Folge würde der Bund finanzielle Mittel ausschütten, die sich 1. nach den einzelfallunabhängigen Kosten, wie Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit, 2. der Anzahl der Plätze in der Einrichtung und 3. nach den Miet- und Instandhaltungskosten der Gebäude, richten würden. Die Gelder würden nach diesem Schlüssel an die einzelnen Kommunen ausgeschüttet damit diese, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, die Frauenhäuser finanzieren könnten.
- Die Tagessatzfinanzierung ist damit als Modell in seiner Vollständigkeit abzulehnen, da dieses System der Finanzierung die Verantwortlichkeit auf die betroffenen Frauen selbst lenkt. Dieses Vorgehen widerstrebt dem solidarischen Grundgedanken unseres Verbandes und ist durch eine Beschlusslage des Bundeskongress aus dem Jahr 2015 bereits verurteilt worden.
- Eine gesellschaftliche Aufarbeitung des Themas Gewalt in der Partnerschaft. Damit die Tabuisierung dieses Themas ein Ende findet, müssen auch wir uns als feministischer Verband laut als Unterstützer*innen all der Unterdrückten hervortun und uns mit Opfern häuslicher Gewalt und den Einrichtungen, die seit Jahren für diese einstehen, solidarisieren.
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (Art. 2 Abs. 2 GG), dies gilt auch für das eigene Zuhause!
Dieser Antrag ist als Ergänzung der Juso Bundes-Beschlusslage des Antrages G3 „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache – Für eine Verbesserung der Situation der Frauenhäuser und Beratungsstellen“ aus dem Jahr 2015 zu verstehen und erweitert die bereits vorhandene Beschlusslage um die Forderung nach dem 3-Säulen Modell der Finanzierung und die Forderung nach einem Abbau der Bürokratisierung, damit Plätze in Frauenhäusern auch über Landesgrenzen hinaus vergeben werden können.
Zeile 7:
Das Wort „Frauenhäuser“ ändern in „Frauenhausplatz“
Nach Zeile 170 ergänzen:
Ungeklärt ist zudem der Umgang mit älteren Jungen, die ihre Mütter begleiten. Einige Frauen*häuser nehmen beispielsweise keine Jungen über 14 Jahren auf. Da die Kinder jedoch auch oft von der Gewalt des Vaters betroffen sind, muss es für diese auch ein Schutzangebot geben, ohne dass sie von der restlichen Familie getrennt werden.
Nach Zeile 210 ergänzen:
Es fehlt aber auch an barrierefreien Frauen*hausplätzen, um Menschen mit körperlichen oder psychischen Behinderungen ein wohnortnahes Hilfsangebot zu bieten. Die Träger der Frauen*häuser müssen unterstützt werden, um diesen Mangel zu beheben.
Einfügen in Zeile 233:
…einem Frauen*haus für alle in Deutschland lebenden Frauen, unabhängig ihres Aufenthalts- und Sozialversicherungsstatus, damit…
Nach Zeile 267 ergänzen:
– Die Einführung eines Investitionsprogramms von Bund, Ländern und Kommunen zum barrierefreien Ausbau bestehender Frauen*häuser und einer Vorgabe, dass neue Frauenhäuser einen barrierefreien Zugang ermöglichen müssen.
Nach Zeile 275 ergänzen:
– Eine bundeseinheitliche Regelung über den Umgang mit und die Unterbringung von männlichen Jugendlichen, die ihre Mütter in ein Frauen*haus begleiten wollen bzw. müssen.
Im Jahr 2017 wurden in der BRD 138.893 Personen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Dieser Begriff fasst Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Mord, Totschlag, Zuhälterei und Zwangsprostitution zusammen. Aufgenommen in die Statistik werden dabei all jene Taten, die von Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen und ehemaligen Partner*innen begangen werden.
Die Kriminalstatistische Auswertung 2017 des Bundeskriminalamtes verdeutlicht in Zahlen, was grausame Wirklichkeit für zu viele Menschen in unserer Gesellschaft ist: Das eigene Zuhause wird für viele Ort des Schreckens, des Missbrauchs und eigene Familienangehörige zu Täter*innen.
Gerade Frauen sind dabei von dieser Gewalt betroffen: Bei den 138.893 Personen handelte es sich in 82,1% der Fälle um Frauen, die besonders häufig in den Straftatbeständen der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, der Bedrohung, des Stalkings, der Nötigung und der Freiheitsberaubung betroffen sind. Bei den TäterInnen handelt es sich in 80,6% der Fälle um Männer. Für fast die Hälfte der Betroffenen (49,1%) ist dabei das Entkommen vor dem bzw. der Peiniger*in nur schwer möglich, da sie mit ihm bzw. ihr zur Zeit der Tat unter einem Dach leben.
Der Weg aus einem gewaltsamen Zuhause ist lang und beschwerlich. Viele trauen sich lange nicht, aus Angst vor den Konsequenzen, Hilfe einzufordern und so wird geschätzt, dass die Dunkelziffer der Partnerschaftsgewalt noch höher ist, als es die Statistik des Bundeskriminalamtes abbildet. Aber selbst für all die Frauen, die sich bei den Hilfsstellen oder der Polizei melden, ist Realität, dass sie zu oft nicht die Hilfe bekommen, die sie benötigen.
In Frauenhäusern sollen alle Frauen jenen Zufluchtsort finden, den ihnen das eigene Zuhause nicht mehr bieten kann. In Notfällen können Frauen (zusammen mit ihren Kindern) in den Häusern unterkommen und so vor seelischem und körperlichem Missbrauch geschützt werden. In manchen Fällen geht es nicht um weniger, als um das Leben. Im Jahr 2017 verstarben 141 Frauen, weil sie von ihrem*r (ehemaligen) Partner*in Gewalt erfuhren.
Diese Zahlen sollten mehr als genug Anlass sein, über Maßnahmen nachzudenken, die Frauen* vor Gewalt in ihren eigenen vier Wänden schützen.
Frauenhäuser am Rande der Belastbarkeit
Seit Jahren zeigt sich ein gefährlicher Trend, denn immer häufiger werden Schutzsuchende von Frauen*häusern abgewiesen, weil diese ihre Kapazitätsgrenzen erreichen. Die Folge: 2017 wurden alleine in Nordrhein-Westfalen über 7358 Hilfegesuche abgelehnt. 2016 waren es noch 5888 und 2015 4698. Hinter jeder einzelnen Ablehnung steckt ein Schicksal, das es verdient, Hilfe und Zuwendung zu erhalten und es liegt nicht an den Sozialarbeiter*innen oder den Einrichtungen, dass in so vielen Fällen eine Ablehnung erfolgt. Das Problem ist die Finanzierung, denn es gibt keine einheitliche Regelung, die festlegt, wie in der BRD die Frauenhäuser finanziert und sichergestellt werden. So prangern Frauenhäuser seit Jahren an, dass es von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedliche Vorgehensweisen gibt, wie die Einrichtungen ihre Finanzierungen gewährleisten können. Gerade Kommunen, die knapp bei Kasse sind, sparen dabei häufig an sozialen Einrichtungen wie den Frauenhäusern. Die Folge: Diejenigen, die die Hilfe am meisten bräuchten, werden alleine gelassen; Sozialarbeiter*innen müssen tatenlos zuschauen.
Statistische Erhebungen, wie die des Bundeskriminalamtes, sind keine Neuheit. Seit Jahren ist die desolate Versorgungssituation von Frauenhäusern bekannt. Auch zusätzliche Finanzspritzen des Bundes oder der Länder lösen das Problem nicht, wenn Kommunen, die sparen müssen, weiterhin die Möglichkeit haben dies an Frauenhäusern zu tun.
Finanzierungsmöglichkeiten en masse – doch keine dauerhafte Lösung in Sicht
Um überhaupt Plätze in den Einrichtungen anbieten zu können, greifen die verschiedenen Bundesländer auf verschiedene Systeme zurück. So ist die so genannte Tagessatzfinanzierung ein gängiges Modell. Bei diesem System müssen die Frauen selbst für ihren Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung aufkommen und sind sie dazu nicht in der Lage, muss Hartz IV beantragt werden, damit die Grundsicherung mit dem jeweiligen Tagessatz verrechnet werden kann. Diese Vorgehensweise stellt schon aufgrund des bürokratischen Mehraufwandes ein erhebliches Risiko für viele Hilfesuchende dar, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, weshalb die Verantwortung über die Finanzierung an die Opfer von Gewalt übertragen wird, wenn sie doch die Hilfebedürftigen sind. Ein weiteres Problem dieses Models ist, dass Frauen, die nach den Regelungen der Sozialgesetzbücher keinen Leistungsanspruch auf Hartz IV haben, nicht in den Frauenhäusern aufgenommen werden können, die sich durch eine Tagessatzfinanzierung halten, wenn sie selbst für die Kosten ihres Aufenthaltes nicht aufkommen können. Die Kosten für einen solchen Aufenthalt variieren dabei je nach Einrichtung zwischen 1500€ und 6000€ pro Monat. Gerade für Frauen mit keinem oder nur geringem Einkommen und nicht-EU-Staatsbürgerinnen stellt sich also ein Problem der Finanzierung, aber auch Frauen mit einem durchschnittlichen Einkommen sind einer unglaublichen finanziellen Belastung ausgesetzt, die manche gar in die Verschuldung treibt.
Frauen, die nicht Leistungsberechtigt sind, da sie zum Beispiel über ein gemeinsames Vermögen mit dem*r Partner*in verfügen, das sie von Sozialleistungen ausschließt, sehen sich diesem Problem auch ausgesetzt. Sie müssen selbst für das nötige Geld aufkommen und können so nicht die schnelle Hilfe bekommen, die sie benötigen.
Die verschiedenen Regelungen je nach Bundesland sind auch deshalb ein Problem, weil sie einer grundsätzlichen Idee der Frauenhäuser im Weg stehen: Oftmals sollen Frauen (und ihre Kinder) in Frauenhäusern untergebracht werden, die weit entfernt von ihrem eigentlichen Wohnort liegen, damit die Gefahr eines erneuten Übergriffes durch den bzw. die Partner*in reduziert werden kann. Die bürokratischen Hürden allein sind oftmals jedoch Grund genug, dass eine Unterbringung über die Landesgrenzen hinweg nicht reibungslos ablaufen kann.
Auch gelangen immer wieder Forderungen nach einer möglichst kurzen Bleibezeit für die Frauen an die Einrichtungen. So werden Frauenhäuser dazu angehalten die Frauen und Kinder nur kurzfristig unterzubringen, um Kosten zu sparen. Aber jedes einzelne Schicksal braucht seine eigene Zeit und das ergibt sich nicht nur aus der psychologischen Belastung, die mit einem schnellen Wechsel aus dem Frauen*haus in eine andere Unterbringung oder eine eigene Wohnung verbunden wäre. In einer Zeit, in der Wohnen immer mehr zum Luxusgut wird, müssen gerade alleinstehende Mütter und Frauen, die ein geringes Einkommen haben, auf dem Wohnungsmarkt zurückstecken. Opfern von häuslicher Gewalt dann dem Druck auszusetzen, sich möglichst schnell eine eigene Bleibe zu organisieren, ist unverhältnismäßig und nicht akzeptabel. Nur in den durch Sozialarbeiter*innen und geschultes Personal ausgestatteten Einrichtungen kann gewährleistet werden, dass ein stabiler Schutzraum für die Frauen und ihre Kinder besteht, damit sie sich von der teils jahrelangen Gewalt erholen können und ihr Leben wieder selbstverantwortlich gestalten. Es sollte folglich Aufgabe des Staates sein, diesen Schutz zu gewährleisten, damit keine Frau und kein Kind zurückgewiesen werden muss, weil die Gelder fehlen. Ungeklärt ist zudem der Umgang mit älteren Jungen, die ihre Mütter begleiten. Einige Frauen*häuser nehmen beispielsweise keine Jungen über 14 Jahren auf. Da die Kinder jedoch auch oft von der Gewalt des Vaters betroffen sind, muss es für diese auch ein Schutzangebot geben, ohne dass sie von der restlichen Familie getrennt werden.
Die Istanbul-Konvention – Da war doch was?!
Die Umsetzung des Internationalen Abkommens für Frauenrechte kann nicht mehr warten! Seit dem 01. Februar 2018 ist die so genannte Istanbul-Konvention in Deutschland ratifiziert. Das Abkommen des Europarats, das präventive Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen durchsetzen soll und Richtlinien für eine bessere Versorgung mit Hilfseinrichtungen beinhaltet, hat unter anderem einen Passus, der explizit auf Einrichtungen, wie die Frauenhäuser eingeht.
In Artikel 23 der Konvention heißt es, dass sich Deutschland dazu verpflichtet, einfach zugängliche und flächendeckende Zufluchtsorte für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung zu stellen und bereits 2008 wurde im Rahmen der Konvention ein Papier mit Vorgaben verabschiedet, das Auskunft darüber geben soll, wie eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern aussehen könnte. Nach diesem Papier sollte ein Familienplatz pro 10 000 Bewohner*innen zur Verfügung stehen und ein solches Angebot in jeder Region gegeben sein. Das Papier empfiehlt darüber hinaus, dass sich die Größe eines solchen Familienplatzes mindestens auf einen Schlafplatz für je eine Frau und die durchschnittliche Zahl an Kindern des jeweiligen Landes richten sollte.
In Deutschland leben pro Familie im Durchschnitt 1,5 Kinder. Demnach müssten pro 10 000 Einwohner*innen 2,5 Schlafplätze in Frauenhäusern zur Verfügung stehen. Mit einer aktuellen Bevölkerung von 82,79 Millionen Menschen, ergäbe sich in Deutschland also ein Bedarf von insgesamt 20697,5 Schlafplätzen. Momentan gibt es in der BRD jedoch nur knapp 350 Frauenhäuser mit insgesamt 6700 Plätzen. Dieses Defizit lässt sich auch nicht schön rechnen, wenn man Kinder aus der Rechnung lässt. Denn in diesem Modell wäre von 8279 Plätzen in Frauenhäusern auszugehen, was noch immer ein Defizit von über 1500 Plätzen bedeuten würde. Es fehlt aber auch an barrierefreien Frauen*hausplätzen, um Menschen mit körperlichen oder psychischen Behinderungen ein wohnortnahes Hilfsangebot zu bieten. Die Träger der Frauen*häuser müssen unterstützt werden, um diesen Mangel zu beheben.
Familienministerin Dr. Franziska Giffey unternahm bereits einen ersten richtigen Schritt, indem sie einen „runden Tisch“ gründete, an dem erstmals Bund und Länder gemeinsam über die desolate Situation der Frauenhäuser in Deutschland beraten. Sie spricht davon, dass erste finanzielle Mittel im Rahmen einer Kampagne, die 2019 in Kraft treten soll, zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Maßnahme ist lobenswert und zeigt den Willen der Bundesministerin endlich etwas zu ändern. Aber die Ministerin spricht sich erst auf lange Sicht für einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus aus. Dies sollte jedoch kein Projekt sein, das auf die lange Bank geschoben wird.
Wir fordern daher:
- Die Umsetzung der Richtlinien aus der Istanbul-Konvention. Dies schließt ein die Empfehlung von einem Familienplatz pro 10 000 Bewohner*innen umzusetzen.
- Ein gesetzlich verankertes Recht auf einen Platz in einem Frauen*haus für alle in Deutschland lebenden Frauen, unabhängig ihres Aufenthalts- und Sozialversicherungsstatus, damit keine Frau mehr abgewiesen werden muss, weil keine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist. Gerade für Frauen, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, könnte so eine Grundlage geschaffen werden, die ihnen erlaubt sich Hilfe zu suchen, wenn das eigene Zuhause zum Gefahrenort wird. Auch ist auf einen Abbau der Bürokratie zu bestehen, damit Frauen und ihre Kinder weit von ihrem ursprünglichen Wohnort untergebracht werden können, wenn die Gefahrenlage dies verlangt. Dies setzt voraus, dass die Regelungen bundesweit einheitlich sind und nicht mehr Sache der Länder.
- Damit einhergehend eine Sicherung der Finanzierung, damit eine flächendeckende Versorgung, auch in Kommunen, die wenig Spielraum in ihrem Haushalt haben, gewährleistet werden kann. Wir fordern in diesem Rahmen die Einführung des 3-Säulen-Modells, denn dieses setzt voraus, dass die Finanzierung vom Bund gestellt wird und die Verantwortung so nicht mehr auf die Frauen abgewälzt werden kann. Die autonomen Frauenhäuser sprechen sich in dieser Sache auch für das 3-Säulen-Modell, bestehend aus einem Sockelbetrag, einer Platzkostenpauschale und Gebäudekosten, aus. Dem zu Folge würde der Bund finanzielle Mittel ausschütten, die sich 1. nach den einzelfallunabhängigen Kosten, wie Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit, 2. der Anzahl der Plätze in der Einrichtung und 3. nach den Miet- und Instandhaltungskosten der Gebäude, richten würden. Die Gelder würden nach diesem Schlüssel an die einzelnen Kommunen ausgeschüttet damit diese, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, die Frauenhäuser finanzieren könnten.
- Die Einführung eines Investitionsprogramms von Bund, Ländern und Kommunen zum barrierefreien Ausbau bestehender Frauen*häuser und einer Vorgabe, dass neue Frauenhäuser einen barrierefreien Zugang ermöglichen müssen.
- Die Tagessatzfinanzierung ist damit als Modell in seiner Vollständigkeit abzulehnen, da dieses System der Finanzierung die Verantwortlichkeit auf die betroffenen Frauen selbst lenkt. Dieses Vorgehen widerstrebt dem solidarischen Grundgedanken unseres Verbandes und ist durch eine Beschlusslage des Bundeskongress aus dem Jahr 2015 bereits verurteilt worden.
- Eine bundeseinheitliche Regelung über den Umgang mit und die Unterbringung von männlichen Jugendlichen, die ihre Mütter in ein Frauen*haus begleiten wollen bzw. müssen.
- Eine gesellschaftliche Aufarbeitung des Themas Gewalt in der Partnerschaft. Damit die Tabuisierung dieses Themas ein Ende findet, müssen auch wir uns als feministischer Verband laut als Unterstützer*innen all der Unterdrückten hervortun und uns mit Opfern häuslicher Gewalt und den Einrichtungen, die seit Jahren für diese einstehen, solidarisieren.
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (Art. 2 Abs. 2 GG), dies gilt auch für das eigene Zuhause!
Dieser Antrag ist als Ergänzung der Juso Bundes-Beschlusslage des Antrages G3 „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache – Für eine Verbesserung der Situation der Frauenhäuser und Beratungsstellen“ aus dem Jahr 2015 zu verstehen und erweitert die bereits vorhandene Beschlusslage um die Forderung nach dem 3-Säulen Modell der Finanzierung und die Forderung nach einem Abbau der Bürokratisierung, damit Plätze in Frauenhäusern auch über Landesgrenzen hinaus vergeben werden können.