K-01 Digitale Beteiligungsformate

Seit März 2020 wird unser Leben vom Corona-Virus – SARS-CoV-2 – maßgeblich beeinflusst. Erste Fälle von dem neuartigen Erreger traten bereits Ende 2019 im chinesischen Wuhan auf. In Deutschland gab es nach Medienberichten am 28. Januar 2020 den ersten bestätigten Fall. Seitdem hat sich das Virus in ganz Deutschland und in der Welt ausgebreitet, mit dramatischen Folgen u.a. für unser Gesundheitswesen, unsere Wirtschaft und unser Sozialverhalten. Anfang September 2021 liegt die Zahl der mit SARS-CoV-2 verstorbenen Menschen allein in Deutschland bei über 92.000.

 

Menschen mit bestimmten Einschränkungen/Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen, also Angehörige von sogenannten (Hoch)Risikogruppen, können sich während dieser Pandemie ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit und im schlimmsten Fall des eigenen Lebens nur noch deutlich eingeschränkt bzw. gar nicht mehr gesellschaftlich engagieren oder an politischen Prozessen beteiligen – solange diese eine persönliche Präsenz verlangen. Diese Situation ist nicht tragbar!

 

Nach § 48 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen seien Ratssitzungen öffentlich, teilt die Kommunalabteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord-rhein Westfalen am 15. Januar 2021 mit. In der Begründung heißt es weiter, diese Öffentlichkeit müsse in Form einer sogenannten Saalöffentlichkeit hergestellt werden. Zudem gelte allgemein, dass für die Beteiligung an Abstimmungen kommunalverfassungsrechtlicher Vertretungen grundsätzlich die Anwesenheit der Mandatsträger*innen im Sitzungssaal erforderlich sei. Dieses Recht sei auch für Ausschusssitzungen anzuwenden (§ 58 Ab-satz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen).

 

Abstimmungen in Ausschuss- und Ratssitzungen können demnach nicht digital erfolgen, aber gerade digitale Formate können hier Abhilfe schaffen, eine echte Alternative sein und für Gleichberechtigung sorgen. Ebenso ist eine Beteiligung an der Diskussion über digitale Medien demnach nicht möglich. Ersatzweise wird derzeit bei Ratssitzungen beispielsweise in Lennestadt einem gewählten Mandatsträger, der als Hochrisikoperson nicht vor Ort sein kann, eine Tonspur zu Verfügung gestellt, dies jedoch lediglich für den öffentlichen Teil. Dies ist nicht mit unserem Verständnis von Partizipation vereinbar!

 

Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass die Pandemie auf nationaler und europäischer Ebene bereits dazu geführt hat, dass Diskussionsprozesse und Entscheidungen auf digitalem Wege stattfinden bzw. gefällt werden, fordern wir die NRWSPD auf, sich für eine schnellstmögliche eindeutige, rechtssichere Schaffung von Rahmenbedingungen für die Durchführung digitaler Formate auch in der Kommunalpolitik einzusetzen.

 

Demokratie lebt vom Mitmachen aller gesellschaftlichen Gruppierungen. Gestärkt wird dieser Gedanke durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die am 30. März 2007 unterzeichnet wurde und die am 26 März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie sieht eine rechtsverbindliche Grundlage für eine umfängliche Teilhabe aller Menschen vor.

 

Wir fordern: Digitale Beteiligungsformate müssen Präsenzformaten gleichgestellt werden, um eine risikofreie, gleichberechtigte Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen für alle Mandatsträger*innen – mit und ohne Beeinträchtigung – zu ermöglichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an SPD-Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an SPD-Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Seit März 2020 wird unser Leben vom Corona-Virus – SARS-CoV-2 – maßgeblich beeinflusst. Erste Fälle von dem neuartigen Erreger traten bereits Ende 2019 im chinesischen Wuhan auf. In Deutschland gab es nach Medienberichten am 28. Januar 2020 den ersten bestätigten Fall. Seitdem hat sich das Virus in ganz Deutschland und in der Welt ausgebreitet, mit dramatischen Folgen u.a. für unser Gesundheitswesen, unsere Wirtschaft und unser Sozialverhalten. Anfang September 2021 liegt die Zahl der mit SARS-CoV-2 verstorbenen Menschen allein in Deutschland bei über 92.000.

Menschen mit bestimmten Einschränkungen/Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen, also Angehörige von sogenannten (Hoch)Risikogruppen, können sich während dieser Pandemie ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit und im schlimmsten Fall des eigenen Lebens nur noch deutlich eingeschränkt bzw. gar nicht mehr gesellschaftlich engagieren oder an politischen Prozessen beteiligen – solange diese eine persönliche Präsenz verlangen. Diese Situation ist nicht tragbar!

Nach § 48 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen seien Ratssitzungen öffentlich, teilt die Kommunalabteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord-rhein Westfalen am 15. Januar 2021 mit. In der Begründung heißt es weiter, diese Öffentlichkeit müsse in Form einer sogenannten Saalöffentlichkeit hergestellt werden. Zudem gelte allgemein, dass für die Beteiligung an Abstimmungen kommunalverfassungsrechtlicher Vertretungen grundsätzlich die Anwesenheit der Mandatsträger*innen im Sitzungssaal erforderlich sei. Dieses Recht sei auch für Ausschusssitzungen anzuwenden (§ 58 Ab-satz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen).

Abstimmungen in Ausschuss- und Ratssitzungen können demnach nicht digital erfolgen, aber gerade digitale Formate können hier Abhilfe schaffen, eine echte Alternative sein und für Gleichberechtigung sorgen. Ebenso ist eine Beteiligung an der Diskussion über digitale Medien demnach nicht möglich. Ersatzweise wird derzeit bei Ratssitzungen beispielsweise in Lennestadt einem gewählten Mandatsträger, der als Hochrisikoperson nicht vor Ort sein kann, eine Tonspur zu Verfügung gestellt, dies jedoch lediglich für den öffentlichen Teil. Dies ist nicht mit unserem Verständnis von Partizipation vereinbar!

Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass die Pandemie auf nationaler und europäischer Ebene bereits dazu geführt hat, dass Diskussionsprozesse und Entscheidungen auf digitalem Wege stattfinden bzw. gefällt werden, fordern wir die NRWSPD auf, sich für eine schnellstmögliche eindeutige, rechtssichere Schaffung von Rahmenbedingungen für die Durchführung digitaler Formate auch in der Kommunalpolitik einzusetzen.

Demokratie lebt vom Mitmachen aller gesellschaftlichen Gruppierungen. Gestärkt wird dieser Gedanke durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die am 30. März 2007 unterzeichnet wurde und die am 26 März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie sieht eine rechtsverbindliche Grundlage für eine umfängliche Teilhabe aller Menschen vor.

Wir fordern: Digitale Beteiligungsformate müssen Präsenzformaten gleichgestellt werden, um eine risikofreie, gleichberechtigte Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen für alle Mandatsträger*innen – mit und ohne Beeinträchtigung – zu ermöglichen.

Beschluss-PDF: