B-04 Digitale Endgeräte

Der Landesparteitag fordert die SPD-Fraktion im Landtag NRW dazu auf, dass sich dich dafür einsetzt, dass digitale Endgeräte, die in der schulischen Lehre erforderlich sind, von den jeweiligen Schulträgern bereitgestellt werden. Die Finanzierung wird durch das Land NRW sichergestellt.

Begründung:

 

Die uneingeschränkte digitale Teilhabe von Schülerinnen und Schülern an schulischen Lernprozessen ist eine unabdingbare Forderung, über die weitgehend politische Einigkeit besteht, wobei die Vermeidung sozialer Ungleichheit bei der Anschaffung oder Nutzung digitaler Endgeräte eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Die Ministerin für Schule und Bildung stellt auf die Kleine Anfrage 4635 im Landtag fest: „Zu den Pflichten der Eltern nach § 41 Absatz 1 Schulgesetz gehört es, ihr Kind angemessen auszustatten. Nach der gegenwärtigen Rechtsauffassung sind davon digitale Endgeräte derzeit nicht umfasst. Vor diesem Hintergrund sind Beschaffungsvorgaben unzulässig. Auch darf die Beschaffung von digitalen Endgeräten nicht zur Voraussetzung für den Besuch einer Schule oder eines Bildungsgangs gemacht werden. Die Überwachung dieser Rechtslage obliegt der Schulaufsicht.“

 

Nach unseren Informationen hat sich die Auffassung des Ministeriums für Schule und Bildung und damit auch die Rechtslage nicht geändert.

 

Ferner wird in Beantwortung der o.g. Anfrage ausgeführt, dass digitale Endgeräte im Gegensatz zu Atlanten, Formelsammlungen, Grammatiken, Wörterbücher, Lexika, Bibeln, Alte und Neue Testamente, Katechismen, Gebetbücher, Liederbücher, Kochbücher, wissenschaftliche Literatur nicht pauschal als Lernmittel zugelassen sind.

 

Die Praxis zeigt jedoch, dass in den Kommunen eigenständig Lösungen gesucht werden, um Schüler:innen mit digitalen Endgeräten auszustatten. Dabei werden u.a. Finanzierungsmodelle entwickelt, welche die Eltern finanziell stark belasten. Gleichzeitig entsteht in Bezug auf die Lernmittelausstattung ein Flickenteppich, der keine Chancengleichheit in der Bildung gewährleistet. So entscheidet der Wohnort und die Finanzkraft der Eltern, ob ein Kind Zugang zur digitalen Bildung erhält.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschluss L-01 Regierungsprogramm