Der Bundesvorstand und die Bundestagsfraktion der SPD wirken darauf hin, dass das GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 dahingehend geändert wird, dass die Beitragspflicht auf betriebliche Altersvorsorgeleistungen für Pflicht- und freiwillig Versicherte in der GKV aufgehoben wird.
Die Änderung ist unverzichtbar, um die Benachteiligung der gesetzlich Versicherten gegenüber den Privatversicherten aufzuheben und die ungerechtfertigte doppelte Verbeitragung der gesetzlich Versicherten zu beenden.
Erledigt bei Annahme von L-02 „Rente“ in Fassung Antragskommission
Ergänzung in L-02, Zeile 429 :
Damit Betriebsrenten attraktiver werden, müssen diese außerdem von doppelten Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Wir werden die sogenannte Doppelverbeitragung beenden. Das heißt, die Beitragspflicht auf betriebliche Altersvorsorgeleistungen für Pflicht- und freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird halbiert und Krankenkassenbeiträge werden wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dadurch sorgen wir auch für mehr Gerechtigkeit zwischen gesetzlich Krankenversicherten und Privatversicherten.