B-08 Echte Lernmittelfreiheit schaffen – Digitalisierung an Schulen nachhaltig ermöglichen

Status:
Überweisung

Der NRWSPD Landesparteitag und die NRWSPD Landtagsfraktion werden aufgefordert, eine echte Lernmittelfreiheit zu schaffen, indem auf die Erhebung eines Eigenanteils für Schülerinnen und Schüler verzichtet wird. Dieser Anteil soll vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Zugleich sind die gesetzlichen Grundlagen an die Erfordernisse einer nachhaltigen Digitalisierung an Schulen zu überarbeiten, dazu zählt auch eine dauerhafte vollständige Finanzierung von digitalen Medien und der erforderlichen technischen Ausstattung im schulischen Unterricht.

Begründung:

 

Gerade im Bereich von Schulbüchern inklusive digitaler Schulbücher ist es von zentraler Bedeutung, eine angemessene und qualitativ hochwertige Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Zum Schuljahr 2021/22 wurden die Durchschnittsbeträge für Schulbücher um 30 Prozent erhöht. Die Anpassung bezieht sich sowohl auf den Anteil für die Schulträger als auch der Eltern.

 

Der Durchschnittsbetrag pro Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr stellt sich wie folgt dar:

 

Betrag Lernmittel bis zu 102 Euro, Schulträgeranteil bis zu 68 Euro, Eigenanteil Eltern 34 Euro.

 

Die Finanzierung der technischen Ausstattung von Schülerinnen und Schülern für die digitale Arbeit im Unterricht ist bisher nur in Form einer Einmalregelung zur Beschaffung von Notebooks oder Tablets erfolgt. Eine nachhaltige und dauerhafte Regelung existiert bisher nicht. Diesen Mangel gilt es auszuräumen, um eine regelmäßige Ersatzbeschaffung von Geräten genauso zu ermöglichen wie die Ausstattung neuer Jahrgänge sicherzustellen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Landtagfraktion
Text des Beschlusses:

Der NRWSPD Landesparteitag und die NRWSPD Landtagsfraktion werden aufgefordert, eine echte Lernmittelfreiheit zu schaffen, indem auf die Erhebung eines Eigenanteils für Schülerinnen und Schüler verzichtet wird. Dieser Anteil soll vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden. Zugleich sind die gesetzlichen Grundlagen an die Erfordernisse einer nachhaltigen Digitalisierung an Schulen zu überarbeiten, dazu zählt auch eine dauerhafte vollständige Finanzierung von digitalen Medien und der erforderlichen technischen Ausstattung im schulischen Unterricht.

Beschluss-PDF: