I-03 Eindämmung der Abmahnmöglichkeiten zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung

Die Abänderung des Abmahnverfahrens zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung in der folgenden Weise:

  1. Die erste Abmahnung soll kostenfrei sein. Im Abmahnschreiben werden die zu erwartenden Kosten der zweiten Abmahnung aufgeführt.
  1. Die zweite Abmahnung umfasst die Kosten wie in der ersten Abmahnung aufgeführt.
  2. Die Unterlassungserklärung bezieht sich nur auf den Gegenstand der Abmahnung und nicht auf jegliche zukünftige Verstöße der jeweiligen Gesetze.
  1. Die Strafzahlung soll sich nicht an der Wirtschaftsleistung der abgemahnten Personen/Betriebe orientieren, sondern an der Art des Verstoßes. Hierfür werden verbindliche Sätze festgelegt.

 

Begründung:

Generell ist die Überwachung der Einhaltung der verschiedenen Gesetze durch Abmahnung nicht zu beanstanden, jedoch leitet das jetzige Verfahren zu Unsicherheiten, Hilflosigkeit bei der Betroffenen ein und führt sogar zur völligen Aufgabe der Tätigkeiten bzw. Aufgabe der Selbständigkeit. Die festgelegte Verfahren im UWG, Telemedien Gesetz und DSGVO sehen zwar Reduzierungen der Höhe der Pönalen vor, diese sind jedoch nur über gerichtliche Verfahren zu erreichen und da gilt der Streitwert und dementsprechend hohe Gebühren. Auch im jetzigen Verfahren ist die Abmahnung nicht kalkulierbar durch die Zusatzkosten der Anwälte.

Jetzt bekommt man eine Abmahnung wegen z.B. eines Verstoßes gegen das UWG und man soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass man in Zukunft keinen Verstoß gegen das UWG macht. Wenn doch, wird die angegebene Pönale/Strafzahlung fällig. Ein Verstoß reicht, egal was der Verstoß verursacht. Man hat sofort die Pönale zu zahlen.
In Punkt 4 fordern wir, dass der Verstoß und die Unterlassungserklärung sich aufeinander beziehen müssen. Die Pönale/Vertragsstrafe wäre dann gebunden an diesen Vorfall.
Beispiel: Die Herstellerangabe ist nicht vorhanden. Wenn danach jedoch die Rechtsform der Firma fehlt, würde das Abmahnverfahren wieder von vorne anfangen mit einer Abmahnung, so dass nicht sofort die Pönale zu zahlen wäre.

Diese Punkte fördern nicht die Bereitschaft, sich selbständig zu machen und sind somit kontraproduktiv!

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Bundestagsfraktion
Version der Antragskommission:

SPD-Bundestagsfraktion

Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Bundestagsfraktion