O-06 Einrichtung einer Kommission zur Sicherstellung der Geschlechterquote / Geschlechterparität

Status:
Überweisung

Der neu gewählte Landesvorstand richtet unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen eine Kommission ein, die in Vorbereitung der nächsten Bundestagswahl und zur Sicherstellung der Geschlechterquote / Geschlechterparität Verfahren entwickelt, wie in NRW SPD :

 

  • Möglichist eine paritätische Beteiligung, aber mindestens die 40 % Geschlechterquote, bei den  Direktkandidierenden zum Bundestag erreicht wird.
  • und/ oder die Satzung so ergänzt wird, das sie sicherstellt, das in der nächsten Bundestagsfraktion mehr als 40% Genossinnen vertreten sind.
Begründung:

 

In den 64 NRW-Wahlkreisen gab es bei der Wahl zum jetzigen Bundestag 42 Genossen und 22 Genossinnen, die in ihren Unterbezirken und Kreisen aufgestellt wurden.

Nur die paritätische Landesliste hat den Frauenanteil den heutigen Frauenanteil von ca. 35 % erreicht.

Von den 30 Direktgewählten waren 24 Genossen und 6 Genossinnen, was unschwer vermuten lässt, daß es Frauen schweren haben einen Direktwahlkreis zu bekommen, deshalb ist anzustreben, das der Anteil der Genossinnen, unter Wahrung der demokratischen Entscheidungen in den Unterbezirken und Kreisen, bei den Direktkandidaturen drastisch erhöht wird.

Die Regelung über die Satzung ( z.B. auf den 10 Plätze nur an Genossinnen zu platzieren) sollte die Ersatzlösung sein.

Die beschlossene Wahlrechtsreform macht dies notwendig.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch die Annahme von Sä-15 bis Sä-17 und von L-01
Beschluss: Überweisung an den Landesvorstand
Text des Beschlusses:

Der neu gewählte Landesvorstand richtet unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen eine Kommission ein, die in Vorbereitung der nächsten Bundestagswahl und zur Sicherstellung der Geschlechterquote / Geschlechterparität Verfahren entwickelt, wie in NRW SPD :

  • Möglichist eine paritätische Beteiligung, aber mindestens die 40 % Geschlechterquote, bei den  Direktkandidierenden zum Bundestag erreicht wird.
  • und/ oder die Satzung so ergänzt wird, das sie sicherstellt, das in der nächsten Bundestagsfraktion mehr als 40% Genossinnen vertreten sind.
Beschluss-PDF: