Sä-27 Finanzordnung der NRWSPD: § 1 (2)

Streiche:

  • Der Landesverband erhält im Jahre 2004 als Sonderzahlung einen erhöhten Beitragsanteil.
  • Der Landesverband erhält im Jahr 2007 einen Beitragsanteil von 67%.
  • Die Unterbezirke erhalten im Jahr 2007 einen Beitragsanteil von mindestens 9%.
  • Der Landesverband erhält ab dem Jahr 2008 einen Beitragsanteil von 65%.
  • Die Unterbezirke erhalten im Jahr 2008 einen Beitragsanteil von mindestens 10%.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme