Sä-28 Finanzordnung der NRWSPD: § 2 (4) neu

Füge ein:

(4) Die Sonderbeitragsordnung enthält Angaben zu Sonderbeiträgen von kommunalen Wahlbeamten. Diese sind an die Parteigliederung der entsprechenden Ebene zu entrichten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme