Sä-28 Finanzordnung der NRWSPD: § 2 (4) neu
AntragstellerInnen:
Landesvorstand
Der Landesparteitag möge beschließen:
Füge ein:
(4) Die Sonderbeitragsordnung enthält Angaben zu Sonderbeiträgen von kommunalen Wahlbeamten. Diese sind an die Parteigliederung der entsprechenden Ebene zu entrichten.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
This Antrag was published on Dienstag, 21. März 2023 at 14:12.