Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, besonders im Falle einer erfolgreichen Kandidatur Deutschlands für den UN-Menschenrechtsrat, Maßnahmen für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu ergreifen, um diese zu einem Relikt der Vergangenheit zu machen.
Obwohl 106 Länder, eine Mehrheit der Länder dieser Welt, diese inhumane Strafe bis zum Jahresende 2017 abgeschafft haben, gibt es weiterhin 23 Länder weltweit, u.a. auch Partnerländer wie die USA oder China, deren Justizsystem nicht ausschließlich auf Resozialisierung basiert und auf diese menschenverachtende Strafe zurückgreift.
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist uns bewusst, dass jede Strafe, die nach einem fairen Prozess verhängt wurde, auf eine Wiedereingliederung der Verurteilten in die Gesellschaft abzielt und wir halten es u.a. aus diesem Grund fatal, einem Menschen durch diese Praktik zu verwehren, wieder Teil der Gesellschaft zu werden.
Des Weiteren wurden laut dem Bericht zur Todesstrafe von Amnesty International bis Ende 2017 21.919 Menschen zum Tode verurteilt, was aus unserer Sicht 21.919 Menschen zu viel sind!
Dabei werden die Verurteilten mit derart grausamen Hinrichtungsmethoden, wie Enthauptungen, Erhängen, Erschießen oder Giftinjektion getötet, was aus unserer Sicht gegen den dritten Artikel der Menschenrechte verstößt, welcher aussagt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“, weil ihm durch die Exekution mit einer dieser schrecklichen Methoden diese Rechte verwehrt werden.
Außerdem ist bei einem Großteil der Verfahren, welche zu einem Todesurteil führten, nicht festzustellen, dass es sich um ein faires Gerichtsverfahren nach internationalen Standards handelt, wozu nachgewiesen werden konnte, dass Länder wie beispielsweise Bahrain, China, Iran, Irak oder Saudi-Arabien oftmals (gefälschte) Geständnisse, welche zur Verurteilung zum Tode führten, mit Folter oder anderen Misshandlungen erzwangen. Dadurch gibt es tausende Getötete, die in der Hoffnung, sich durch ein gelogenes Geständnis weiterer Folter entziehen zu können, falsche Angaben machten oder sich selbst belasteten, obwohl diese Angaben nicht wahrheitsgemäß zutrafen. Eine weitere Folge ist, dass zahlreiche Unschuldige, oftmals Regierungskritiker*innen durch erzwungene, falsche Geständnisse in Schauprozessen zum Tode verurteilt werden, um sie mundtot zu machen.
Regime und Regierungen, welche auch normalerweise eine Achtung der Menschenrechte als nicht nötig erachten, schrecken auch nicht davor zurück, Minderjährige zu töten, wie beispielweise im Iran, wo laut einem Bericht von Amnesty International 2017 mindestens fünf Menschen umgebracht wurden, welche zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat jünger als 18 Jahre alt waren.
Wir werden dabei nicht länger zusehen und mit allen Mitteln gegen die Todesstrafe vorgehen, deren Praxis wir weiterhin und konsequent, auch bei unseren Partnerländern, kritisieren und auf ein generelles Verbot dieser menschenverachtenden Strafe hinarbeiten. Es ist mit unserem gesellschaftlichen Menschenbild nicht zu vereinbaren, einen Menschen nach einem erzwungenen Geständnis, aber auch nicht nach einem fairen Gerichtsprozess gemäß internationaler Standards zum Tode zu verurteilen.
Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, besonders im Falle einer erfolgreichen Kandidatur Deutschlands für den UN-Menschenrechtsrat, Maßnahmen für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu ergreifen, um diese zu einem Relikt der Vergangenheit zu machen.