G-14 Geburtshilfe fördern - Hebammenhaftpflichtproblematik lösen

Eine ausgiebige Betreuung durch eine Hebamme ist für Gebärende und ihr eigenes Wohlbefinden während der Geburt von hoher Bedeutung. Diese Bedeutsamkeit greift auch die S3-Leitlinie auf, welche empfiehlt, dass Gebärende ab der aktiven Eröffnungsphase durch eine Hebamme Eins-zu-Eins betreut werden müssen. Mithilfe einer Eins-zu-Eins-Begleitung, welche mindestens zu 80% der Zeit erfolgen soll, werden zahlreiche Vorteile für Gebärende ermöglicht. Hierzu gehört auch, dass Gebärende durch die geburtsbegleitende Hebamme die beste emotionale Unterstützung, sowie kontinuierlich weitere Informationen über den eigenen Geburtsfortschritt erhalten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass eine umfassende Betreuung zu mehr vaginalen Geburten und zu weniger Kaiserschnitten führt. Aber auch in der Vor- und Nachbereitung ist die Betreuung durch eine Hebamme sinnvoll.

 

Allerdings kann aktuell das empfohlene Betreuungsmodell in vielen Fällen nicht ausgeführt werden. Dieses liegt, unter anderem, dem ständig wachsenden Personalmangel in der Geburtshilfe zugrunde. Woraufhin immer mehr Gebärende zur gleichen Zeit betreut werden müssen. Dementsprechend sind Entbindende auch immer häufiger und länger während der Geburt auf sich allein gestellt. Des Weiteren löst der stetig wachsende Personalmangel zunehmend Versorgungsengpässe in der stationären Hebammenversorgung in Großstädten aus.

 

Der wachsende Personalmangel in der Geburtshilfe wird insbesondere durch die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtproblematik für Beleghebammen begünstigt. Während die Haftpflichtbeiträge in den letzten Jahren rasant gestiegen sind, zogen die Vergütungen für Geburtsbegleitungen kaum nach. An dieser Stelle ist zu beobachten, dass freiberufliche Hebammen, welche zusätzlich Geburtshilfe anbieten am stärksten von hohen Haftpflichtbeiträgen betroffen sind. Für diese Berufsgruppe werden monatlich Beiträge von bis zu 900 € fällig. Zwar können Hebammen einen Antrag auf einen Sicherstellungszuschlag stellen. Jedoch kann dieser nur rückwirkend bewilligt werden. Anders formuliert, Hebammen müssen zunächst in Vorleistung gehen. Des Weiteren kann die gesetzlich vereinbarte Mindestmenge in der Geburtshilfe nicht von jeder Hebamme erreicht werden, weswegen nicht jede ein Recht auf den Sicherstellungszuschlag erhält. Überdies hinaus ist anzumerken, dass Privatpatient*innen nicht mit in die Berechnung der Mindestmenge einfließen.

 

Die hohen Haftpflichtbeiträge führen zunehmend dazu, dass viele Hebammen ihre eigene Existenz nicht mehr durch ihr generiertes Einkommen sichern können. Im Zuge dessen scheiden immer mehr Hebammen aus ihrem Beruf aus. Gleichzeitig erhöht sich hierdurch für die verbliebenen Hebammen die Arbeitsbelastung, die wiederum zu weiteren Berufsaustritten führt. Aufgrund dieser benannten Faktoren wird der Beruf für potenzielle Berufseinsteiger*innen stetig unattraktiver. Weswegen die Hebammenversorgung in Deutschland nach aktuellem Stand nicht zukunftsfest ist.

 

Hebammen muss es ermöglicht werden von ihrer erbrachten Arbeit ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Damit dieses jedoch erreicht werden kann, bedarf es einer umfassenden Lösung der Berufshaftpflichtproblematik, welche über die bisherigen Ansätze hinausgeht.

 

Aufgrund dessen fordern wir:

 

  • für den Übergang die Überarbeitung des Sicherstellungszuschlags, damit mehr Hebammen einen Anspruch erhalten können.
  • die Entwicklung und Einführung von Lösungsansätzen bzgl. der Hebammenhaftpflichtproblematik.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Eine ausgiebige Betreuung durch eine Hebamme ist für Gebärende und ihr eigenes Wohlbefinden während der Geburt von hoher Bedeutung. Diese Bedeutsamkeit greift auch die S3-Leitlinie auf, welche empfiehlt, dass Gebärende ab der aktiven Eröffnungsphase durch eine Hebamme Eins-zu-Eins betreut werden müssen. Mithilfe einer Eins-zu-Eins-Begleitung, welche mindestens zu 80% der Zeit erfolgen soll, werden zahlreiche Vorteile für Gebärende ermöglicht. Hierzu gehört auch, dass Gebärende durch die geburtsbegleitende Hebamme die beste emotionale Unterstützung, sowie kontinuierlich weitere Informationen über den eigenen Geburtsfortschritt erhalten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass eine umfassende Betreuung zu mehr vaginalen Geburten und zu weniger Kaiserschnitten führt. Aber auch in der Vor- und Nachbereitung ist die Betreuung durch eine Hebamme sinnvoll.

Allerdings kann aktuell das empfohlene Betreuungsmodell in vielen Fällen nicht ausgeführt werden. Dieses liegt, unter anderem, dem ständig wachsenden Personalmangel in der Geburtshilfe zugrunde. Woraufhin immer mehr Gebärende zur gleichen Zeit betreut werden müssen. Dementsprechend sind Entbindende auch immer häufiger und länger während der Geburt auf sich allein gestellt. Des Weiteren löst der stetig wachsende Personalmangel zunehmend Versorgungsengpässe in der stationären Hebammenversorgung in Großstädten aus.

Der wachsende Personalmangel in der Geburtshilfe wird insbesondere durch die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtproblematik für Beleghebammen begünstigt. Während die Haftpflichtbeiträge in den letzten Jahren rasant gestiegen sind, zogen die Vergütungen für Geburtsbegleitungen kaum nach. An dieser Stelle ist zu beobachten, dass freiberufliche Hebammen, welche zusätzlich Geburtshilfe anbieten am stärksten von hohen Haftpflichtbeiträgen betroffen sind. Für diese Berufsgruppe werden monatlich Beiträge von bis zu 900 € fällig. Zwar können Hebammen einen Antrag auf einen Sicherstellungszuschlag stellen. Jedoch kann dieser nur rückwirkend bewilligt werden. Anders formuliert, Hebammen müssen zunächst in Vorleistung gehen. Des Weiteren kann die gesetzlich vereinbarte Mindestmenge in der Geburtshilfe nicht von jeder Hebamme erreicht werden, weswegen nicht jede ein Recht auf den Sicherstellungszuschlag erhält. Überdies hinaus ist anzumerken, dass Privatpatient*innen nicht mit in die Berechnung der Mindestmenge einfließen.

Die hohen Haftpflichtbeiträge führen zunehmend dazu, dass viele Hebammen ihre eigene Existenz nicht mehr durch ihr generiertes Einkommen sichern können. Im Zuge dessen scheiden immer mehr Hebammen aus ihrem Beruf aus. Gleichzeitig erhöht sich hierdurch für die verbliebenen Hebammen die Arbeitsbelastung, die wiederum zu weiteren Berufsaustritten führt. Aufgrund dieser benannten Faktoren wird der Beruf für potenzielle Berufseinsteiger*innen stetig unattraktiver. Weswegen die Hebammenversorgung in Deutschland nach aktuellem Stand nicht zukunftsfest ist.

Hebammen muss es ermöglicht werden von ihrer erbrachten Arbeit ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Damit dieses jedoch erreicht werden kann, bedarf es einer umfassenden Lösung der Berufshaftpflichtproblematik, welche über die bisherigen Ansätze hinausgeht.

Aufgrund dessen fordern wir:

  • für den Übergang die Überarbeitung des Sicherstellungszuschlags, damit mehr Hebammen einen Anspruch erhalten können.
  • die Entwicklung und Einführung von Lösungsansätzen bzgl. der Hebammenhaftpflichtproblematik.
Beschluss-PDF: