F-06 Gewaltpräventive Institutionen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen* und Mädchen* fördern

Frauen*häuser, sowie Beratungs- und Interventionsstellen sind unverzichtbare Institutionen für die aktive Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen* und Mädchen*. Allerdings wird die Arbeit dieser gewaltpräventiven Einrichtungen zunehmend durch den akuten Personalmangel und fehlende Räumlichkeiten erschwert. Eine Ursache für diesen Zustand liegt in der chronischen Unterfinanzierung dieser Institutionen. Die unmittelbare Konsequenz, welche sich hieraus gestaltet ist, dass gewaltbetroffene Frauen* und Mädchen* immer weniger zeitnahe Unterstützungsangebote erhalten sowie mit einem Platz in einer Schutzunterkunft versorgt werden.

 

Gegenwärtig wird jede dritte Frau* in Deutschland einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Anzahl der Betroffenen von häuslicher Gewalt kontinuierlich am Steigen ist. Weswegen eine Förderung von Interventionsstellen von Nöten ist. Diese spielen eine zentrale Rolle in der kurzfristigen Krisenintervention, da Mitarbeiter:innen nach polizeilichen Einsätzen aufgrund von häuslicher Gewalt, Kontakt mit den Betroffenen und ihren Angehörigen aufnehmen, um sie zu unterstützen und zu beraten. Überdies hinaus helfen sie Gewaltbetroffenen bei der Vermittlung an weiterführende Schutzeinrichtungen sowie psychologische und juristische Beratungen.

 

Damit jedoch gewaltbetroffene Frauen* und Mädchen* möglichst zeitnah mit einer sicheren und geschützten Unterkunft versorgt werden können, werden mehr Plätze in Frauen*häusern benötigt. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Istanbuler Konvention fehlen gegenwärtig in NRW mehr als 1.000 Plätze in Frauen*häusern. Zusätzlich mangelt es an barrierefreien Unterkünften für schutzsuchende Frauen* und Mädchen* mit Behinderung. Ebenfalls ist zu beobachten, dass eine höhere Anzahl von Kindern bei Gewaltbetroffenen die Unterbringung in einem Frauen*haus erschwert. Weswegen auch an dieser Stelle weiter nachgebessert werden muss.

 

Nicht außer Acht zu lassen ist der akute Personalmangel, welcher sowohl in Interventionsstellen als auch in Frauen*häusern anzutreffen ist. Daher ist die Erhaltung des bestehenden Personals, als auch die Neuanwerbung von Mitarbeiter:innen essentiell, damit Schutzsuchende ausreichend versorgt werden können.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zur Einhaltung der Istanbul Konvention verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen* und Mädchen* umfassend zu bekämpfen.

 

Zuständig für die Umsetzung sind die Bundesländer. Aufgrund dessen fordern wir gegenüber dem Land NRW:

  • Eine stärkere finanzielle Förderung von bestehenden Frauen*häusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt
  • Den Ausbau von Frauen*häusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen
  • Die Miteinplanung von Barrierefreiheit bei der Planung von neuen Frauen*häusern und weiteren Schutzunterkünften
  • Die Förderung von Barrierefreiheit in bereits bestehenden Frauen*häusern sowie weiteren Schutzunterkünften
  • Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels in Frauen*häusern und Interventionsstellen
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Frauen*häuser, sowie Beratungs- und Interventionsstellen sind unverzichtbare Institutionen für die aktive Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen* und Mädchen*. Allerdings wird die Arbeit dieser gewaltpräventiven Einrichtungen zunehmend durch den akuten Personalmangel und fehlende Räumlichkeiten erschwert. Eine Ursache für diesen Zustand liegt in der chronischen Unterfinanzierung dieser Institutionen. Die unmittelbare Konsequenz, welche sich hieraus gestaltet ist, dass gewaltbetroffene Frauen* und Mädchen* immer weniger zeitnahe Unterstützungsangebote erhalten sowie mit einem Platz in einer Schutzunterkunft versorgt werden.

Gegenwärtig wird jede dritte Frau* in Deutschland einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Anzahl der Betroffenen von häuslicher Gewalt kontinuierlich am Steigen ist. Weswegen eine Förderung von Interventionsstellen von Nöten ist. Diese spielen eine zentrale Rolle in der kurzfristigen Krisenintervention, da Mitarbeiter:innen nach polizeilichen Einsätzen aufgrund von häuslicher Gewalt, Kontakt mit den Betroffenen und ihren Angehörigen aufnehmen, um sie zu unterstützen und zu beraten. Überdies hinaus helfen sie Gewaltbetroffenen bei der Vermittlung an weiterführende Schutzeinrichtungen sowie psychologische und juristische Beratungen.

Damit jedoch gewaltbetroffene Frauen* und Mädchen* möglichst zeitnah mit einer sicheren und geschützten Unterkunft versorgt werden können, werden mehr Plätze in Frauen*häusern benötigt. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Istanbuler Konvention fehlen gegenwärtig in NRW mehr als 1.000 Plätze in Frauen*häusern. Zusätzlich mangelt es an barrierefreien Unterkünften für schutzsuchende Frauen* und Mädchen* mit Behinderung. Ebenfalls ist zu beobachten, dass eine höhere Anzahl von Kindern bei Gewaltbetroffenen die Unterbringung in einem Frauen*haus erschwert. Weswegen auch an dieser Stelle weiter nachgebessert werden muss.

Nicht außer Acht zu lassen ist der akute Personalmangel, welcher sowohl in Interventionsstellen als auch in Frauen*häusern anzutreffen ist. Daher ist die Erhaltung des bestehenden Personals, als auch die Neuanwerbung von Mitarbeiter:innen essentiell, damit Schutzsuchende ausreichend versorgt werden können.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zur Einhaltung der Istanbul Konvention verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen* und Mädchen* umfassend zu bekämpfen.

Zuständig für die Umsetzung sind die Bundesländer. Aufgrund dessen fordern wir gegenüber dem Land NRW:

  • Eine stärkere finanzielle Förderung von bestehenden Frauen*häusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt
  • Den Ausbau von Frauen*häusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen
  • Die Miteinplanung von Barrierefreiheit bei der Planung von neuen Frauen*häusern und weiteren Schutzunterkünften
  • Die Förderung von Barrierefreiheit in bereits bestehenden Frauen*häusern sowie weiteren Schutzunterkünften
  • Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels in Frauen*häusern und Interventionsstellen
Beschluss-PDF: