G-06 Implantate

Die Bundestagsfraktion der SPD wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass im Bereich der Zahnmedizin so genannte „Implantate mit Druckknopf“ in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.

Begründung:

Eine gute zahnmedizinische Versorgung ist ein wichtiger Baustein für ein funktionierendes Gesundheitssystem, darüber hinaus trägt eine positive Dentalversorgung auch erheblich zum Selbstbewusstsein und Wohlgefühl von Menschen bei. Schlecht sitzende Prothesen, bei denen eine Gefahr besteht, dass diese verrutschen oder herausfallen, führt zu Unsicherheit und teilweise auch zu einer gesellschaftlichen (Selbst-)Isolation. Von dieser Problematik ist eine hohe Zahl von Menschen in unserem Land betroffen, Statistiken sprechen von 12% der 64- bis 75-Jährigen. Nicht wesentlich teurer als die reine Prothese an sich und erheblich billiger als Implantate sind so genannte „Implantate mit Druckknopf“, an denen die Prothese im Kiefer befestigt wird. Diese stellen für die Betroffenen eine ungleich verbesserte Situation dar. Diese sind bislang nicht im Leistungskatalog der Kassen vorgesehen, die Kosten einer solchen Versorgung betragen ca. 1.000 – 1.200 Euro und sollten – auch vor dem Hintergrund der mit dieser Versorgung verbundenen Aufwertung der Lebensqualität ganz oder zumindest deutlich überwiegend von den Kassen getragen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die Bundestagsfraktion der SPD wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass im Bereich der Zahnmedizin so genannte „Implantate mit Druckknopf“ in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion Eingangsbestätigung am 29.10.2019