F-02 Internationaler Frauentag

Die Landtagsfraktion der SPD wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass der 08. März als internationaler Frauentag zu einem gesetzlichen Feiertag in NRW wird.

Begründung:

Der 8. März ist in Angola, Armenien, Aserbaidschan, Burkina Faso, Eritrea, Georgien, Guinea-Bissau, Kasachstan, Kambodscha, Kirgisistan, Kuba, Laos, Madagaskar, Moldau, in der Mongolei, in Nordkorea, Nepal, Russland, Sambia, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, in der Ukraine, in Usbekistan, Vietnam und Weißrussland ein gesetzlicher Feiertag. In der VR China ist der Nachmittag für Frauen arbeitsfrei. Die Vereinten Nationen sehen ihn als Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden. Er entstand 1911 als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen. Das Land Berlin hat den Frauentag  ab diesem Jahr als gesetzlichen Feiertag festgelegt.

 

Überall auf dem Planeten herrscht eine strukturelle sowie körperliche Diskriminierung von Frauen. Diesen Tag als Feiertag zu begehen setzt ein starkes Signal in die Zukunft für die Solidarität mit Frauen in der ganzen Welt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Annahme von F-01 in Fassung der Antragskommission