F-04 Internationaler Frauentag

Die Landeskonferenz sozialdemokratischer Frauen NRW beauftragt die o.g. Adressat:innen künftig dafür Sorge zu tragen, am Internationalen Frauentag, dem 8. März jeden Jahres, keine parteipolitischen Veranstaltungen und Gremiensitzungen stattfinden zu lassen und der internationale Frauentag am 08.März soll zum gesetzlichen Feiertag in NRW erklärt werden.

Begründung:

 

Der Internationale Frauentag am 8. März gehört allen Frauen und allen Feminist:innen, die sich für die Geschlechtergerechtigkeit einsetzen.

Bundesweit werden für diesen Tag spezielle Programme ausgearbeitet und vielfältige Veranstaltungen durch Kommunen, Träger und Verbände organisiert und durchgeführt. Parteipolitische Termine, die auf diesen Tag fallen, können die Teilnahme daran verhindern.

Als feministische Partei ist es folglich wichtig, auch hier ein Zeichen der Solidarität mit Frauen zu setzen und diesen Tag ihnen zu schenken, indem dafür Sorge getragen wird, dass am 8. März keine Sitzungen und weiteren parteipolitischen Termine stattfinden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Landeskonferenz sozialdemokratischer Frauen NRW beauftragt die o.g. Adressat:innen künftig dafür Sorge zu tragen, am Internationalen Frauentag, dem 8. März jeden Jahres, keine parteipolitischen Veranstaltungen und Gremiensitzungen stattfinden zu lassen und der internationale Frauentag am 08.März soll zum gesetzlichen Feiertag in NRW erklärt werden.

Beschluss-PDF: