EU-04 Keine Kriminalisierung der Seenotrettung!

Regelmäßig werden einem Großteil der zivilen Seenotrettungsorganisationen Rettungseinsätze verwehrt und die Bedingungen für Flüchtende, die in seeuntauglichen Schlauchbooten im Mittelmeer vor Kriegen, Verfolgung und Ausbeutung fliehen, werden immer unerträglicher. Während den Helfer*innen die Hände gebunden sind, ertrinken beinahe täglich Menschen auf offener See. Gleichzeitig nimmt die Kriminalisierung der Solidarität in Europa immer weiter zu und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die humanitäre Hilfe für Flüchtende leisten, werden zum Ziel politisch motivierter Strafverfolgung.

 

Hinsichtlich der Rettung von Flüchtenden auf dem Mittelmeer sowie der Aufnahme der Menschen herrscht weiterhin große Uneinigkeit in Europa. Doch die Rettung von Menschen in Seenot ist unabhängig von jedem Migrationskonzept eine humanitäre und seerechtliche Verpflichtung. Für uns ist deswegen klar: Alle Mitgliedstaaten haben ihren Beitrag für eine leistungsfähige Seenotrettung im Mittelmeer zu leisten. Denn das Sterben in Mittelmeer ist nicht zuletzt Konsequenz des jahrelangen Wegschauens der Europäischen Union. Seenotrettung ist eine uneingeschränkte humanitäre Pflicht und muss sich auf verlässliche nationale sowie europäische Regeln stützen können.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass die EU die Seenotrettung stärker koordiniert und die Mitgliedstaaten dabei finanziell, technisch und personell unterstützt. Wir brauchen dazu ein europäisches Seenotrettungsprogramm, einen Ad-Hoc-Verteilungsmechanismus der EU-Mitgliedstaaten, offene Häfen und legale Fluchtwege in die EU. Darüber hinaus muss die EU ihre Haltung zum Themenkomplex Flucht und Migration sowie ihren Umgang mit den zivilen Seenotrettungsorganisationen grundlegend verändern.

 

Dabei muss die Europäische Charta der Grundrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention Kompass bei allen Überlegungen zu Bürger- und Menschenrechten sein. Wir stehen für die dort formulierten Standards ein und verteidigen sie gegen Einschränkungen und Relativierungen aller Art. Sowohl innereuropäisch als auch im globalen Kontext machen wir klar: Europa ist der Kontinent der Menschenrechte. Darauf sind wir stolz, das ist für uns nicht verhandelbar und das schlägt sich auch in konkretem politischem Handeln nieder.

 

Daher fordern wir:

 

  • Sicherheitsgarantien für die im Mittelmeer operierenden NGOs durch die Europäische Union und Deutsche Bundesregierung. Keine humanitäre Organisation darf dazu gezwungen werden, bewaffnetes Personal an Bord zu nehmen.
  • Ein Ende der Kriminalisierung von humanitärer Hilfe auf dem Mittelmeer durch die Bundesregierung und insbesondere das Innenministerium.
  • Private Hilfsorganisationen dürfen nicht kriminalisiert werden, sie sollen aufgenommene Flüchtlinge unmittelbar in europäische Häfen ausschiffen dürfen.
  • Die Staaten mit südlicher EU-Außengrenze können die Integration von tausenden Geflüchteten nicht allein schultern. Die aus Seenot geretteten Flüchtenden müssen virtuell auf alle Mitgliedstaaten der EU nach einem festen Schlüssel solidarisch verteilt werden. Wenn ein Staat weniger Geflüchtete aufnimmt, als er müsste, muss er an diejenigen Staaten, die mehr Geflüchtete aufnehmen, als der Schlüssel besagt, zahlen und hat mit europäischen Sanktionen zu rechnen. Diese Regelung kann auch durch die partielle Streichung von EU-Geldern an diesen Staat durchgesetzt werden. Die Verpflichtung zu den oben genannten Ausgleichszahlungen bleibt weiterhin bestehen. Außerdem müssen für Unterbringung, Betreuung und Asylverfahren Mindeststandards gelten, von denen einige EU-weit, andere mitgliedslandspezifisch sein müssen.
  • Kommunen, die bereit sind Geflüchtete aufzunehmen, sollten finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Die Wiedereinsetzung einer Europäischen Seenotrettungsmission nach dem Vorbild der Mission „Mare Nostrum“ mit zusätzlichen Mitteln und Finanzen. Diese können durch eine Umwidmung der Mission „Sofia“ zur Verfügung gestellt werden. Es ist Aufgabe der Europäischen Union sicherzustellen, dass ihre Außengrenzen nicht zum Massengrab werden. In der derzeitigen Situation ist dies nur mit einer staatlich organisierten Seenotrettung möglich.
  • Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX muss demokratisch kontrolliert werden.
  • Eine Rückführung von Menschen in nicht-sichere Staaten muss ausgeschlossen werden. Das Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention gilt uneingeschränkt.

 

Für die NRWSPD steht fest: Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und gewähren denjenigen Schutz, die vor politischer oder religiöser Verfolgung oder vor einem Krieg fliehen und ihr Leben bei uns in Sicherheit bringen wollen. Wir sind eine weltoffene und tolerante Gesellschaft. Das Recht auf Asyl ist in unserem Grundgesetz fest verankert. Wir gewähren diesen Schutz aus der Verantwortung, die aus dem gemeinsamen Menschsein erwächst. Aus diesem Grund treten wir der Kriminalisierung der Seenotrettung entschieden entgegen und unterstützen Initiativen wie die SEEBRÜCKE. Folgende Städte, Gemeinden und Kommunen aus NRW haben sich bereits mit der SEEBRÜCKE solidarisch erklärt und bieten den Flüchtenden einen „sichern Hafen“:

 

  • Arnsberg (sicherer Hafen seit 25.09.2018)
  • Bad Lippspringe (sicherer Hafen seit 19.09.2018)
  • Bielefeld (sicherer Hafen seit 20.08.2018)
  • Blomberg (sicherer Hafen seit 10.10.2018)
  • Bochum (sicherer Hafen seit 11.07.2019)
  • Bonn (sicherer Hafen seit 24.07.2018)
  • Brilon (sicherer Hafen seit 04.10.2018)
  • Detmold (sicherer Hafen seit 19.12.2018)
  • Dortmund (sicherer Hafen seit 23.05.2019)
  • Düsseldorf (sicherer Hafen seit 24.07.2018)
  • Hamm (sicherer Hafen seit 09.07.2019)
  • Kempen (sicherer Hafen seit 18.12.2018)
  • Köln (sicherer Hafen seit 24.07.2018)
  • Krefeld (sicherer Hafen seit 02.08.2018)
  • Meschede (sicherer Hafen seit 21.02.2019)
  • Minden (sicherer Hafen seit 11.07.2019)
  • Olsberg (sicherer Hafen seit 28.03.2019)
  • Solingen (sicherer Hafen Seit 31.07.2018)
  • Viersen/Kreis Viersen (sicherer Hafen seit 26.02.2019)
  • Wetter (Ruhr) (sicherer Hafen seit 28.03.2019)
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Regelmäßig werden einem Großteil der zivilen Seenotrettungsorganisationen Rettungseinsätze verwehrt und die Bedingungen für Flüchtende, die in seeuntauglichen Schlauchbooten im Mittelmeer vor Kriegen, Verfolgung und Ausbeutung fliehen, werden immer unerträglicher. Während den Helfer*innen die Hände gebunden sind, ertrinken beinahe täglich Menschen auf offener See. Gleichzeitig nimmt die Kriminalisierung der Solidarität in Europa immer weiter zu und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die humanitäre Hilfe für Flüchtende leisten, werden zum Ziel politisch motivierter Strafverfolgung.

 

Hinsichtlich der Rettung von Flüchtenden auf dem Mittelmeer sowie der Aufnahme der Menschen herrscht weiterhin große Uneinigkeit in Europa. Doch die Rettung von Menschen in Seenot ist unabhängig von jedem Migrationskonzept eine humanitäre und seerechtliche Verpflichtung. Für uns ist deswegen klar: Alle Mitgliedstaaten haben ihren Beitrag für eine leistungsfähige Seenotrettung im Mittelmeer zu leisten. Denn das Sterben in Mittelmeer ist nicht zuletzt Konsequenz des jahrelangen Wegschauens der Europäischen Union. Seenotrettung ist eine uneingeschränkte humanitäre Pflicht und muss sich auf verlässliche nationale sowie europäische Regeln stützen können.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass die EU die Seenotrettung stärker koordiniert und die Mitgliedstaaten dabei finanziell, technisch und personell unterstützt. Wir brauchen dazu ein europäisches Seenotrettungsprogramm, einen Ad-Hoc-Verteilungsmechanismus der EU-Mitgliedstaaten, offene Häfen und legale Fluchtwege in die EU. Darüber hinaus muss die EU ihre Haltung zum Themenkomplex Flucht und Migration sowie ihren Umgang mit den zivilen Seenotrettungsorganisationen grundlegend verändern.

 

Dabei muss die Europäische Charta der Grundrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention Kompass bei allen Überlegungen zu Bürger- und Menschenrechten sein. Wir stehen für die dort formulierten Standards ein und verteidigen sie gegen Einschränkungen und Relativierungen aller Art. Sowohl innereuropäisch als auch im globalen Kontext machen wir klar: Europa ist der Kontinent der Menschenrechte. Darauf sind wir stolz, das ist für uns nicht verhandelbar und das schlägt sich auch in konkretem politischem Handeln nieder.

 

Daher fordern wir:

 

  • Sicherheitsgarantien für die im Mittelmeer operierenden NGOs durch die Europäische Union und Deutsche Bundesregierung. Keine humanitäre Organisation darf dazu gezwungen werden, bewaffnetes Personal an Bord zu nehmen.
  • Ein Ende der Kriminalisierung von humanitärer Hilfe auf dem Mittelmeer durch die Bundesregierung und insbesondere das Innenministerium.
  • Private Hilfsorganisationen dürfen nicht kriminalisiert werden, sie sollen aufgenommene Flüchtlinge unmittelbar in europäische Häfen ausschiffen dürfen.
  • Die Staaten mit südlicher EU-Außengrenze können die Integration von tausenden Geflüchteten nicht allein schultern. Die aus Seenot geretteten Flüchtenden müssen virtuell auf alle Mitgliedstaaten der EU nach einem festen Schlüssel solidarisch verteilt werden. Wenn ein Staat weniger Geflüchtete aufnimmt, als er müsste, muss er an diejenigen Staaten, die mehr Geflüchtete aufnehmen, als der Schlüssel besagt, zahlen und hat mit europäischen Sanktionen zu rechnen. Diese Regelung kann auch durch die partielle Streichung von EU-Geldern an diesen Staat durchgesetzt werden. Die Verpflichtung zu den oben genannten Ausgleichszahlungen bleibt weiterhin bestehen. Außerdem müssen für Unterbringung, Betreuung und Asylverfahren Mindeststandards gelten, von denen einige EU-weit, andere mitgliedslandspezifisch sein müssen.
  • Kommunen, die bereit sind Geflüchtete aufzunehmen, sollten finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Die Wiedereinsetzung einer Europäischen Seenotrettungsmission nach dem Vorbild der Mission „Mare Nostrum“ mit zusätzlichen Mitteln und Finanzen. Diese können durch eine Umwidmung der Mission „Sofia“ zur Verfügung gestellt werden. Es ist Aufgabe der Europäischen Union sicherzustellen, dass ihre Außengrenzen nicht zum Massengrab werden. In der derzeitigen Situation ist dies nur mit einer staatlich organisierten Seenotrettung möglich.
  • Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX muss demokratisch kontrolliert werden.
  • Eine Rückführung von Menschen in nicht-sichere Staaten muss ausgeschlossen werden. Das Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention gilt uneingeschränkt.

 

Für die NRWSPD steht fest: Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und gewähren denjenigen Schutz, die vor politischer oder religiöser Verfolgung oder vor einem Krieg fliehen und ihr Leben bei uns in Sicherheit bringen wollen. Wir sind eine weltoffene und tolerante Gesellschaft. Das Recht auf Asyl ist in unserem Grundgesetz fest verankert. Wir gewähren diesen Schutz aus der Verantwortung, die aus dem gemeinsamen Menschsein erwächst. Aus diesem Grund treten wir der Kriminalisierung der Seenotrettung entschieden entgegen und unterstützen Initiativen wie die SEEBRÜCKE. Folgende Städte, Gemeinden und Kommunen aus NRW haben sich bereits mit der SEEBRÜCKE solidarisch erklärt und bieten den Flüchtenden einen „sichern Hafen“:

 

  • Arnsberg (sicherer Hafen seit 25.09.2018)
  • Bad Lippspringe (sicherer Hafen seit 19.09.2018)
  • Bielefeld (sicherer Hafen seit 20.08.2018)
  • Blomberg (sicherer Hafen seit 10.10.2018)
  • Bochum (sicherer Hafen seit 11.07.2019)
  • Bonn (sicherer Hafen seit 24.07.2018)
  • Brilon (sicherer Hafen seit 04.10.2018)
  • Detmold (sicherer Hafen seit 19.12.2018)
  • Dortmund (sicherer Hafen seit 23.05.2019)
  • Düsseldorf (sicherer Hafen seit 24.07.2018)
  • Hamm (sicherer Hafen seit 09.07.2019)
  • Kempen (sicherer Hafen seit 18.12.2018)
  • Köln (sicherer Hafen seit 24.07.2018)
  • Krefeld (sicherer Hafen seit 02.08.2018)
  • Meschede (sicherer Hafen seit 21.02.2019)
  • Minden (sicherer Hafen seit 11.07.2019)
  • Olsberg (sicherer Hafen seit 28.03.2019)
  • Solingen (sicherer Hafen Seit 31.07.2018)
  • Viersen/Kreis Viersen (sicherer Hafen seit 26.02.2019)
  • Wetter (Ruhr) (sicherer Hafen seit 28.03.2019)
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion NRW und SGK NRW Eingangsbestätigung SPD-Parteivorstand am 21.11.2019 Eingangsbestätigung SPD-Bundestagsfraktion am  29.10.2019