S-10 Kindergrundsicherung zeitnah und gut finanziert einführen.

Die Kindergrundsicherung wird seit längerem diskutiert – in der Gesellschaft wie auch auf verschiedenen politischen Ebenen. Es ist zu hoffen, dass die Initiative bald auf Bundesebene zur Umsetzung gebracht wird.

 

Da die Schere zwischen Arm und Reich auf Grund der Corona-Pandemie wie auch angesichts des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine und die damit verbundene hohe Inflation immer weiter auseinanderklafft, muss gegengesteuert werden. Die Bundespolitik und hier insbesondere die SPD muss nach außen deutlich zeigen, dass gerade die Menschen wichtig sind und im Fokus stehen, die keine hohen Einkommen haben. Hiermit verbunden sind vor allem auch die Kinder in diesen Familien. Diese müssen gefördert werden und am Anfang ihres Lebens die Chance zur gleichberechtigten Teilhabe und zu einem offenen Lebensweg bekommen.

 

Daher fordert die AfA:

 

Die Kindergrundsicherung muss in einem einfachen Antragsverfahren erhalten werden können – die Digitalisierung in diesem Bereich muss sehr zeitnah mit der Einführung der Kindergrundsicherung selbst umgesetzt werden. Hierbei ist zentral, dass die Leistung kein Einkommen im Bürgergeldsinne ist.

 

Es muss bei den kommunalen Institutionen einen gute und umfassende Beratung zum Thema Kindergrundsicherung erfolgen. Hierzu müssen auch entsprechende Stellen- bzw. Stellenanteile für die Kommunen gegenfinanziert werden. Die neue Aufgabe darf auf keinen Fall zu einem weiteren Punkt werden, den der Bund auf den Weg bringt und die Kommunen personell schultern müssen.

 

In der Kindergrundsicherung muss ferner ein auskömmlicher Betrag für Bildung und Teilhabe enthalten sein. Kinder, die Kindergrundsicherung erhalten, müssen an regulären Angeboten (Sportverein, Musik, außerschulische Angebote) teilnehmen können. Dies ist soziokulturell wie auch im Hinblick auf die Entwicklung der Kinder absolut zentral.

 

Kinder im sozialen Auffangnetz müssen künftig unter Einbeziehung aller finanziellen Leistungen (deutlich) besser gestellt sein, als dies bisher der Fall war. Es darf insoweit keine „Taschenspielertricks“ geben.

 

Eine reibungslose Abstimmung zwischen allen beteiligten Ebenen (Bund, Kommunen, Bundesagentur für Arbeit, Familienkassen, Jobcenter, Wohnungs- und Jugendämter pp.) ist absolut zentral. Auch hierfür sind von Anfang an vordringlich die entsprechenden Netzwerke und Abstimmungsebenen – digital wie analog – zu schaffen.

 

Für die Kindergrundsicherung ist von Anfang an eine langfristige Finanzierung wie auch eine Anpassung an steigende Kosten (z.B. Koppelung an Inflationsausgleich oder ähnlich) mitzudenken und festzuschreiben.

 

Die Kindergrundsicherung sollte eine Fortsetzung der NRW-Idee „Kein Kind zurücklassen“ sein – wir können uns gesellschaftlich „Reparaturkosten“ wie auch vertane Chancen bei und für Kinder in unserer Gesellschaft nicht leisten. Wir sollten dies aus sozialen wie auch humanen Gründen wie auch letztlich auf Grund des Fachkräftemangels unter keinen Umständen. Die Kindergrundsicherung muss noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden und sollte ein absolutes Leuchtturmprojekt sein – und klare sozialdemokratische Handschrift tragen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Kindergrundsicherung wird seit längerem diskutiert – in der Gesellschaft wie auch auf verschiedenen politischen Ebenen. Es ist zu hoffen, dass die Initiative bald auf Bundesebene zur Umsetzung gebracht wird.

Da die Schere zwischen Arm und Reich auf Grund der Corona-Pandemie wie auch angesichts des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine und die damit verbundene hohe Inflation immer weiter auseinanderklafft, muss gegengesteuert werden. Die Bundespolitik und hier insbesondere die SPD muss nach außen deutlich zeigen, dass gerade die Menschen wichtig sind und im Fokus stehen, die keine hohen Einkommen haben. Hiermit verbunden sind vor allem auch die Kinder in diesen Familien. Diese müssen gefördert werden und am Anfang ihres Lebens die Chance zur gleichberechtigten Teilhabe und zu einem offenen Lebensweg bekommen.

Daher fordert die AfA:

Die Kindergrundsicherung muss in einem einfachen Antragsverfahren erhalten werden können – die Digitalisierung in diesem Bereich muss sehr zeitnah mit der Einführung der Kindergrundsicherung selbst umgesetzt werden. Hierbei ist zentral, dass die Leistung kein Einkommen im Bürgergeldsinne ist.

Es muss bei den kommunalen Institutionen einen gute und umfassende Beratung zum Thema Kindergrundsicherung erfolgen. Hierzu müssen auch entsprechende Stellen- bzw. Stellenanteile für die Kommunen gegenfinanziert werden. Die neue Aufgabe darf auf keinen Fall zu einem weiteren Punkt werden, den der Bund auf den Weg bringt und die Kommunen personell schultern müssen.

In der Kindergrundsicherung muss ferner ein auskömmlicher Betrag für Bildung und Teilhabe enthalten sein. Kinder, die Kindergrundsicherung erhalten, müssen an regulären Angeboten (Sportverein, Musik, außerschulische Angebote) teilnehmen können. Dies ist soziokulturell wie auch im Hinblick auf die Entwicklung der Kinder absolut zentral.

Kinder im sozialen Auffangnetz müssen künftig unter Einbeziehung aller finanziellen Leistungen (deutlich) besser gestellt sein, als dies bisher der Fall war. Es darf insoweit keine „Taschenspielertricks“ geben.

Eine reibungslose Abstimmung zwischen allen beteiligten Ebenen (Bund, Kommunen, Bundesagentur für Arbeit, Familienkassen, Jobcenter, Wohnungs- und Jugendämter pp.) ist absolut zentral. Auch hierfür sind von Anfang an vordringlich die entsprechenden Netzwerke und Abstimmungsebenen – digital wie analog – zu schaffen.

Für die Kindergrundsicherung ist von Anfang an eine langfristige Finanzierung wie auch eine Anpassung an steigende Kosten (z.B. Koppelung an Inflationsausgleich oder ähnlich) mitzudenken und festzuschreiben.

Die Kindergrundsicherung sollte eine Fortsetzung der NRW-Idee „Kein Kind zurücklassen“ sein – wir können uns gesellschaftlich „Reparaturkosten“ wie auch vertane Chancen bei und für Kinder in unserer Gesellschaft nicht leisten. Wir sollten dies aus sozialen wie auch humanen Gründen wie auch letztlich auf Grund des Fachkräftemangels unter keinen Umständen. Die Kindergrundsicherung muss noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden und sollte ein absolutes Leuchtturmprojekt sein – und klare sozialdemokratische Handschrift tragen.

Beschluss-PDF: