S-05 Kinderschutzambulanzen flächendeckend etablieren und dauerhaft auskömmlich finanzieren

Der Parteitag der NRWSPD möge beschließen, dass sich die SPD-Fraktion im Landtag NRW sowie die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, Kinderschutzambulanzen flächendeckend und fachlich standardisiert zu etablieren sowie eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung zu sichern.

Begründung:

 

Regional verankerte Kinderschutzambulanzen spielen eine wichtige Rolle beim Erkennen von Zeichen der Gefährdung des Kindeswohls, wie z. B. durch Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuelle Gewalt.

Mittels einer kindgerechten, ambulanten oder stationären Diagnostik und Dokumentation von Verletzungen und einer professionellen Krisenintervention leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz.

Kinderschutzambulanzen arbeiten interdisziplinär in multiprofessionellen Teams, welche eng mit regionalen Institutionen kooperieren, um z.B. Therapiekonzepte zu erstellen oder Unterstützungsangebote zu vermitteln. Zur gerichtsfesten Spurensicherung und Dokumentation ist zudem eine enge Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, wie z.B. der Kriminalpolizei unerlässlich.

Die Erkennung von Gewaltspuren, die gerichtsfeste Dokumentation und das differenzierte Ansprechen bei Eltern und Kind benötigen ein spezialisiertes Fachwissen und viel Erfahrung der Mitwirkenden im Kinderschutz.

Die Bündelung der vielfältigen Anforderungen in Kinderschutzambulanzen, wie z.B. pflegerische, ärztliche, juristische und entwicklungspsychologische Kenntnisse sowie die Anwendung von deeskalierenden und krisenbezogenen Interventionen und Stabilisierungstechniken ist nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, um das Kindeswohl zu schützen.

Des Weiteren sind Kinderschutzambulanzen in der Beratung und Fortbildung von medizinischem Personal, Beratungsstellen und Fachkräften der Jugendhilfe, Kita und Schule aktiv. Kinderschutzarbeit ist eine hochspezialisierte, zeitaufwendige und interdisziplinäre Arbeit, die viel Fachwissen und Erfahrung erfordert, aber auch Netzwerkarbeit mit anderen Institutionen wie Jugendamt, Kripo, Familiengerichten und weiteren, die betroffenen Familien unterstützenden Institutionen, da es immer auch um die Prävention weiterer gewaltvoller Übergriffe geht und so weitere Kindeswohlgefährdungen zu verhindern. Daher geht es auch darum, den Kinderschutz in den betroffenen Familien nachhaltig zu sichern.

 

Die wichtige Arbeit der Kinderschutzambulanzen steht auf sehr wackeligen Beinen.

Die Landesregierung finanziert ausschließlich nicht anderweitig

gefördertes medizinisches Personal in Höhe von maximal 30.000 Euro. Die erforderliche Arbeit in multiprofessionellen Teams bildet sich weder im DRG-System noch in der Förderung seitens der Landesregierung ab. Zudem beträgt der Förderzeitraum nur 12 Monate. Somit ist Kinderschutzarbeit ein Verlustgeschäft für Klinikbetreiber.

Eine langfristige und auskömmliche Finanzierung wird so nicht gewährleistet und erschwert die flächendeckende Etablierung von Kinderschutzambulanzen massiv.

Bisher listet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW 29 geförderte Kinderschutzambulanzen in NRW. Gerade beim Blick in die ländlichen Räume fällt auf, dass hier noch große Versorgungslücken bestehen und Betroffene weite Fahrtwege auf sich nehmen müssen, um eine Ambulanz zu erreichen. Zudem ergeben sich viele Verdachtsfälle erst im Rahmen eins anderweitigen klinischen Aufenthalts. So ist es oft eher dem Zufall überlassen, ob ein misshandeltes Kind in einer Klinik mit einer angeschlossenen Kinderschutzambulanz diagnostiziert und adäquat weiterversorgt wird.

Da im Gesundheitssystem keine personellen Ressourcen, Planstellen oder Finanzierungsmodelle für einen nachhaltigen Kinderschutz systematisch vorgehalten werden, hängt die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf eine Gefährdung nach wie vor oft  vom individuellen Engagement der Akteurinnen und Akteure ab.

 

Kinder haben ein Recht auf ein gewaltfreies, sicheres und geschütztes Leben. Dies ist seit 2020 im BGB § 1631 Abs. 2 fest verankert. Kinderschutzambulanzen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Kindeswohls und tragen damit wesentlich zum Kinderschutz bei.

Daher benötigen wir in NRW eine flächendeckende und fachlich standardisierte Etablierung mit einer dauerhaften und auskömmlichen Finanzierung, die dem Auftrag des Kinderschutzes gerecht wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Parteitag der NRWSPD möge beschließen, dass sich die SPD-Fraktion im Landtag NRW sowie die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, Kinderschutzambulanzen flächendeckend und fachlich standardisiert zu etablieren sowie eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung zu sichern.

Beschluss-PDF: