K-05 Klimaschutz als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen

Status:
Überweisung

1. Die NRW-SPD wirkt in ihrer nächsten Regierungsbeteiligung darauf hin, die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen um den Faktor Klimaschutz sowie Klimaanpassung zu erweitern. Bis dahin fordert der Landesparteitag die oppositionelle SPD-Fraktion im Landtag auf, einen
entsprechenden Antrag einzubringen.

 

Konkret bedeutet die Erweiterung um den Faktor Klimaschutz und Klimaanpassung bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben unter anderem folgendes:

  • Die Einbeziehung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Ziele von überragendem öffentlichen Interesse in alle kommunalen Aufgabenfeldern.
  • Die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten als Handlungsgrundlage für alle Städte und Gemeinden
  • Die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen für treibhausgasneutrale und klimaangepasste kommunale Gebäude und Verwaltungen in allen Städten und Gemeinden.
  • Die Gewährleistung einer langfristigen, fächendeckenden und geschäftsbereichsübergreifenden Personalausstattung für Klimaschutz und Klimaanpassung in allen Kommunen.
  • Die Bereitstellung von genügend finanziellen Mitteln seitens des Landes, um Aufgaben und Projekte wie die kommunale Wärmeplanung, Personal (z.B. Klimawandelmanger*innen) und die Transformation ausreichend finanzieren zu können.
Begründung:

 

Die Kommunen in Deutschland bieten ein enormes Potenzial an kommunalen Klimaschutzmaßnahmen und sind als Akteurinnen zentral im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung. Exemplarisch genannt seien nur die Bereiche der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Strom und Wärme, der Bereitstellung des Personennahverkehrs, dem Erhalt der Biodiversität und des Erstellens von Vorgaben im Bereich der Siedlungsplanung. Das Bundesamt hat dies rechnerisch deutlich dargestellt. Alleine mit kommunalen Maßnahmen ließen sich 1/3 der deutschen Emissionen reduzieren.
Diese hohe Verantwortung zeigt sich jedoch nicht in den klammen Kassen der Kommunen. Viele müssen den Klimaschutz im Rahmen der Priorisierung der Pflichtaufgaben zurückstellen. Eine Erweiterung dieser brächte den Kommunen die Möglichkeit, neue Mittel zu generieren und mehr Personal für die Bekämpfung und Anpassung der Klimakrise auszuweisen. Zudem würde auch die aktive Weigerungshaltung vieler kommunaler Verwaltungen und Fraktionen in den Räten beendet, die trotz klammer Kassen und zu wenig Personal nicht die bereits gegebenen Möglichkeiten nutzen, da sie die Dringlichkeit der Klimakrise nicht begriffen haben.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Landtagfraktion
Text des Beschlusses:

1. Die NRW-SPD wirkt in ihrer nächsten Regierungsbeteiligung darauf hin, die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen um den Faktor Klimaschutz sowie Klimaanpassung zu erweitern. Bis dahin fordert der Landesparteitag die oppositionelle SPD-Fraktion im Landtag auf, einen
entsprechenden Antrag einzubringen.

Konkret bedeutet die Erweiterung um den Faktor Klimaschutz und Klimaanpassung bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben unter anderem folgendes:

  • Die Einbeziehung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Ziele von überragendem öffentlichen Interesse in alle kommunalen Aufgabenfeldern.
  • Die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten als Handlungsgrundlage für alle Städte und Gemeinden
  • Die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen für treibhausgasneutrale und klimaangepasste kommunale Gebäude und Verwaltungen in allen Städten und Gemeinden.
  • Die Gewährleistung einer langfristigen, fächendeckenden und geschäftsbereichsübergreifenden Personalausstattung für Klimaschutz und Klimaanpassung in allen Kommunen.
  • Die Bereitstellung von genügend finanziellen Mitteln seitens des Landes, um Aufgaben und Projekte wie die kommunale Wärmeplanung, Personal (z.B. Klimawandelmanger*innen) und die Transformation ausreichend finanzieren zu können.
Beschluss-PDF: