Die NRWSPD wird aufgefordert, die Maßnahmen zur Sicherstellung der Interessen der Beschäftigten im Zuge eines vorgezogenen Kohleausstiegs auszuarbeiten und umzusetzen. Dabei sollen nicht nur die schon beschlossenen Strukturhilfen für den Kohleausstieg 2038 erhöht werden, sondern auch die soziale Unterstützung und die Qualifizierungsmaßnehmen für die betroffenen Beschäftigten sind neu zu überarbeiten und zu verbessern.
Für das Erreichen der Klimaziele insb. die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimavertrages von 2015 und die Einhaltung des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 ist ein Ende der Kohleverstromung im Jahre 2030 notwendig. Im Sondierungsdokument der SPD, der Grünen und der FDP heißt es zwar „idealerweise schon bis 2030“, aber vom Markt getrieben ist der Ausstieg im Jahre 2030 schon vorgezeichnet. Die Ursache dafür ist die Entwicklung des CO2-Preises, bei dem die Kohlekraftwerke unwirtschaftlich werden und daher abgeschaltet werden.
Gerade in dieser Situation getrieben aus Gründen der Marktmechanik ist eine besondere Unterstützung der betroffenen Beschäftigten notwendig. Neue Entschädigungen, Stilllegungsprämien etc. für die Unternehmen sind in dieser Situation nicht notwendig.