UE-02 Lebensmittelüberwachung stärken

Nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes ist die Zuständigkeit für die Überwachung und Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften den Ländern zugewiesen. Die Durchführung amtlicher Kontrollen ist den Behörden auf regionaler bzw. lokaler Ebene übertragen.

 

Die NRWSPD sieht einen erheblichen, praktischen Bedarf an Koordinierung und Kooperation innerhalb und über die Landesgrenzen hinaus sowie die Notwendigkeit einer finanziellen und personellen Stärkung der Lebensmittelüberwachung. Deshalb fordern wir

 

  • eine verbesserte personelle und finanzielle Ausstattung der ausführenden Behörden,
  • eine wirksame Koordinierung, der einzelnen am Vollzug zuständigen Behörden sowie
  • eine Anpassung der Befugnisse der Lebensmittelkontrolleure an den Internethandel.

 

Begründung:

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure hat auf die dramatische Situation der Lebensmittelüberwachung hingewiesen. Danach können wegen des Personalmangels derzeit im Durchschnitt nur 42 Prozent der Risikokontrollen durchgeführt werden. Dabei bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern und innerhalb der Bundesländer.

Darüber hinaus haben sich die Strukturen der Lebensmittelwirtschaft bis heute grundlegend gewandelt. Warenströme verlaufen vermehrt überregional und grenzüberschreitend. Eine besondere Herausforderung stellt in diesem Kontext der Online-Handel dar.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW