B-02 Lehrer-Schüler-Quote an Schulen

Die NRWSPD fordert eine verbindliche Lehrer*innen-Schüler*innen Quote in Höhe einer Lehrkraft zu maximal fünfzehn Schüler*innen. Eine Umsetzung muss bis spätestens 2028 erfolgen. Parallel erfolgt ein entsprechender Ausbau der Raumkapazitäten sowie die vermehrte Ausbildung des Lehrpersonals.

Begründung:

In Schulen herrscht der Grundsatz der Gleichheit. Damit jedes Kind die gleichen Bildungschancen hat, benötigt es mehr individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes. Um dieses Ziel zu erreichen und die aktuelle Situation zu verbessern, muss die Klassengröße von derzeit durchschnittlich 25 auf zehn Schüler*innen gesenkt werden. Schulen müssen einen Bildungsleuchtturm darstellen, in dem Schüler*innen in Freiheit und Gleichheit gerne lernen und genügend Aufmerksamkeit bekommen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Annahme von L-04 in Fassung Antragskommission