Ar-04 Mitbestimmung sicherstellen

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag setzt sich dafür ein, eine Initiative zu starten, die die Gesetzgebung dahingehend ändert, dass die Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kirchlichen Trägern beim Übergang in privatwirtschaftliche Unternehmen sichergestellt wird.

Im ersten Schritt muss geklärt werden, in welchen Gesetzen die Mitbestimmung und Betriebsübergänge geregelt werden und ob Landes- oder Bundespartei mit der Änderung per Antrag zu beauftragen sind.

Begründung:

 

Zum 01.04.2020 ist die Katholische Klinikum Oberhausen GmbH in die Ameos Holding AG übergegangen. Für die Mitarbeiter bedeutete dies, dass ihre Mitbestimmung bis zur Wahl eines Betriebsrates stark eingeschränkt war. Es gibt keine gesetzlich verpflichtenden Übergangsfristen, die die Mitbestimmung des kirchlichen Trägers bis zur Wahl eines Betriebsrates regeln. Für mindestens 10 Wochen gab es kein Mitbestimmungsgremium im Betrieb.

Da wir der Meinung sind, dass es in den nächsten Jahren öfter zu solchen Übergängen kommen wird und dass dies in Oberhausen wohl kein Einzelfall bleibt, sollten wir uns als SPD für eine gesetzliche Regelung einsetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag setzt sich dafür ein, eine Initiative zu starten, die die Gesetzgebung dahingehend ändert, dass die Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kirchlichen Trägern beim Übergang in privatwirtschaftliche Unternehmen sichergestellt wird.

Im ersten Schritt muss geklärt werden, in welchen Gesetzen die Mitbestimmung und Betriebsübergänge geregelt werden und ob Landes- oder Bundespartei mit der Änderung per Antrag zu beauftragen sind.

Beschluss-PDF: