S-03 Neue Soziale Herausforderungen bewältigen – Inflation und Energiearmut

Status:
Überweisung

Corona, Ukraine-Krise und Energiekostenkrise – die letzten beiden Jahre sind gekennzeichnet durch Inflation, steigende Lebensmittelpreise und explodierende Energiekosten. Für Millionen von Menschen in unserem Land wird dies zu einer Existenzfrage, und wir steuern auf einen sozialen Konflikt zu, der die Gesellschaft vor eine Zerreißprobe stellt.

 

Es ist zu befürchten, dass viele Menschen die steigenden Lebenshaltungskosten und Energiekosten nicht tragen können und das Leben, das sie bisher geführt haben, so nicht weiterführen können. Millionen von Menschen laufen Gefahr, sich durch die steigenden Lebenshaltungskosten zu verschulden und ihre Wohnungen zu verlieren, wenn sie die Miete oder die gestiegenen Nebenkosten nicht mehr bezahlen können. Mieterinnen und Mieter können häufig nicht voraussehen, welche Mehrkosten im Frühjahr 2023 bei der Abrechnung der Heizkosten auf sie zukommen. Menschen mit einem Einkommen unterhalb des Durchschnitts wissen zurzeit nicht, ob sie es sich leisten können, im Winter die Heizung aufzudrehen oder ob sie lieber gleich in ungeheizten Räumen sitzen sollen. Vor allem Menschen mit niedrigeren Einkommen bewohnen schlecht isolierte Wohnungen mit hohen Heizkosten.

 

Zu den Menschen, deren soziale Existenz gefährdet ist, gehören neben Rentnerinnen und Rentnern, Sozialleistungsempfängern, Studierenden, alleinerziehenden Müttern auch Angehörige von Arbeitnehmerhaushalten und kleine Selbständige. Nicht nur die klassischen armutsgefährdeten Gruppen, sondern auch die untere Mittelschicht ist von Armut bedroht.

 

Die hohe Inflation führt zu sozialen Verwerfungen. Besonders Haushalte mit geringerem Einkommen, die einen großen Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel und Heizung ausgeben müssen, werden von der Inflation getroffen.

 

Die bisherigen Maßnahmen des Bundes erscheinen wenig zielgerichtet und sind nicht geeignet, eine soziale Absicherung der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen sicherzustellen und den betroffenen die Furcht vor einer existenziellen Notlage durch steigende Lebenshaltungs- und Energiepreiskosten zu nehmen.

 

Die Bundesregierung hat versucht, durch diverse Entlastungspakete die Bürgerinnen und Bürger von den Folgen der Inflation und der Energiekostenkrise zu entlasten. Mit den ersten beiden Entlastungspaketen (beschlossen Mitte 2022) hat die Bundesregierung Erwerbstätige (300 €), Eltern von Kindern sowie vorübergehend Autofahrerinnen durch die Senkung der Mineralölsteuer unterstützt – für die breite Masse wurde noch das 9-Euro Ticket eingeführt. Rentnerinnen und Rentner gingen weitgehend leer aus und wurden erst beim letzten Entlastungspaket (September 2022) mit bedacht.

 

Mit dem dritten Entlastungspaket („Inflationsausgleichsgesetz“) wurde ein steigender Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif sowie die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Durch den steigenden Grundfreibetrag soll die kalte Progression abgebaut werden, die entsteht, wenn Steuerpflichtige durch Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen sollen, in einen höheren Steuertarif geraten. Privathaushalte sollen die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten.

 

Die Entlastungspakete stehen in der Kritik, weil sie wenig zielgerichtet sind und bei den wirklich Betroffenen kaum spürbare Entlastungen ankommen. Entlastet werden aber auch Bezieher hoher Einkommen. Vor allem Unternehmen (wie z.B. Mineralölkonzerne) profitieren von der Senkung der Mineralölsteuer.

 

Die Einführung der Gaspreisumlage (ca. 35 Mrd. €) führt zu weiteren sozialen Verwerfungen. Mit der Gaspreisumlage will der Gesetzgeber Unternehmen (Gasimporteure) stützen und die dafür notwendigen Kosten an VerbraucherIinnen durchreichen. Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr wird bei einer Gasumlage von 2,4 Cent eine Umlage in Höhe von 480 Euro netto zahlen. Auch die Senkung der Mehrwertsteuer führt zu keinen spürbaren Entlastungen: auch die Senkung der Mehrwertsteuerbelastung von 7 % auf die seit 2020 um das 2,5-fache gestiegenen Gaspreise führt für den Fiskus immer noch zu Steuermehreinnahmen gegenüber dem Stand von 2020. Anstatt die Verbraucher vor den rapiden steigenden Gaspreisen zu schützen, werden die Unternehmensrisiken diesen noch aufgebürdet.

 

Insgesamt erscheinen die Maßnahmen nicht ausreichend und auch nicht zielgerichtet, um sozialen Verwerfungen entgegenzuwirken. Wir brauchen Maßnahmen, die wirksam verhindern, dass Betroffene durch die Inflation sowie steigende Energiekosten in eine soziale Notlage geraten. Es müssen Sicherungen eingebaut werden, die Bürgerinnen und Bürger bis zu einem bestimmten Umfang nicht nur vor steigenden Stromkosten, sondern vor allem auch vor rapiden steigenden Heizkosten schützen.

 

Ein wirksames Instrument zur Begrenzung der Heizkosten für die Bürgerinnen und Bürger wäre ein Gaspreisdeckel, durch den die steigenden Preise bis zu einem bestimmten Umfang (so z.B. 50 % des Normalverbrauchs) vom Staat ausgeglichen werden. Für die Finanzierung dieser Maßnahme könnten eine Übergewinnsteuer erhoben werden für Unternehmen, die in Krisenzeiten Extraprofite erwirtschaften. Durch diese Maßnahmen könnte auch die Inflationsrate reduziert werden. Die Tarifverhandlungen würden sich dann auf den Ausgleich der Kerninflation beschränken.

 

Bei Abfederung der sozialen Folgen durch die steigende Inflation und die Energiepreiskrise sind auch die Länder und die Kommunen gefragt.

 

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP im Rat der Stadt Remscheid haben daher im August 2022 den Antrag gestellt, einen Härtefallfonds einzurichten, um denjenigen Haushalten zur Seite zu stehen, die angesichts der explodierenden Energiepreise drohen, in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. Die Einrichtung geschieht unter dem Vorbehalt, dass Bund und Land keine ausreichenden Hilfsangebote schaffen. Zur Finanzierung dieses Fonds wird die Gewinnausschüttung der Stadtwerke aus 2021 an die Stadt herangezogen. Die Verwaltung wird gebeten, ihrerseits auf die Mitgesellschafter der EWR zuzugehen und sie aufzufordern, sich an einem solchen Fonds zu beteiligen. Stadtwerke und Verwaltung beraten Verbraucherinnen und Verbraucher zum sparsamen Umgang mit Strom und Gas. Der Energiesparscheck der Caritas und die Beratungen der Verbraucherzentrale sind hierbei unverzichtbare Komponenten.

 

Auf der Ebene der Landespolitik bestünden vielfältige Möglichkeiten, Familien zu entlasten. Auch die Einrichtung eines Notfallfonds könnte Menschen, denen Strom- und Gassperren drohen, finanziell absichern. Die SPD-Fraktion hat bereits mehrere entsprechende Anträge im Landtag gestellt, die Landesregierung ist aber über einen Ausbau des Beratungsangebots für betroffene Haushalte nicht herausgekommen.

 

Die Mitgliederversammlung der SPD Remscheid sieht angesichts der drohenden Notlage dringenden Handlungsbedarf. Wir fordern daher die Bundesregierung auf,

 

  • Eine Gaspreisdeckel einzuführen, um eine Überlastung der betroffenen Haushalte zu verhindern, sowie zur Finanzierung
  • Eine Übergewinnsteuer bei Unternehmen, die durch die aktuelle Krise besonders hohe Gewinne einfahren, zu erheben.

 

Wir fordern die Landesregierung auf,

 

  • Wirksame Maßnahmen zur Entlastung von Familien umzusetzen sowie
  • einen Notfallfonds einzurichten, um Menschen, denen Strom- und Gassperren drohen, finanziell abzusichern.

 

Wir begrüßen die Initiative der Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der FDP im Rat der Stadt Remscheid zur Einrichtung eines Härtefallfonds für Haushalte, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten – falls keine entsprechenden Regelungen auf der Bundes- oder Landesebene erlassen werden.

 

Wir halten es in erster Linie für eine bundes- und landespolitische Aufgabe, sozialen Verwerfungen, die durch die Energiepreiskrise und die Inflation drohen, entgegenzuwirken. Die Kommunen dürfen nicht mit den notwendigen Unterstützungsmaßnahmen für in Not geratene Menschen allein gelassen werden.

 

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht die Leidtragenden einer Energiepolitik sein, die sich vorrangig an den Interessen der Wirtschaft orientiert hat und die sich letztendlich als problematisch erwiesen hat.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Landtags- und Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Landtags- und Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Corona, Ukraine-Krise und Energiekostenkrise – die letzten beiden Jahre sind gekennzeichnet durch Inflation, steigende Lebensmittelpreise und explodierende Energiekosten. Für Millionen von Menschen in unserem Land wird dies zu einer Existenzfrage, und wir steuern auf einen sozialen Konflikt zu, der die Gesellschaft vor eine Zerreißprobe stellt.

Es ist zu befürchten, dass viele Menschen die steigenden Lebenshaltungskosten und Energiekosten nicht tragen können und das Leben, das sie bisher geführt haben, so nicht weiterführen können. Millionen von Menschen laufen Gefahr, sich durch die steigenden Lebenshaltungskosten zu verschulden und ihre Wohnungen zu verlieren, wenn sie die Miete oder die gestiegenen Nebenkosten nicht mehr bezahlen können. Mieterinnen und Mieter können häufig nicht voraussehen, welche Mehrkosten im Frühjahr 2023 bei der Abrechnung der Heizkosten auf sie zukommen. Menschen mit einem Einkommen unterhalb des Durchschnitts wissen zurzeit nicht, ob sie es sich leisten können, im Winter die Heizung aufzudrehen oder ob sie lieber gleich in ungeheizten Räumen sitzen sollen. Vor allem Menschen mit niedrigeren Einkommen bewohnen schlecht isolierte Wohnungen mit hohen Heizkosten.

Zu den Menschen, deren soziale Existenz gefährdet ist, gehören neben Rentnerinnen und Rentnern, Sozialleistungsempfängern, Studierenden, alleinerziehenden Müttern auch Angehörige von Arbeitnehmerhaushalten und kleine Selbständige. Nicht nur die klassischen armutsgefährdeten Gruppen, sondern auch die untere Mittelschicht ist von Armut bedroht.

Die hohe Inflation führt zu sozialen Verwerfungen. Besonders Haushalte mit geringerem Einkommen, die einen großen Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel und Heizung ausgeben müssen, werden von der Inflation getroffen.

Die bisherigen Maßnahmen des Bundes erscheinen wenig zielgerichtet und sind nicht geeignet, eine soziale Absicherung der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen sicherzustellen und den betroffenen die Furcht vor einer existenziellen Notlage durch steigende Lebenshaltungs- und Energiepreiskosten zu nehmen.

Die Bundesregierung hat versucht, durch diverse Entlastungspakete die Bürgerinnen und Bürger von den Folgen der Inflation und der Energiekostenkrise zu entlasten. Mit den ersten beiden Entlastungspaketen (beschlossen Mitte 2022) hat die Bundesregierung Erwerbstätige (300 €), Eltern von Kindern sowie vorübergehend Autofahrerinnen durch die Senkung der Mineralölsteuer unterstützt – für die breite Masse wurde noch das 9-Euro Ticket eingeführt. Rentnerinnen und Rentner gingen weitgehend leer aus und wurden erst beim letzten Entlastungspaket (September 2022) mit bedacht.

Mit dem dritten Entlastungspaket („Inflationsausgleichsgesetz“) wurde ein steigender Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif sowie die Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Durch den steigenden Grundfreibetrag soll die kalte Progression abgebaut werden, die entsteht, wenn Steuerpflichtige durch Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen sollen, in einen höheren Steuertarif geraten. Privathaushalte sollen die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten.

Die Entlastungspakete stehen in der Kritik, weil sie wenig zielgerichtet sind und bei den wirklich Betroffenen kaum spürbare Entlastungen ankommen. Entlastet werden aber auch Bezieher hoher Einkommen. Vor allem Unternehmen (wie z.B. Mineralölkonzerne) profitieren von der Senkung der Mineralölsteuer.

Die Einführung der Gaspreisumlage (ca. 35 Mrd. €) führt zu weiteren sozialen Verwerfungen. Mit der Gaspreisumlage will der Gesetzgeber Unternehmen (Gasimporteure) stützen und die dafür notwendigen Kosten an VerbraucherIinnen durchreichen. Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr wird bei einer Gasumlage von 2,4 Cent eine Umlage in Höhe von 480 Euro netto zahlen. Auch die Senkung der Mehrwertsteuer führt zu keinen spürbaren Entlastungen: auch die Senkung der Mehrwertsteuerbelastung von 7 % auf die seit 2020 um das 2,5-fache gestiegenen Gaspreise führt für den Fiskus immer noch zu Steuermehreinnahmen gegenüber dem Stand von 2020. Anstatt die Verbraucher vor den rapiden steigenden Gaspreisen zu schützen, werden die Unternehmensrisiken diesen noch aufgebürdet.

Insgesamt erscheinen die Maßnahmen nicht ausreichend und auch nicht zielgerichtet, um sozialen Verwerfungen entgegenzuwirken. Wir brauchen Maßnahmen, die wirksam verhindern, dass Betroffene durch die Inflation sowie steigende Energiekosten in eine soziale Notlage geraten. Es müssen Sicherungen eingebaut werden, die Bürgerinnen und Bürger bis zu einem bestimmten Umfang nicht nur vor steigenden Stromkosten, sondern vor allem auch vor rapiden steigenden Heizkosten schützen.

Ein wirksames Instrument zur Begrenzung der Heizkosten für die Bürgerinnen und Bürger wäre ein Gaspreisdeckel, durch den die steigenden Preise bis zu einem bestimmten Umfang (so z.B. 50 % des Normalverbrauchs) vom Staat ausgeglichen werden. Für die Finanzierung dieser Maßnahme könnten eine Übergewinnsteuer erhoben werden für Unternehmen, die in Krisenzeiten Extraprofite erwirtschaften. Durch diese Maßnahmen könnte auch die Inflationsrate reduziert werden. Die Tarifverhandlungen würden sich dann auf den Ausgleich der Kerninflation beschränken.

Bei Abfederung der sozialen Folgen durch die steigende Inflation und die Energiepreiskrise sind auch die Länder und die Kommunen gefragt.

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP im Rat der Stadt Remscheid haben daher im August 2022 den Antrag gestellt, einen Härtefallfonds einzurichten, um denjenigen Haushalten zur Seite zu stehen, die angesichts der explodierenden Energiepreise drohen, in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. Die Einrichtung geschieht unter dem Vorbehalt, dass Bund und Land keine ausreichenden Hilfsangebote schaffen. Zur Finanzierung dieses Fonds wird die Gewinnausschüttung der Stadtwerke aus 2021 an die Stadt herangezogen. Die Verwaltung wird gebeten, ihrerseits auf die Mitgesellschafter der EWR zuzugehen und sie aufzufordern, sich an einem solchen Fonds zu beteiligen. Stadtwerke und Verwaltung beraten Verbraucherinnen und Verbraucher zum sparsamen Umgang mit Strom und Gas. Der Energiesparscheck der Caritas und die Beratungen der Verbraucherzentrale sind hierbei unverzichtbare Komponenten.

Auf der Ebene der Landespolitik bestünden vielfältige Möglichkeiten, Familien zu entlasten. Auch die Einrichtung eines Notfallfonds könnte Menschen, denen Strom- und Gassperren drohen, finanziell absichern. Die SPD-Fraktion hat bereits mehrere entsprechende Anträge im Landtag gestellt, die Landesregierung ist aber über einen Ausbau des Beratungsangebots für betroffene Haushalte nicht herausgekommen.

Die Mitgliederversammlung der SPD Remscheid sieht angesichts der drohenden Notlage dringenden Handlungsbedarf. Wir fordern daher die Bundesregierung auf,

  • Eine Gaspreisdeckel einzuführen, um eine Überlastung der betroffenen Haushalte zu verhindern, sowie zur Finanzierung
  • Eine Übergewinnsteuer bei Unternehmen, die durch die aktuelle Krise besonders hohe Gewinne einfahren, zu erheben.

Wir fordern die Landesregierung auf,

  • Wirksame Maßnahmen zur Entlastung von Familien umzusetzen sowie
  • einen Notfallfonds einzurichten, um Menschen, denen Strom- und Gassperren drohen, finanziell abzusichern.

Wir begrüßen die Initiative der Fraktionen der SPD, der GRÜNEN und der FDP im Rat der Stadt Remscheid zur Einrichtung eines Härtefallfonds für Haushalte, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten – falls keine entsprechenden Regelungen auf der Bundes- oder Landesebene erlassen werden.

Wir halten es in erster Linie für eine bundes- und landespolitische Aufgabe, sozialen Verwerfungen, die durch die Energiepreiskrise und die Inflation drohen, entgegenzuwirken. Die Kommunen dürfen nicht mit den notwendigen Unterstützungsmaßnahmen für in Not geratene Menschen allein gelassen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht die Leidtragenden einer Energiepolitik sein, die sich vorrangig an den Interessen der Wirtschaft orientiert hat und die sich letztendlich als problematisch erwiesen hat.

Beschluss-PDF: