Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass die Bereitstellung eines leistungsfähigen ÖPNV Angebots in die „verpflichtende Daseinsvorsorge“, der von Kommunen zu erfüllenden Leistungen aufgenommen wird.
Wenn eine Kommune in den „Nothaushalt“ gerät, ist der Stadtrat bzw. die Verwaltung dazu angehalten bei allen Leistungen, die nicht zur „verpflichtenden Daseinsvorsorge“ gehören, zu prüfen, wo dort eingespart werden kann.
Wir sehen einen funktionierenden ÖPNV jedoch als wichtige kommunale Aufgabe und wollen mit dieser Maßnahme dafür sorgen, dass dieses Angebot bei finanzschwachen Kommunen nicht zur Diskussion steht.