B-18 Praxissemester: Keine Kohle, zu viel Arbeit. Praxissemester im Lehramt vergüten!

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern, dass Praxissemesterstudierende für die gesamte Zeit des Praxissemesters die gleiche Vergütung erhalten wie Referendar:innen!

Begründung:

 

Im Master of Education müssen Lehramtsstudierende ein Praxissemester absolvieren. Dies ist mit deutlich mehr Zeitaufwand verbunden als im alten Examensstudium, welches nur mehrwöchige Praktika vorgesehen hatte. Gleichzeitig wurde das Referendariat der Lehramtanwärter:innen jedoch von 24 auf 18 Monate gekürzt. So spart das Land auf Kosten der Studierenden und der Bildung mehrere tausend Euro pro Studierenden.

Zu Beginn des Praxissemesters haben Lehramtsstudierende bereits einen Bachelorabschluss erreicht; während andere hiernach z. B. ein bezahltes Trainee-Programm in der freien Wirtschaft anfangen, müssen Lehrstudierende trotz ihres universitären Abschlusses unbezahlt im Praxissemester arbeiten.

Im Praxissemester müssen die Studierenden jedoch weiterhin an Begleitkursen der Universität teilnehmen. Die Anwesenheitspflicht an der jeweiligen Schule umfasst aktuell 20 Pflichtstunden pro Woche. Dabei ist auch vorgesehen, dass Studierende Unterrichtsstunden und eine Unterrichtsreihe übernehmen.

Die Vor- und Nachbereitung dieser Stunden, der universitären Kurse und der verpflichtenden Praxiselemente sind nicht im Arbeitsaufwand von 20 Wochenstunden berücksichtigt. Hin- und Rückfahrt zu den oft auch fern gelegenen, zufällig zugeteilten Schulen sind natürlich nicht eingerechnet. In Anbetracht dessen, dass mehr als zwei Drittel aller Studierenden neben dem Studium arbeiten müssen, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken, und eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Praxissemesterstudierende auch schon über 25 Jahre alt sind, sodass das Kindergeld und die Mitgliedschaft in der Familienkrankenversicherung wegfallen, wird das Praxissemester durch niedrigeres Einkommen in Kombination mit höheren Ausgaben für viele Studierende zur finanziellen Herausforderung.

Insbesondere für prekäre Studierende, die nicht auf den Geldbeutel der Eltern zurückgreifen können, wird das Praxissemester so zur psychischen und finanziellen Ausnahmesituation!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in Fassung der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Streiche Zeile 5

Beschluss: Annahme in Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass Praxissemesterstudierende für die gesamte Zeit des Praxissemesters die gleiche Vergütung erhalten wie Referendar:innen!

Im Master of Education müssen Lehramtsstudierende ein Praxissemester absolvieren. Dies ist mit deutlich mehr Zeitaufwand verbunden als im alten Examensstudium, welches nur mehrwöchige Praktika vorgesehen hatte. Gleichzeitig wurde das Referendariat der Lehramtanwärter:innen jedoch von 24 auf 18 Monate gekürzt. So spart das Land auf Kosten der Studierenden und der Bildung mehrere tausend Euro pro Studierenden.

Zu Beginn des Praxissemesters haben Lehramtsstudierende bereits einen Bachelorabschluss erreicht; während andere hiernach z. B. ein bezahltes Trainee-Programm in der freien Wirtschaft anfangen, müssen Lehrstudierende trotz ihres universitären Abschlusses unbezahlt im Praxissemester arbeiten.

Im Praxissemester müssen die Studierenden jedoch weiterhin an Begleitkursen der Universität teilnehmen. Die Anwesenheitspflicht an der jeweiligen Schule umfasst aktuell 20 Pflichtstunden pro Woche. Dabei ist auch vorgesehen, dass Studierende Unterrichtsstunden und eine Unterrichtsreihe übernehmen.

Die Vor- und Nachbereitung dieser Stunden, der universitären Kurse und der verpflichtenden Praxiselemente sind nicht im Arbeitsaufwand von 20 Wochenstunden berücksichtigt. Hin- und Rückfahrt zu den oft auch fern gelegenen, zufällig zugeteilten Schulen sind natürlich nicht eingerechnet. In Anbetracht dessen, dass mehr als zwei Drittel aller Studierenden neben dem Studium arbeiten müssen, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken, und eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Praxissemesterstudierende auch schon über 25 Jahre alt sind, sodass das Kindergeld und die Mitgliedschaft in der Familienkrankenversicherung wegfallen, wird das Praxissemester durch niedrigeres Einkommen in Kombination mit höheren Ausgaben für viele Studierende zur finanziellen Herausforderung.

Insbesondere für prekäre Studierende, die nicht auf den Geldbeutel der Eltern zurückgreifen können, wird das Praxissemester so zur psychischen und finanziellen Ausnahmesituation!

Beschluss-PDF: