B-10 Qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschule

Der Landesparteitag der NRWSPD fordert den Landesvorstand und die Landtagsfraktion der SPD auf, die bisherigen Bemühungen (z.B. Antrag der Fraktion zum „Zukunftsplan für die Ganztagsschule“ vom 04.12.2018) zur qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsschule konsequent weiter zu betreiben und dabei insbesondere zu folgenden Punkten initiativ zu werden:

 

  • rechtliche Verankerung im Schulgesetz und in einem Ausführungsgesetz SGB VIII
  • verbindliche Personalschlüssel und Qualifikationsvorgaben zur bedarfsgerechten und multiprofessionellen Beschäftigung von Fachkräften (tarifliche Besoldung/Entlohnung, ohne Befristung) sowie Ausstattungs- und Qualitätsstandards einschließlich der Verpflichtung zur einheitlichen und auskömmlichen Refinanzierung durch das Land
  • pädagogische Weiterentwicklung in Richtung eines gebundenen, rhythmisierten Schulalltags und der Überwindung ausschließlich klassengebundener Unterrichts- und Organisationsformen zugunsten von Elementen wie differenzierter oder offener Unterricht, Projekt- oder selbständigen Lernformen
  • Förderung der konzeptionellen Weiterentwicklung der Schulen in Richtung der Öffnung zum Sozialraum und der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Trägern außerhalb der Schulräumlichkeiten als Teil des Unterrichtes/Lernens schon jetzt beginnende Beratung von Schulträgern und Schulen durch das Land zwecks frühzeitiger Inangriffnahme des quantitativen Ausbaus und der qualitativen konzeptionellen Entwicklung
  • Schaffung eines Förderprogrammes zur Sicherstellung der notwendigen Investitionen insbesondere in die erforderliche räumliche Infrastruktur und die notwendige Ausstattung mit Sachmitteln
  • Abschaffung von Elternbeiträgen für die Ganztagsschule

 

Begründung:

Der Landesparteitag begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, ab 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbeschulung zu schaffen. Ganztagsschulen haben eine große Bedeutung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Desweiteren sind sie ein wichtiger Baustein im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Förderangebotes für Schüler und Schülerinnen im Primarbereich und leisten nicht zuletzt einen positiven Beitrag in den Bereichen der Integration, Inklusion und Prävention.

 

Angesichts einer Betreuungsquote in NRW von ca. 45% für die Primarstufe im Schuljahr 2017/2018 (IT-NRW) und einer diskutierten Quote für den Rechtsanspruch von 75% bedarf es hinsichtlich eines bedarfsgerechten Ausbaus noch erheblicher Anstrengungen auf allen damit befassten politischen Ebenen.
Will die Ganztagsschule jedoch ihre oben beschriebenen Aufgaben erfüllen, ist zwingend eine qualitative Weiterentwicklung erforderlich. Hierzu gehört zunächst einmal die rechtliche Verankerung sowie die o.a. Festlegung verbindlicher Standards für die Personal-, Raum- und Sachausstattung und deren vollständige Refinanzierung. In diesen Zusammenhang gehört ebenso ein investives Förderprogramm und die rechtzeitige Beratung der Kommunen hinsichtlich des erforderlichen Ausbaus und der qualitativen Weiterentwicklung.
Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen darf gerade nicht vom zufälligen Geburtsort der Kinder abhängen, da sie sich ansonsten in finanziell schlechter gestellten Kommunen negativ auf die Lebenschancen der Schüler*innen auswirken. Hierzu zählen insbesondere die sich in einem schwierigen Strukturwandel befindenden Ruhrgebietskommunen.
Solche sozialstrukturelle Erwägungen führen dazu, im Zielkonflikt zwischen Flexibilität und Anwesenheitspflicht (gebundener Ganztag) eher dem letzten Aspekt den Vorrang zu geben. Wenngleich dies noch einige konzeptioneller Überlegungen erfordert, darf eine flexible Anwesenheit nicht zu Lasten der Umsetzung des pädagogischen Förderanspruchs aller Kinder gehen.

 

Gerade in der qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsschule steckt die Chance, die in weiten Teilen nach wie vor vorhandene „Kopflastigkeit“ der Schule zugunsten ganzheitlicherer Lern- und Organisationsformen zu überwinden und sich stärker in Richtung Sozialraum/Stadtteil und der Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Organisationen (gemeinnützige Träger aus den Bereichen der Jugendhilfe, des Sports, der Natur oder Kultur z.B.) einschließlich der Nutzung vorhandener Räumlichkeiten zu öffnen. Ein gelingender Ganztag ist nicht einfach nur das Nebeneinander von Schule und OGS, sondern eine veränderte Form von Schule, zudem ohne elterliche Gebühren. Sie muss eine Einheit bilden, in der sich durch ein multiprofessionelles Team  Angebote am Vor- und Nachmittag miteinander verschränken und Phasen formellen und informellen Lernens sowie theoretischer und praktischer Bildung kindgerecht abwechseln. Eine so verstandene Rhythmisierung ist mehr als eine Organisationsform: sie ist eine pädagogische Grundhaltung (s. Köllerholzschule Bochum).

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Annahme von L-04 in Fassung Antragskommission