O-01 Quotierung von Ehrenamtlich Tätigen als BeisitzerInnen im Landesparteivorstand der NRWSPD

Für die BeisitzerInnen des Landesparteivorstands der NRWSPD soll eine Quotierung von 25% für ausschließlich ehrenamtlich tätige Parteimitglieder festgeschrieben werden.

Begründung:

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) definiert sich selbst als Mitgliederpartei. Die Aufgabe des Parteivorstands ist es dabei u.a., den Willen der Parteimitglieder umzusetzen und diesem in der Praxis Form zu verleihen.
Demgegenüber beobachten wir in den vergangenen Jahren eine zunehmende Professionalisierung in der Partei, auch im Parteivorstand: im aktuellen Parteivorstand sind diejenigen, die der Partei professionell verbunden sind, in großer Überzahl vertreten.
„Professionell verbunden“ bedeutet: MdB (oder bis zur Bundestagswahl 2017), MdL (oder bis zur Landtagswahl 2017), MdEP, BürgermeisterInnen und OberbürgermeisterInnen, RegierungspräsidentInnen oder MitarbeiterInnen und ReferentInnen der genannten. Dies bedeutet aber auch eine enorme finanzielle Abhängigkeit von der Partei.
Für viele „normale“ Parteimitglieder ist es nur schwer nachvollziehbar, dass ein überwiegend aus Berufspolitikern zusammengesetztes Gremium die normative Kompetenz darstellt und darüber bestimmt, wie die Parteipolitik in Zukunft gestaltet wird.
Das Ehrenamt ist das Rückgrat der SPD und bedarf dringend der Stärkung und Unterstützung. Hierzu gehört eben auch, ehrenamtlich tätige Parteimitglieder stärker als bisher auch in die höchsten Entscheidungsgremien der Partei einzubeziehen und ihnen z.B. im Landesparteivorstand Sitz und Stimme zu geben.
Die AGS NRW sowie die AfA NRW und der UB Bottrop schlagen daher vor, eine Quotierung von ehrenamtlich Tätigen im Landesvorstand von 25 % bei den BeisitzerInnen einzuführen.
Als ehrenamtlich Tätige gelten dabei diejenigen Parteimitglieder, die weder auf europäischer, noch auf Landes- oder Bundesebene ein Mandat bekleiden, noch auf kommunaler Ebene über die Partei in ein Wahlamt, das den Lebensunterhalt sichert, eingezogen sind, noch in einem Arbeitsverhältnis zu Partei oder einer Fraktion der Partei stehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung