S-12 Recht auf Schuldnerberatung vom Leistungsbezug entkoppeln, klare Kompetenzen schaffen und Beratungsstrukturen verbessern.

  • eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die für alle Ratsuchenden einen kostenlosen Zugang zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht

 

  • allen Überschuldeten einen möglichst flächendeckenden, schnellen und bedarfsgerechten Zugang zur Beratung zu ermöglichen

 

  • die fehlende bzw. mangelnde Kompetenz- und Ressortzuweisung zu beheben und für klare Verantwortlichkeiten zu sorgen

 

  • gemeinsam mit den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherschutzorganisationen Qualitätsstandards für die Arbeit der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu entwickeln

 

  • eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über Struktur, Qualität und Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Verantwortung der Kreditwirtschaft zu entwickeln. In diesem Sinne soll auch geprüft werden, inwieweit die Darlehensgeber und die Inkassounternehmen stärker an der Finanzierung der Schuldnerberatung beteiligt werden können. Dabei sollen neben der Möglichkeit von Verpflichtungen auf vertraglicher Basis auch gesetzliche Verpflichtungen der Kreditwirtschaft geprüft werden

 

  • gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie die Prävention gegen Überschuldung verbessert werden kann. Insbesondere Möglichkeiten der Aufklärung über Überschuldungsrisiken und Unterstützungsmöglichkeiten überschuldeter Menschen in öffentlichen Medien sowie die Möglichkeiten effektiver Warnhinweise sollen geprüft werden

 

Begründung:

Die private Überschuldung in Deutschland ist ein gesamtgesellschaftliches Problem: Sie steigt seit über 10 Jahren kontinuierlich an, trotz stabiler Wirtschaftslage und sinkender Arbeitslosigkeit. Im Bundesdurchschnitt ist jeder zehnte Bürger über 18 Jahren überschuldet, in NRW sind es sogar knapp 12%.

 

Hintergründe der Überschuldung sind meistens biografische Ereignisse wie Krankheiten, Trennungen, familiäre Schicksalsschläge oder Verlust des Arbeitsplatzes. Eine immer größere Rolle als Überschuldungsfaktoren spielen allerdings auch Einkommensarmut und Wohnkosten.

Die aggressive Bewerbung von Finanzdienstleistungen sowie unseriöse Kreditvergabeverfahren verschärfen die Situation.

 

Betroffen sind damit längst nicht nur Leistungsempfänger. In der Praxis ist es allerdings so, dass in einer großen Anzahl von Kommunen erwerbstätige überschuldete Personen keinen offenen und niedrigschwelligen Zugang zu öffentlich finanzierten Beratungsangeboten mehr haben. Gerade überschuldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen aber einen niedrigschwelligen, offenen Zugang zu einer zeitnahen Beratung und Unterstützung, um nicht noch tiefer in die Schuldenfalle zu geraten und das Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden.

 

Ein weiteres Dilemma, welches die existenzsichernde Arbeit der BeraterInnen belastet, ist die bürokratische Trennung von Schuldner- und Insolvenzberatung:

In Deutschland sind für die Schuldnerberatung die Kommunen zuständig. Die Länder hingegen sind für die Verbraucherinsolvenzberatung zuständig und haben die Befugnis zu bestimmen, wer „geeignete Person oder Stelle“ ist. Diese Trennung von Kompetenzen und Zuständigkeiten ist ein großes Hindernis, um flächendeckend eine präventive und effektive Beratungsstruktur aufzubauen. Die Erfahrungen des Beratungsalltags zeigen, dass eine Trennung in traditionelle Schuldnerberatung einerseits und Verbraucherinsolvenzberatung andererseits durch keinen fachlichen Anlass zu begründen ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme und Weiterleitung an Bundesparteitag
Beschluss: Annahme und Weiterleitung an Bundesparteitag
Text des Beschlusses:
  • eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die für alle Ratsuchenden einen kostenlosen Zugang zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht

 

  • allen Überschuldeten einen möglichst flächendeckenden, schnellen und bedarfsgerechten Zugang zur Beratung zu ermöglichen

 

  • die fehlende bzw. mangelnde Kompetenz- und Ressortzuweisung zu beheben und für klare Verantwortlichkeiten zu sorgen

 

  • gemeinsam mit den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherschutzorganisationen Qualitätsstandards für die Arbeit der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu entwickeln

 

  • eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über Struktur, Qualität und Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Verantwortung der Kreditwirtschaft zu entwickeln. In diesem Sinne soll auch geprüft werden, inwieweit die Darlehensgeber und die Inkassounternehmen stärker an der Finanzierung der Schuldnerberatung beteiligt werden können. Dabei sollen neben der Möglichkeit von Verpflichtungen auf vertraglicher Basis auch gesetzliche Verpflichtungen der Kreditwirtschaft geprüft werden

 

  • gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie die Prävention gegen Überschuldung verbessert werden kann. Insbesondere Möglichkeiten der Aufklärung über Überschuldungsrisiken und Unterstützungsmöglichkeiten überschuldeter Menschen in öffentlichen Medien sowie die Möglichkeiten effektiver Warnhinweise sollen geprüft werden

 

Beschluss-PDF: