St-02 Reform Steuerrecht: Besteuerung dort, wo Umsätze erzielt werden

Die SPD setzt sich auf Landes-, Bundes- und Europaebene für eine Reform des nationalen und internationalen Steuerrechtes ein, damit Wertschöpfungen in Europa und Deutschland von Unternehmen, die in Europa keinen physischen Firmensitz haben, angemessen für ihre dort erzielten Umsätze besteuert werden.

 

Voraussetzung dafür ist, dass das EU-Parlament die parlamentarische Letztentscheidung über ein entsprechendes Gesetzt beschließt und nicht mehr die nationalen Regierungen, wie bisher.

Begründung:

Die Aufgaben des Staates, insbesondere durch die sich veränderte Demographie weiten sich ständig aus. Die sozialen Sicherungssysteme, z.B. die Rentenversicherung werden in immer stärkerem Umfang auf die Steuerfinanzierung angewiesen sein. Gleichzeitig verändert sich durch technischen Fortschritt und Globalisierung die Wertschöpfung durch Personen und Unternehmen, etwa im Bereich digitaler Dienstleister mit nur virtuellen Betriebsstätten. Immer mehr global erbrachte Dienstleistungen und Produktionen werden von den nationalen Besteuerungssystemen nicht mehr erfasst. Die Besteuerungsbasis wächst nicht mit dem globalen Markt, gleichzeitig erhöht sich der Finanzbedarf des Staates. Dadurch wird die Besteuerung aus Sicht der Bürgerinnen und Bürgern immer ungerechter. Es gibt auf europäischer und nationaler Ebene, auch aus der SPD politische Bestrebungen, das Steuersystem anzupassen. Diese Bestrebungen sollten in der Öffentlichkeit besser kommuniziert und von der SPD auf nationaler Regierungsebene und in Europa intensiver unterstützt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Annahme von L-03 in Fassung Antragskommission