S-14 Rente 2.0

Das Rentenkonzept „Rente 2.0” und die dazugehörige Erweiterung „nachhaltiges Rentenniveau“ als neues künftiges Rentensystem in Deutschland zu etablieren.

 

  1. Die gesetzliche Rentenversicherung soll bis 2025 einem Paradigmenwechsel unterworfen werden, um so künftige Auswirkungen eines immer weiter zunehmenden Kapitalismus und der Digitalisierung von Vornherein zu minimieren.

 

  1. Für eine künftige steuerfreie Mindestrente von insgesamt 1.200€ zzgl. weiteren bedarfsorientierten Mietzuschlägen, soll eine neue Finanzierung unabhängig von den Beiträgen etabliert werden. Weiterhin soll die gesetzliche Pflegeversicherung mit dieser neuen übergreifenden Brückenfinanzierung nachhaltig und dauerhaft finanziell gestärkt werden, um so Rentenanwartschaften und die private Vorsorge der Versicherten zu schützen und Steuerzahler*innen zu entlasten.

 

  1. Zur nachhaltigen Finanzierung eines signifikant höheren Rentenniveaus, soll ab 2021 eine weitere Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung etabliert werden, sodass sich künftig alle Einkommen an der Solidargemeinschaft beteiligen, wobei höhere Einkommen wegen des Langlebigkeitsrisikos einer prozentual degressiven Anrechnung auf die Rentenanwartschaften unterworfen werden.

 

  1. Junge Beamtenanwärter*innen und alle Politiker*innen sollen ab 2021 in das Rentensystem überführt werden.

 

  1. Wenn Rentner*innen wieder ausreichend am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, bzw. nach 40 Jahren Arbeit eine dem Lohn angemessenes Rentenniveau erreicht ist, sind beitragsfreie Elemente wie die Mütterrente und die Erwerbsminderungsrente in neuen sozialen Strukturen zu etablieren, um die GRV finanziell noch weiter zu entlasten.
Begründung:

Bei einer aktuellen sehr guten Konjunktur in 2018 und so vielen sozialversicherungspflichtigen Beitragszahler*innen wie nie zuvor, werden durch die Generation der sogenannten „Babyboomer“, die Anzahl der Beitragszahler*innen, sowie durch einen immer weiter zunehmenden Kapitalismus und die Digitalisierung die Beitragseinnahmen künftig abnehmen. Gleichzeitig werden dann auch die der Leistungsempfänger*innen zunehmen.

Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen wie dem Ost-West Ausgleich, der Mütterrente, Wiedereingliederungsmaßnahmen oder dem Ausgleich für ehem. DDR Rentner*innen werden dieses Finanzierungsproblem ohne eine zusätzliche Finanzierung weiter vervielfachen. Findet zukünftig bei den bereits drohenden finanziellen Problemen dann noch eine negative Veränderung an dem Arbeitsmarkt statt, werden diese Probleme in den nächsten Jahren significant um ein vielfaches potenziert. Dies kann in einem umlagefinanzierten Rentensystem unweigerlich nur zu einer weiteren Absenkung des Rentenniveaus, längeren Arbeitszeiten, höheren Beiträgen oder einer Kombination aus allem führen.

 

Über viele Einkommensgruppen hinweg werden mittlerweile mehr als 50 % der Altersrenten durch steigende Mieterhöhungen ebenso belastet, wie von einer bis 2040 drastisch ansteigenden Steuerbelastung für Neurentner*innen. Auch ist die zunehmende Belastung der Tatsache geschuldet, dass Rentensteigerungen an die Löhne gekoppelt sind und eben nicht an eine durchschnittliche Inflation, welche ganz besonders durch Mieterhöhungen in den nächsten Jahren beeinflusst wird.

Weiterhin werden Renteneinkünfte mittlerweile von steigenden prekären Arbeitsverhältnissen und gebrochenen Erwerbsbiografien, durch Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderungen zunehmend belastet.

 

Allerdings können Betriebe und Firmen in Deutschland im Kampf gegen weltweite Konkurrent*innen wie China, wo sich eine künftige wirtschaftliche Weltmacht abzeichnet oder den USA, also gegen Konkurrent*innen aus dem Ausland, mit allzu hohen Löhnen nicht bestehen.

Somit könnten zu hohe Löhne künftig Arbeitsplatzverluste nach sich ziehen, worunter dann Rentner*innen leiden würden, weil die Erwerbsbiografie unterbrochen wird oder sie aufgrund eines zu hohen Alters keine neue Anstellung finden.

 

Diese Versorgungslücken im Alter zu schließen können sich weite Teile der Bevölkerung schlicht weg einfach nicht mehr leisten. Wobei diese privaten Produkte dann weder insolvenzsicher, noch Hartz4 sicher genug sind, um sie vor der Kapitalisierung und dem damit verbundenem Verlust zu schützen.

 

Diese Versorgungslücken im Alter zu schließen können sich weite Teile der Bevölkerung schlichtweg einfach nicht mehr leisten. Wobei diese privaten Produkte dann weder insolvenzsicher noch Hartz4 sicher genug sind, um sie vor der Kapitalisierung und dem damit verbundenen Verlust zu schützen.

 

Die zweite Säule der Alterseinkünfte, die betriebliche Altersvorsorge erlangt gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben bisher immer noch viel zu wenig Durchdringung, sodass sie bundesweit und vor allem flächendeckend Altersarmut abbauen könnte. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die betriebliche Altersvorsorge von Arbeitnehmer*innen erst selbständig eingefordert werden muss. Ein/e BürgerIn, die sich aber mit der betrieblichen Altersvorsorge, dem §3.63 EkStG, nicht ausreichend beschäftigt hat, kann diese folglich auch nicht zur Altersvorsorge nutzen.

 

Diese Situation ist im Namen aller sozialdemokratischen Selbstständigen innerhalb der SPD, welche eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmer*innen haben, so nicht weiter tragbar und ist durch ein neues, dem 21 Jahrhundert angepassten Rentensystem zu ersetzen, was das Konzept der Rente 2.0 beschreibt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Annahme L-02 in der Fassung der Antragskommission