A-03 Rote Linien für eine humanitäre und solidarische Asylpolitik

Status:
Überweisung

Das Asylrecht ist eine große menschenrechtliche Errungenschaft – entstanden als eine Folge des dunkelsten Kapitels unserer Menschheitsgeschichte. Nach der Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur, des Zweiten Weltkriegs und der mit ihm verbundenen Flüchtlingsbewegungen schrieb die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948 erstmals ein individuelles Asylrecht fest. Artikel 14, Absatz 1 lautet: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.“

 

Diese Errungenschaft des Asylrechts wird durch den jüngst getroffenen Asylkompromiss auf der EU-Innenministerkonferenz ausgehöhlt. Menschen, die aus individuellen Notlagen fliehen, wie beispielsweise vor Krieg und Terror und völkerrechtlich ein Anrecht auf Asyl in der Europäischen Union haben, können abgewiesen werden, wenn sie über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU eingereist sind. Sie werden in den sogenannten sicheren Drittstaat zurück abgeschoben. Auch die geplante Ausweitung der sogenannten sicheren Drittstaaten, ist aus menschrechtlicher Perspektive ein weiterer Schritt, der die Aushöhlung des Asyl- und Völkerrechts formt. Wie drastisch Menschenrechte, durch sogenannte Kooperationen zwischen der EU und von der EU deklarierten sicheren Drittstaaten erfolgt, missachtet werden, sehen wir nun mal einmal zuhauf an der Situation von Schutzsuchenden in Libyen. Grenzverfahren und Geflüchteten-Camps außerhalb der EU einzurichten und dort den Anspruch der Geflüchteten auf Asyl zu prüfen, trifft die Schwächsten, insbesondere Familien mit Kindern und Minderjährigen sowie allein reisende Minderjährige und weitere vulnerable Gruppen wie z. B. die der LGBTIQA*, besonders hart. Zudem wird insbesondere für Kinder und Minderjährige der besondere Schutz der UN-Kinderrechtskonvention nicht eingehalten. Standardisierte, verkürzte und absehbar ohne Rechtsbeistand durchgeführte Verfahren reduzieren die Chancen von FINTA-Personen Asyl zu erlangen und sie werden auf ihr „sicheres Herkunftsland“ reduziert. Weitere Asylgründe treten hierdurch in den Hintergrund.

 

Dieser Asylkompromiss ist ein rechtstaatlicher Kotau vor den Rechtspopulist*innen in der EU. Er dient lediglich der Abschreckung Schutzsuchender, die sich trotzdem weiterhin auf den tödlichen Weg über das Mittelmeer machen werden. Er missachtet vor allem die Lebensperspektive jener, die ein Leben in Schutz benötigen und verdienen. Er dient lediglich der Abschreckung Schutzsuchender, die sich trotzdem weiterhin auf den tödlichen Weg über das Mittelmeer machen werden. Im Gegenzug schreckt er lediglich diejenigen ab, die wir in Deutschland als Arbeits- und Fachkräfte zur Wahrung unseres Wohlstandes benötigen. Wieso sollte ein Mensch noch nach Europa mit Abwehrkultur migrieren, wenn er auch in ein anderes Land gehen kann, wo er sich zudem noch in der englischen Sprache verständigen kann?

 

Aussagen der rechtsgerichteten Regierungen in Polen und Ungarn, dass sie selbst diesen Asylkompromiss nicht mitgehen wollen, lassen weitere Verschärfungen befürchten.

 

Wir wollen mit diesem Antrag rote Linien definieren für eine humanitäre und solidarische Asylpolitik unserer Partei.

 

  • Wir bekennen uns zum Asylrecht. Das ist eine menschenrechtliche Errungenschaft nach den dunkelsten Erfahrungen unserer Menschheitsgeschichte. Wir kritisieren es, wenn dieses Asylrecht von CDU-Politikern wie Jens Spahn in Frage gestellt wird.
  • Wir lehnen Pläne ab, wie sie von den Regierungen in Großbritannien und Dänemark verfolgt werden bzw. wurden, Asylverfahren in andere Länder wie zum Beispiel Ruanda auszulagern.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion, den SPD-Bundesparteivorstand und die SPD-Mitglieder in der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament auf, sich für folgende Verbesserungen des auf der EU-Innenministerkonferenz getroffenen Asylkompromisses und GEAS-Reform einzusetzen:

 

  • Grenzverfahren müssen freiwillig bleiben und durch EU-Mittel finanziert und deren Durchführung durch EU-Personal begleitet werden. Eine Fiktion der Nichteinreise ist abzulehnen.
  • Verpflichtendes Menschenrechtsmonitoring durch Nichtregierungsorganisationen in allen Phasen des Asylprozesses und der Zugang und die Transparenz müssen vollumfänglich gewährleistet sein.
  • Analog zur deutschen Regelung sollten Geflüchtete eine unabhängige Verfahrensberatung an die Seite gestellt bekommen, und sie müssen ein individuelles Recht auf einen Rechtsbeistand – während ihres gesamten Asylprozess – anerkannt bekommen. Hilfsorganisationen brauchen jederzeit Zugang.
  • Keine de facto Inhaftierungen: Alle Einrichtungen müssen im laufenden Asylprozess jederzeit und an jedem Schritt unverzüglich verlassen werden können.
  • Familien mit Kindern sollen vom Grenzverfahren ausgenommen werden.
  • Medizinische und psychologische Betreuung ist dauerhaft und professionell von ausgebildetem Fachpersonal sicherzustellen.
  • Sichere Drittstaaten müssen unter qualifizierten Kriterien durch die Kommission und das Europäische Parlament festgelegt werden. Eine Durchreise oder ein Aufenthalt zur Durchreise dürfen nicht als Verbindung zum Drittstaat gewertet werden.
  • Wir lehnen also eine willkürliche Ausweitung von sogenannten sicheren Drittstaaten ab.

 

Des Weiteren fordern wir für eine zukünftige humanitäre Asylpolitik:

 

  • Das Sterben der flüchtenden Menschen auf dem Mittelmeer muss ein für alle Mal durch humanitäre Maßnahmen enden. Die Bundesregierung muss sich in Zusammenarbeit mit den europäischen Partner*innen für den Einsatz und Ausbau der Seenotrettung mit ärztlicher Versorgung einsetzen. Hilfsorganisationen dürfen nicht kriminalisiert und diffamiert werden; sie sollen aufgenommene Geflüchtete unmittelbar in europäische Häfen ausschiffen dürfen. Wir müssen daher immer unterscheiden zwischen notwendiger Hilfe der Seenotrettung auf der einen und Geschäftemachern auf der anderen Seite, denen das Schicksal der Flüchtenden egal ist.
  • Die Menschenrechtsverletzungen der Frontex müssen aufhören. Die Frontex-Politik an den europäischen Grenzen wird im Sinne humanitärer Hilfe überarbeitet und geändert. Die Bundesregierung muss sich entschieden aktiv gegen Pushbacks einsetzen.
  • Frontex ist gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union Frontex muss von einem ständigen parlamentarischen Kontrollgremium überwacht werden. Ein strukturelles Vorbild dieses Gremiums kann das parlamentarische Kontrollgremium von Europol sein. In diesem muss Frontex regelmäßig, transparent und umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten und weiteren Berichtswünschen nachkommen.
  • Wir fordern die Einrichtung eines EU-Fonds für Integration und Entwicklung, um Kommunen europaweit dabei zu unterstützen, Geflüchtete zu integrieren.
  • Die Resettlement-Programme, die eine sichere Aufnahme von Schutzsuchenden ermöglichen, müssen in der Europäischen Union ausgebaut werden.
  • Beschäftigungsverbote für Asylbewerber*innen und Geduldete sollen in Gänze abgeschafft werden. Wir benötigen in Deutschland Arbeitskräfte, und Arbeit ist der beste Weg zur Integration.
  • Die bei den Ukraine-Geflüchteten angewandte FREE (Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung) als vorübergehendes Schutz-System, das individuelle Rahmenbedingungen der Geflüchteten, wie z. B. familiäre Bindungen, bei der Zuweisung auf die Kommunen berücksichtigt, soll für alle Geflüchteten gelten.

 

Wir wissen, dass die Kommunen enorme Integrationsleistungen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen geleistet haben und immer noch leisten. Die Kommunen brauchen hierfür mehr Unterstützung! Dazu wollen wir die finanziellen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen setzen.

 

  • Integration muss als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich abgesichert werden, und Bund und Länder müssen die Kommunen mit ausreichend finanziellen Mitteln bei der Integration unterstützen.
  • Das Land NRW muss die Zahl der Plätze in den Landeseinrichtungen für Geflüchtete ausbauen – auf mindestens 70.000, so wie die kommunalen Spitzenverbände es fordern.
  • Das Land NRW setzt sich für rechtliche und verbindliche Qualitätsstandards in allen Unterbringungseinrichtungen -im Kontext von Landesaufnahmesystemen- ein.
  • Schutzsuchende verdienen in NRW eine hürdenlose und humane Gesundheitsvorsorge. Das Land NRW und vor allem die Landesregierung, muss dafür die elektronische Gesundheitskarte für Schutzsuchende flächendeckend einführen. Auch hier dürfen die dafür aufzubringenden und laufenden Kosten nicht bei den Kommunen liegen und müssen vom Land übernommen werden.
  • Das Land NRW muss die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Geflüchtetenversorgung vollständig an die Kommunen weiterleiten und darf nicht, wie zuletzt geschehen, die Hälfte für sich einbehalten. Ein Polster für den Landeshaushalt auf Kosten der Geflüchteten und der Kommunen zu schaffen, ist schäbig von der schwarz-grünen Landesregierung.
  • Für die Verteilung von geflüchteten Menschen in die Länder und auf die Kommunen brauchen wir einen neuen Verteilungsschlüssel. Die Verteilung der Geflüchteten vom Bund auf die Länder erfolgt aufgrund des Königsteiner Schlüssels, der ursprünglich für die Verteilung der Kosten überregional bedeutender Forschungseinrichtungen auf die Bundesländer gedacht war und auf Basis der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl berechnet wird. Das Land verteilt die Geflüchteten auf die Kommunen aufgrund eines Schlüssels (FlüAG), der den Einwohner*innenanteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes und an dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche Nordrhein-Westfalens berücksichtigt. In einem neuen Integrationsschlüssel müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden: Wie viele Kita- und Schulplätze stehen zur Verfügung? Wie viele freie Wohnungen gibt es? Und inwiefern haben die Kommunen bereits andere Integrationsleistungen zu bewältigen, zum Beispiel durch Einwanderung innerhalb der Europäischen Union?
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in Fassung der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Ersetze Zeile 44f.:

 

Dieser Asylkompromiss ist das erschreckende Ergebnis eines immer stärker um sich greifenden Rechtspopulismus in Europa, der sich auch in immer mehr Regierungen wiederfindet.“

 

Streiche Zeile 72ff:

 

Wir kritisieren … gestellt wird.

 

Füge ein in Zeile 74:

 

Eine Abschaffung oder Aufweichung des Asylrechts – ganz gleich in welcher Form – wie es die Spitze der Unions-Bundestagsfraktion fordert, darf es niemals geben. Das Recht auf Asyl ist auch aus historischer Verantwortung fest verankert in unserer Verfassung. Die Katastrophe der Konferenz von Evian, die keine Einigung auf ausreichend Plätze zur Aufnahme von verfolgten Jüd:innen erzielen konnte, verpflichtet uns, am individuellen Recht auf Asyl festzuhalten.

 

Ergänze in Zeile 79:

 

Gleichzeitig gehört zu einer solidarischen Asylpolitik ein gerechter und verpflichtender Verteilmechanismus unter allen EU-Mitgliedsstaaten, der gegebenenfalls auch mit Sanktionen durchgesetzt werden kann.

Beschluss: Überweisung an den Landesvorstand
Text des Beschlusses:

Das Asylrecht ist eine große menschenrechtliche Errungenschaft – entstanden als eine Folge des dunkelsten Kapitels unserer Menschheitsgeschichte. Nach der Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur, des Zweiten Weltkriegs und der mit ihm verbundenen Flüchtlingsbewegungen schrieb die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948 erstmals ein individuelles Asylrecht fest. Artikel 14, Absatz 1 lautet: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.“

Diese Errungenschaft des Asylrechts wird durch den jüngst getroffenen Asylkompromiss auf der EU-Innenministerkonferenz ausgehöhlt. Menschen, die aus individuellen Notlagen fliehen, wie beispielsweise vor Krieg und Terror und völkerrechtlich ein Anrecht auf Asyl in der Europäischen Union haben, können abgewiesen werden, wenn sie über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU eingereist sind. Sie werden in den sogenannten sicheren Drittstaat zurück abgeschoben. Auch die geplante Ausweitung der sogenannten sicheren Drittstaaten, ist aus menschrechtlicher Perspektive ein weiterer Schritt, der die Aushöhlung des Asyl- und Völkerrechts formt. Wie drastisch Menschenrechte, durch sogenannte Kooperationen zwischen der EU und von der EU deklarierten sicheren Drittstaaten erfolgt, missachtet werden, sehen wir nun mal einmal zuhauf an der Situation von Schutzsuchenden in Libyen. Grenzverfahren und Geflüchteten-Camps außerhalb der EU einzurichten und dort den Anspruch der Geflüchteten auf Asyl zu prüfen, trifft die Schwächsten, insbesondere Familien mit Kindern und Minderjährigen sowie allein reisende Minderjährige und weitere vulnerable Gruppen wie z. B. die der LGBTIQA*, besonders hart. Zudem wird insbesondere für Kinder und Minderjährige der besondere Schutz der UN-Kinderrechtskonvention nicht eingehalten. Standardisierte, verkürzte und absehbar ohne Rechtsbeistand durchgeführte Verfahren reduzieren die Chancen von FINTA-Personen Asyl zu erlangen und sie werden auf ihr „sicheres Herkunftsland“ reduziert. Weitere Asylgründe treten hierdurch in den Hintergrund.

Dieser Asylkompromiss ist ein rechtstaatlicher Kotau vor den Rechtspopulist*innen in der EU. Er dient lediglich der Abschreckung Schutzsuchender, die sich trotzdem weiterhin auf den tödlichen Weg über das Mittelmeer machen werden. Er missachtet vor allem die Lebensperspektive jener, die ein Leben in Schutz benötigen und verdienen. Er dient lediglich der Abschreckung Schutzsuchender, die sich trotzdem weiterhin auf den tödlichen Weg über das Mittelmeer machen werden. Im Gegenzug schreckt er lediglich diejenigen ab, die wir in Deutschland als Arbeits- und Fachkräfte zur Wahrung unseres Wohlstandes benötigen. Wieso sollte ein Mensch noch nach Europa mit Abwehrkultur migrieren, wenn er auch in ein anderes Land gehen kann, wo er sich zudem noch in der englischen Sprache verständigen kann?

Aussagen der rechtsgerichteten Regierungen in Polen und Ungarn, dass sie selbst diesen Asylkompromiss nicht mitgehen wollen, lassen weitere Verschärfungen befürchten.

Wir wollen mit diesem Antrag rote Linien definieren für eine humanitäre und solidarische Asylpolitik unserer Partei.

  • Wir bekennen uns zum Asylrecht. Das ist eine menschenrechtliche Errungenschaft nach den dunkelsten Erfahrungen unserer Menschheitsgeschichte. Wir kritisieren es, wenn dieses Asylrecht von CDU-Politikern wie Jens Spahn in Frage gestellt wird.
  • Wir lehnen Pläne ab, wie sie von den Regierungen in Großbritannien und Dänemark verfolgt werden bzw. wurden, Asylverfahren in andere Länder wie zum Beispiel Ruanda auszulagern.

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion, den SPD-Bundesparteivorstand und die SPD-Mitglieder in der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament auf, sich für folgende Verbesserungen des auf der EU-Innenministerkonferenz getroffenen Asylkompromisses und GEAS-Reform einzusetzen:

  • Grenzverfahren müssen freiwillig bleiben und durch EU-Mittel finanziert und deren Durchführung durch EU-Personal begleitet werden. Eine Fiktion der Nichteinreise ist abzulehnen.
  • Verpflichtendes Menschenrechtsmonitoring durch Nichtregierungsorganisationen in allen Phasen des Asylprozesses und der Zugang und die Transparenz müssen vollumfänglich gewährleistet sein.
  • Analog zur deutschen Regelung sollten Geflüchtete eine unabhängige Verfahrensberatung an die Seite gestellt bekommen, und sie müssen ein individuelles Recht auf einen Rechtsbeistand – während ihres gesamten Asylprozess – anerkannt bekommen. Hilfsorganisationen brauchen jederzeit Zugang.
  • Keine de facto Inhaftierungen: Alle Einrichtungen müssen im laufenden Asylprozess jederzeit und an jedem Schritt unverzüglich verlassen werden können.
  • Familien mit Kindern sollen vom Grenzverfahren ausgenommen werden.
  • Medizinische und psychologische Betreuung ist dauerhaft und professionell von ausgebildetem Fachpersonal sicherzustellen.
  • Sichere Drittstaaten müssen unter qualifizierten Kriterien durch die Kommission und das Europäische Parlament festgelegt werden. Eine Durchreise oder ein Aufenthalt zur Durchreise dürfen nicht als Verbindung zum Drittstaat gewertet werden.
  • Wir lehnen also eine willkürliche Ausweitung von sogenannten sicheren Drittstaaten ab.

Des Weiteren fordern wir für eine zukünftige humanitäre Asylpolitik:

  • Das Sterben der flüchtenden Menschen auf dem Mittelmeer muss ein für alle Mal durch humanitäre Maßnahmen enden. Die Bundesregierung muss sich in Zusammenarbeit mit den europäischen Partner*innen für den Einsatz und Ausbau der Seenotrettung mit ärztlicher Versorgung einsetzen. Hilfsorganisationen dürfen nicht kriminalisiert und diffamiert werden; sie sollen aufgenommene Geflüchtete unmittelbar in europäische Häfen ausschiffen dürfen. Wir müssen daher immer unterscheiden zwischen notwendiger Hilfe der Seenotrettung auf der einen und Geschäftemachern auf der anderen Seite, denen das Schicksal der Flüchtenden egal ist.
  • Die Menschenrechtsverletzungen der Frontex müssen aufhören. Die Frontex-Politik an den europäischen Grenzen wird im Sinne humanitärer Hilfe überarbeitet und geändert. Die Bundesregierung muss sich entschieden aktiv gegen Pushbacks einsetzen.
  • Frontex ist gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union Frontex muss von einem ständigen parlamentarischen Kontrollgremium überwacht werden. Ein strukturelles Vorbild dieses Gremiums kann das parlamentarische Kontrollgremium von Europol sein. In diesem muss Frontex regelmäßig, transparent und umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten und weiteren Berichtswünschen nachkommen.
  • Wir fordern die Einrichtung eines EU-Fonds für Integration und Entwicklung, um Kommunen europaweit dabei zu unterstützen, Geflüchtete zu integrieren.
  • Die Resettlement-Programme, die eine sichere Aufnahme von Schutzsuchenden ermöglichen, müssen in der Europäischen Union ausgebaut werden.
  • Beschäftigungsverbote für Asylbewerber*innen und Geduldete sollen in Gänze abgeschafft werden. Wir benötigen in Deutschland Arbeitskräfte, und Arbeit ist der beste Weg zur Integration.
  • Die bei den Ukraine-Geflüchteten angewandte FREE (Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung) als vorübergehendes Schutz-System, das individuelle Rahmenbedingungen der Geflüchteten, wie z. B. familiäre Bindungen, bei der Zuweisung auf die Kommunen berücksichtigt, soll für alle Geflüchteten gelten.

Wir wissen, dass die Kommunen enorme Integrationsleistungen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen geleistet haben und immer noch leisten. Die Kommunen brauchen hierfür mehr Unterstützung! Dazu wollen wir die finanziellen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen setzen.

  • Integration muss als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich abgesichert werden, und Bund und Länder müssen die Kommunen mit ausreichend finanziellen Mitteln bei der Integration unterstützen.
  • Das Land NRW muss die Zahl der Plätze in den Landeseinrichtungen für Geflüchtete ausbauen – auf mindestens 70.000, so wie die kommunalen Spitzenverbände es fordern.
  • Das Land NRW setzt sich für rechtliche und verbindliche Qualitätsstandards in allen Unterbringungseinrichtungen -im Kontext von Landesaufnahmesystemen- ein.
  • Schutzsuchende verdienen in NRW eine hürdenlose und humane Gesundheitsvorsorge. Das Land NRW und vor allem die Landesregierung, muss dafür die elektronische Gesundheitskarte für Schutzsuchende flächendeckend einführen. Auch hier dürfen die dafür aufzubringenden und laufenden Kosten nicht bei den Kommunen liegen und müssen vom Land übernommen werden.
  • Das Land NRW muss die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Geflüchtetenversorgung vollständig an die Kommunen weiterleiten und darf nicht, wie zuletzt geschehen, die Hälfte für sich einbehalten. Ein Polster für den Landeshaushalt auf Kosten der Geflüchteten und der Kommunen zu schaffen, ist schäbig von der schwarz-grünen Landesregierung.
  • Für die Verteilung von geflüchteten Menschen in die Länder und auf die Kommunen brauchen wir einen neuen Verteilungsschlüssel. Die Verteilung der Geflüchteten vom Bund auf die Länder erfolgt aufgrund des Königsteiner Schlüssels, der ursprünglich für die Verteilung der Kosten überregional bedeutender Forschungseinrichtungen auf die Bundesländer gedacht war und auf Basis der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl berechnet wird. Das Land verteilt die Geflüchteten auf die Kommunen aufgrund eines Schlüssels (FlüAG), der den Einwohner*innenanteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes und an dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche Nordrhein-Westfalens berücksichtigt. In einem neuen Integrationsschlüssel müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden: Wie viele Kita- und Schulplätze stehen zur Verfügung? Wie viele freie Wohnungen gibt es? Und inwiefern haben die Kommunen bereits andere Integrationsleistungen zu bewältigen, zum Beispiel durch Einwanderung innerhalb der Europäischen Union?
Beschluss-PDF: