K-02 Sachkundige Bürgerinnen und Bürger

Der Landesparteitag fordert die SPD-Fraktion im Landtag NRW dazu auf, sich für die folgende Änderung einzusetzen: Der §58 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW wird dahingehend geändert, dass sachkundige Bürgerinnen und Bürger an nichtöffentlichen Sitzungen von Kommunen als Zuhörer sowie an Beratungen von Fraktionen zu Beratungsgegenständen aus nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen, auch wenn sachkundige Bürgerinnen und Bürger nicht dem beratenden jeweiligen Ausschuss der Kommune angehört.

Begründung:

 

Der §58 der Gemeindeordnung NRW legt im Absatz 1 Satz 4 fest, dass

 

„… An nichtöffentlichen Sitzungen eines Ausschusses können die stellvertretenden Ausschussmitglieder sowie alle Ratsmitglieder als Zuhörer teilnehmen; nach Maßgabe der Geschäftsordnung können auch die Mitglieder der Bezirksvertretungen als Zuhörer teilnehmen, ebenso die Mitglieder anderer Ausschüsse, soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird. …“

 

Dieser Absatz wird in der Praxis so ausgelegt, dass sachkundige Bürgerinnen und Bürger lediglich an nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen dürfen, wenn das Thema explizit relevant für den Ausschuss ist, für den das sachkundige Mitglied benannt ist.

 

Das führt in der Konsequenz auch zu der Auslegung, dass sachkundige Bürgerinnen und Bürger in Fraktionssitzungen nur dann an der Beratung von Themen aus nichtöffentlicher Sitzung teilnehmen können, deren Inhalt für den Ausschuss relevant ist, für den das sachkundige Mitglied benannt ist.

 

Sowohl aus praktischen, als auch aus rechtlichen Erwägungen stellt diese diskriminative Behandlung von Fraktionsmitglieder eine Einschränkung politischer Handlungsfähigkeit dar.

 

Sowohl sachkundige Bürgerinnen und Bürger, als auch Mitglieder von Stadträten werden nach derselben feierlichen Formel zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger sollen die Fraktionen beratend unterstützen. Dazu muss es ihnen ermöglicht werden, Zusammenhänge zu erkennen. Dazu kann es hilfreich sein, nicht nur Informationen zu dem eigenen Aufgabenbereich zu erhalten, sondern auch darüber hinaus gehende Informationen und Randnotizen. Ansonsten können sachkundige Bürgerinnen und Bürger nicht auf Augenhöhe mit Mitgliedern des Rates diskutieren.

 

Darüber hinaus erscheint diese Praxis bei der Beratung in Fraktionen nicht umsetzbar. Bei Beratungen aus nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten aus unterschiedlichen Ausschüssen müssten sachkundige Bürgerinnen und Bürger die Fraktionssitzungen immer dann verlassen, wenn die Themen die eigene Ausschuss-Tätigkeit nicht betreffen. Das stört die Beratung in Fraktionen unzumutbar.

 

Eine Änderung in der beschriebenen Form führt dazu, dass sachkundige Bürgerinnen und Bürger ihre Aufgabe der sachkundigen Beratung der Fraktionen und in Ausschüssen qualitativ hochwertiger nachkommen können.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an SPD-Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an SPD-Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag fordert die SPD-Fraktion im Landtag NRW dazu auf, sich für die folgende Änderung einzusetzen: Der §58 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW wird dahingehend geändert, dass sachkundige Bürgerinnen und Bürger an nichtöffentlichen Sitzungen von Kommunen als Zuhörer sowie an Beratungen von Fraktionen zu Beratungsgegenständen aus nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen, auch wenn sachkundige Bürgerinnen und Bürger nicht dem beratenden jeweiligen Ausschuss der Kommune angehört.

Beschluss-PDF: