Sä-10 Satzung der NRWSPD: § 9 (1)

Ersetze „dem/der Vorsitzenden“ durch: dem oder der Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau

 

Füge nach „einfachen Beschluss fest.“ ein: Der Parteitag beschließt mit einfacher Mehrheit, ob ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende oder aber zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt werden sollen. Die Regelungen des Organisationsstatuts, der Wahl-, Schieds- und Finanzordnung, die den bzw. die Vorsitzende/n betreffen, gelten für die beiden Vorsitzenden entsprechend.

 

Im Folgenden wird „der/dem Vorsitzenden“ in Plural gefasst.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme