Nach Antragsrecht ergänzen: „und dem Personalvorschlagsrecht“
Begründung:
Durch immer wieder auftretende Diskussionen, ob das Antragsrecht auch das Personalvorschlagsrecht umfasst ist es sinnvoll, die Ergänzung des Personalvorschlagsrecht in der Satzung endgültig festzulegen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
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