IR-12 Schiedsämter

Die Schiedsleute leisten in NRW einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden. Sie verdienen daher unsere Anerkennung. Leider werden sie in den vorgesehenen Strafrechtsfällen immer seltener in Anspruch genommen. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in allen Fällen von den sie erfahren, eine Strafanzeige aufnehmen müssen, weil ihnen ansonsten selbst ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt droht.

Wir setzen uns daher für eine Überprüfungen der gesetzlich normierten Strafverfolgungspflicht in Fällen des § 380 StPO ein.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung