O-11 Sexismus innerparteilich bekämpfen: Einführung einer Anti-Sexismus/Diskriminierungskommission auf Landesebene

Status:
Überweisung

Die Kommission wird vom Vorstand einberufen. Sie besteht aus sechs Mitgliedern.  Bei der Wahl der Kommissionsmitglieder achtet der Vorstand darauf, dass Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind.

 

Es soll darauf geachtet werden, dass die Mitglieder der Kommission möglichst unabhängig sind und keine Vielfachämter innehaben, die Abhängigkeiten entstehen lassen könnten. Die Kommission soll ausgewogen aus aktuell aktiven, ehemals und weniger aktiven Mitgliedern besetzt werden, die die Vielfalt des Landesverbandes widerspiegeln. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder die Strukturen der Landes-SPD und darüber hinaus die Strukturen der gesamten SPD kennen. Bereits zu ihrer Einberufung sollen die Mitglieder über Gender- und Vermittlungskompetenzen verfügen.

 

Die ASF-Landesvorsitzenden gehören der Kommission beratend an.

 

Das Gremium wird vom Landesvorstand und dem Landesbüro unter strenger Wahrung ihrer Unabhängigkeit unterstützt. Insbesondere zählen hierzu die Finanzierung ihrer politischen Arbeit, ihrer Öffentlichkeitsarbeit und die Vorbereitung sowie Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen.

Grundsätzlich werden alle Personen, die sich an die Kommissionsmitglieder wenden, von diesen respektiert und ernst genommen. Alles was an die Kommissionsmitglieder herangetragen wird, unterliegt der Schweigepflicht.

 

Die Aufgaben der Anti-Sexismus/Diskriminierungskommission lassen sich in zwei Aufgabenbereiche untergliedern:

 

  • Als Expertin und Ansprechperson steht sie zum einen der gesamten Landes-SPD bei der Sensibilisierungsarbeit vor Ort zur Verfügung. Kontinuierlich arbeitet sie an der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Sexismus/Diskriminierung und sexistischem Verhalten. Über ihre öffentliche Arbeit berichtet sie halbjährlich dem Vorstand.
  • Wenn es zu sexistischen und diskriminierenden Vorfällen kommt, steht die Kommission den Betroffenen als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung. Das Gremium unterstützt die Betroffenen mit dem Ziel, die unerwünschte(n) Verhaltensweise(n) sofort zu unterbinden. Wenn die Betroffenen es wünschen und es die Umstände zulassen, bemüht sich die Kommission um ein vermittelndes Gespräch, um Verhaltensänderungen herbeizuführen und Missverständnisse auszuräumen. Zudem informiert das Gremium die Betroffenen über mögliche weitere Schritte.

 

Die betroffene Person oder die Personengruppe allein entscheidet darüber, ob es ein Verfahren gibt und auf welche Art und Weise dieses eingeleitet werden soll. Jede Entscheidung, die von den Betroffenen gefällt wird, wird von den Mitgliedern der Kommission akzeptiert und respektiert. Darüber hinaus ist es möglich, dass Betroffene einem Kommissionsmitglied ihres Vertrauens ihren Vorfall mitteilen – ohne dass die gesamte Anti- Sexismus-Kommission von dem Vorfall erfährt.

Begründung:

 

Sexistisches uns diskriminierendes Benehmen beinhaltet jede Verhaltensweise gegenüber Personen und Personengruppen mit sexuellem oder abwertendem Bezug, die seitens der Betroffenen unerwünscht ist, die Personen aufgrund ihres Geschlechts, der Herkunft, der Religion oder der sexuellen Orientierung herabwürdigen und/oder eine Nichtakzeptanz von Frauen, Männern und queeren Menschen als gleichwertige Diskussionspersonen zur Konsequenz hat. Dazu gehören vor allem:

 

  • anzügliche und herabsetzende Bemerkungen gegenüber einer Person oder Personengruppe
  • sexistische Sprüche und Witze
  • Fixierung sexuell relevanter Körperteile, Hinterherpfeifen
  • unerwünschte Telefon-/Videoanrufe, Briefe, E-Mail oder Chatnachrichten mit sexuellem Bezug
  • Vorzeigen, Aufhängen oder Auflegen von sexistisch-pornografischem Material
  • unerwünschte Körperkontakte und wiederholt aufdringliches Verhalten

 

Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sind die Grundwerte und der Kompass für das Handeln von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen wir für einen Gesellschaftsentwurf, indem jeder Mensch die gleiche Würde und die gleiche Freiheit hat selbstbestimmt zu leben. Sollte es zur Einschränkung der Freiheit oder Benachteiligung des Einzelnen aufgrund seiner Herkunft, seines sozialen Standes, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religionszugehörigkeit, der körperlichen Verfassung oder des Alters kommen, ist es die politische Pflicht der Sozialdemokratie Ungleichheiten zu überwinden, um die gleiche Freiheit und gleiche Gerechtigkeit jedes Individuums zu gewährleisten. Leider begegnet uns Diskriminierung in unterschiedlicher Form und Ausprägung tagtäglich. Vor allem Sexismus als eine Form der Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft und im politischen Tagesgeschäft seit jeher zu beobachten. Diskriminierung in all ihren Formen und Ausprägungen hat in unserer Partei und in unserem Kreis keinen Platz! Wir dulden keine Form von Diskriminierung und akzeptieren auch keinerlei Sexismus, weder gesamtgesellschaftlich, noch im politischen Tagesgeschäft. Sie ist mit unseren sozialdemokratischen Grundsätzen nicht vereinbar! Die Bekämpfung sexistischer und diskriminierender Muster beginnt für uns im eigenen Kreis und ist Aufgabe jeder Genossin und jedes Genossen.

 

Es ist unsere moralische Pflicht die SPD und vor allem die SPD in NRW zu einem diskriminierungsfreien und anti-sexistischen (Schutz-)Raum zu gestalten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch die Annahme von O-03
Beschluss: Überweisung an den Landesvorstand
Text des Beschlusses:

Die Kommission wird vom Vorstand einberufen. Sie besteht aus sechs Mitgliedern.  Bei der Wahl der Kommissionsmitglieder achtet der Vorstand darauf, dass Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind.

Es soll darauf geachtet werden, dass die Mitglieder der Kommission möglichst unabhängig sind und keine Vielfachämter innehaben, die Abhängigkeiten entstehen lassen könnten. Die Kommission soll ausgewogen aus aktuell aktiven, ehemals und weniger aktiven Mitgliedern besetzt werden, die die Vielfalt des Landesverbandes widerspiegeln. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder die Strukturen der Landes-SPD und darüber hinaus die Strukturen der gesamten SPD kennen. Bereits zu ihrer Einberufung sollen die Mitglieder über Gender- und Vermittlungskompetenzen verfügen.

Die ASF-Landesvorsitzenden gehören der Kommission beratend an.

Das Gremium wird vom Landesvorstand und dem Landesbüro unter strenger Wahrung ihrer Unabhängigkeit unterstützt. Insbesondere zählen hierzu die Finanzierung ihrer politischen Arbeit, ihrer Öffentlichkeitsarbeit und die Vorbereitung sowie Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen.

Grundsätzlich werden alle Personen, die sich an die Kommissionsmitglieder wenden, von diesen respektiert und ernst genommen. Alles was an die Kommissionsmitglieder herangetragen wird, unterliegt der Schweigepflicht.

Die Aufgaben der Anti-Sexismus/Diskriminierungskommission lassen sich in zwei Aufgabenbereiche untergliedern:

  • Als Expertin und Ansprechperson steht sie zum einen der gesamten Landes-SPD bei der Sensibilisierungsarbeit vor Ort zur Verfügung. Kontinuierlich arbeitet sie an der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Sexismus/Diskriminierung und sexistischem Verhalten. Über ihre öffentliche Arbeit berichtet sie halbjährlich dem Vorstand.
  • Wenn es zu sexistischen und diskriminierenden Vorfällen kommt, steht die Kommission den Betroffenen als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung. Das Gremium unterstützt die Betroffenen mit dem Ziel, die unerwünschte(n) Verhaltensweise(n) sofort zu unterbinden. Wenn die Betroffenen es wünschen und es die Umstände zulassen, bemüht sich die Kommission um ein vermittelndes Gespräch, um Verhaltensänderungen herbeizuführen und Missverständnisse auszuräumen. Zudem informiert das Gremium die Betroffenen über mögliche weitere Schritte.

Die betroffene Person oder die Personengruppe allein entscheidet darüber, ob es ein Verfahren gibt und auf welche Art und Weise dieses eingeleitet werden soll. Jede Entscheidung, die von den Betroffenen gefällt wird, wird von den Mitgliedern der Kommission akzeptiert und respektiert. Darüber hinaus ist es möglich, dass Betroffene einem Kommissionsmitglied ihres Vertrauens ihren Vorfall mitteilen – ohne dass die gesamte Anti- Sexismus-Kommission von dem Vorfall erfährt.

Beschluss-PDF: