G-13 Sicherung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum

Die SPD fordert die Landesregierung auf, endlich ein tragfähiges Konzept zur kurzfristigen und nachhaltigen Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in NRW umzusetzen.

Darüber hinaus wird die NRWSPD ein Zukunftsprogramm hausärztliche Versorgung in NRW formulieren.

 

Ein zukunftsfähiges Konzept:

 

  1. Stützt und schützt das attraktive Berufsbild des Hausarztes.
  2. Sorgt dafür, dass die Attraktivität des Hausarztmodelles gestützt und ausgebaut wird.
  3. Beinhaltet, dass Hausärzte ihre Aufgaben ohne unnötige bürokratische Lasten ausüben können.
  4. Erschließt die Telemedizin für Hausärzte und hilft sie zu motivieren, diesen Service anzubieten.
  5. Regelt, inwieweit die Versorgung von Patienten durch einen Arzt selbst oder durch medizinisch fortgebildetes Personal erfolgen kann.
  6. Führt dazu, dass Pateinten ihr Recht auf freie Arztwahl ausüben zu können, selbst dann, wenn der eigene Hausarzt seine Praxis aufgibt.
  7. Ermöglicht es Hausärzten, sich in der Nähe ihrer Patienten anzusiedeln, so dass die Entfernung für die Patienten möglichst gering und Hausbesuche wirtschaftlich sind.
  8. Lässt die Kommunen mit ihren Sorgen um die hausärztliche Versorgung vor Ort nicht im Stich.

 

Die oberste Priorität muss die flächendeckende garantierte Versorgung mit einem herausragenden hausärztlichen Angebot sein.

Begründung:

 

Die Versorgung durch Hausärzte in NRW nimmt einen immer dramatischeren Verlauf. Der Vergleich des Versorgungsgrades für das Jahr 2020 und der Prognose 2030 zeigt die verehrende Situation: Der Versorgungsgrad nimmt durchschnittlich von 97,6 auf 82.2 ab. Gleichzeitig nimmt die Zahl der unterversorgten Mittelbereiche (MB) zu. Waren im Jahr 2022 noch ca. 44% aller MB zu mehr als 100% versorgt, sinkt die Zahl in 2030 auf nur noch 13%.

Diese Zahlen stammen aus der Bedarfsberechnung zur Einführung einer Landarztquote in Nordrhein-Westfalen. Sie wurde am 14. Februar 2022 von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Westfalen Lippe und Nordrhein vorgelegt und ist auf der Seite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2022_02_14_prognose_landarztquote_nrw.pdf)

Übersetzen wir diese Zahlen, sehen wir mindestens zwei bedeutende Szenarien.

Bei einem Versorgungsgrad von 82,2 % können nur 82,2% der Patienten eine hausärztliche Versorgung erfahren, der Rest entweder unversorgt ist oder auf eine hausärztliche Versorgung tagelang warten muss.

Bei einem Versorgungsgrad von 82,2% müssen die zur Vollversorgung von 100% fehlenden 17,8% auf die restlichen Praxen verteilt werden. Die verbleibenden Praxisteams müssen also 117,8% Leistung erbringen, damit alle Patienten versorgt sind – Tendenz steigend. Diese Belastungsquote wollen wir den Teams nicht zumuten.

Beiden Szenarien können wir nichts Gutes abgewinnen.

Die oben genannten Berechnungen aus dem Bericht der KV in NRW mit sinkenden Versorgungsgraden in 99% der Mittelbereiche ist ein Beleg dafür, dass die Krankenversicherungen in NRW nicht darin vertrauen, dass die von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zu einer flächendeckenden Verbesserung der hausärztlichen Versorgung führen. Denn ansonsten würde der Versorgungsgrad bis 2030 steigen.

Dieser Einschätzung schließen wir uns vollumfänglich an.

Die bisherigen Maßnahmen wirken hilf-, plan- kraft- und ideenlos. Vor allem aber werden sie ergebnislos sein. Das Bekenntnis der Landesregierung zu einem modernen Hausarztmodell bleibt ein Lippenbekenntnis. Es ist ein Bekenntnis des fachlichen Versagens des Gesundheitsministers und der fehlenden Führungskompetenz des Ministerpräsidenten.

Die Landarztquote führt laut Ministerium dazu, dass die ersten Studierenden aus dem Programm „Landarztquote“ in 2027 ihr Studium abschließen und erst dann ihre mindestens fünfjährige Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner beginnen. Vor 2032 wird dieses Programm also gar nicht wirken können.

Auch das Hausarztaktionsprogramm mit einem Volumen von lediglich 2,5 Mio. € bleibt ein unterfinanzierter und somit halbherziger Versuch. Denn das finanzielle Risiko der Niederlassung als Arzt ist durchaus überschaubar und wird durch die geringen Unterstützungen aus dem Programm wirtschaftlich nicht wesentlich attraktiver. Ärzten verübeln wir es nicht, diese Finanzspritze in Anspruch zu nehmen – ein geschenkter Gaul. Die Ursache des Hausärztemangels wird so aber nicht behoben.

Die SPD ist enttäuscht davon, dass die Landesregierung dieses existenzielle Thema vorsätzlich unprofessionell behandelt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD fordert die Landesregierung auf, endlich ein tragfähiges Konzept zur kurzfristigen und nachhaltigen Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in NRW umzusetzen.

Darüber hinaus wird die NRWSPD ein Zukunftsprogramm hausärztliche Versorgung in NRW formulieren.

Ein zukunftsfähiges Konzept:

  1. Stützt und schützt das attraktive Berufsbild des Hausarztes.
  2. Sorgt dafür, dass die Attraktivität des Hausarztmodelles gestützt und ausgebaut wird.
  3. Beinhaltet, dass Hausärzte ihre Aufgaben ohne unnötige bürokratische Lasten ausüben können.
  4. Erschließt die Telemedizin für Hausärzte und hilft sie zu motivieren, diesen Service anzubieten.
  5. Regelt, inwieweit die Versorgung von Patienten durch einen Arzt selbst oder durch medizinisch fortgebildetes Personal erfolgen kann.
  6. Führt dazu, dass Pateinten ihr Recht auf freie Arztwahl ausüben zu können, selbst dann, wenn der eigene Hausarzt seine Praxis aufgibt.
  7. Ermöglicht es Hausärzten, sich in der Nähe ihrer Patienten anzusiedeln, so dass die Entfernung für die Patienten möglichst gering und Hausbesuche wirtschaftlich sind.
  8. Lässt die Kommunen mit ihren Sorgen um die hausärztliche Versorgung vor Ort nicht im Stich.

Die oberste Priorität muss die flächendeckende garantierte Versorgung mit einem herausragenden hausärztlichen Angebot sein.

Beschluss-PDF: