O-04 Sitzverteilung in den Kommunalen Räten und Kreistagen nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren

Der Landesparteitag beschließt, dass die Landtagsfraktion auf Grundlage des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes ((BAG 22.11.2017, 7 ABR 35/16), eine parlamentarische Initiative ergreift, dass die Sitzverteilung in den Kommunalen Räten und Kreistagen künftig nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren erfolgt. In seinem Urteil hat das BAG festgestellt, dass auch der Schutz von Mehrheiten schützenswert ist und eine Auszählung nach d´Hondt nicht gegen die Verfassung verstößt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Landtagsfraktion NRW
Version der Antragskommission:

SPD-Landtagsfraktion NRW

Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Landtagsfraktion NRW