Ar-12 Stärkere inklusive Ausrichtung des Arbeitsmarktes

Der Landesparteitag fordert die Vorstände und Fraktionen der SPD auf Landes- und Bundesebene dazu auf, folgende Initiativen in Richtung einer stärkeren inklusiven Ausrichtung des Arbeitsmarktes zu ergreifen:

 

  • in einem ersten Schritt setzen sich Vorstand und Fraktion auf Landesebene gegenüber der Landesregierung dafür ein, von der positiven Abweichungsregelung des § 61 Abs. 2 Satz 4 BTHG (Budget für Arbeit, Möglichkeit der Abweichung nach oben durch Landesrecht) Gebrauch zu machen und den Lohnkostenzuschuss im Rahmen des Budgets für Arbeit in NRW gesetzlich auf 60% der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV (Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung als Bezugsgröße) festzulegen;
  • gemeinsam streben Vorstände und Fraktionen gegenüber der Bundesregierung an, in § 61 Abs. 1 Satz 1 BTHG den Bezug auf § 58 (Leistungen im Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen) ersatzlos zu streichen und damit das Budget für Arbeit auch für Menschen mit Behinderungen außerhalb der WfbM zu erschließen;
  • darüber hinaus zielen Vorstand und Fraktion auf Bundesebene gegenüber der Bundesregierung darauf ab, die Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 154 Abs. 1 BTHG (Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen) zu dynamisieren und am jährlich aktualisierten Anteil schwerbehinderter Menschen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter auszurichten;
  • nicht zuletzt ergreifen Vorstand und Fraktion auf Bundesebene gegenüber der Bundesregierung die Initiative, die Ausgleichsabgabe nach § 160 BTHG (Ausgleichsabgabe) so auszugestalten, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für die Unternehmen die wirtschaftlichere Alternative darstellt.

 

Begründung:

Arbeit ist in unserer Gesellschaft nach wie vor ein zentraler Schlüssel für Lebens- und Teilhabechancen sowie für soziale Anerkennung. So stellen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur ein bedeutendes Element unserer Sozialgesetzgebung dar. Auch Artikel 27 der UN-BRK (Arbeit und Beschäftigung) hebt das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt hervor. Von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre profitieren Menschen mit Behinderungen durch die Höhe und die Dauer der Arbeitslosigkeit sowie den Anteil der Langzeitarbeitslosen in einem gravierend geringeren Maße als Menschen ohne Behinderung. Insbesondere lag 2017 ihre Erwerbsbeteiligung trotz besserer Qualifikation mit 49% deutlich unter dem der Menschen ohne Behinderung mit 78,2% (s. Bundesagentur für Arbeit. Blickpunkt Arbeitsmarkt, April 2019).

 

Vor dem skizzierten Hintergrund dienen die oben beschriebenen Maßnahmen als angemessene Vorkehrungen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an SPD-Landtagsfraktion NRW und SPD-Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag fordert die Vorstände und Fraktionen der SPD auf Landes- und Bundesebene dazu auf, folgende Initiativen in Richtung einer stärkeren inklusiven Ausrichtung des Arbeitsmarktes zu ergreifen:

 

  • in einem ersten Schritt setzen sich Vorstand und Fraktion auf Landesebene gegenüber der Landesregierung dafür ein, von der positiven Abweichungsregelung des § 61 Abs. 2 Satz 4 BTHG (Budget für Arbeit, Möglichkeit der Abweichung nach oben durch Landesrecht) Gebrauch zu machen und den Lohnkostenzuschuss im Rahmen des Budgets für Arbeit in NRW gesetzlich auf 60% der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV (Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung als Bezugsgröße) festzulegen;
  • gemeinsam streben Vorstände und Fraktionen gegenüber der Bundesregierung an, in § 61 Abs. 1 Satz 1 BTHG den Bezug auf § 58 (Leistungen im Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen) ersatzlos zu streichen und damit das Budget für Arbeit auch für Menschen mit Behinderungen außerhalb der WfbM zu erschließen;
  • darüber hinaus zielen Vorstand und Fraktion auf Bundesebene gegenüber der Bundesregierung darauf ab, die Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 154 Abs. 1 BTHG (Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen) zu dynamisieren und am jährlich aktualisierten Anteil schwerbehinderter Menschen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter auszurichten;
  • nicht zuletzt ergreifen Vorstand und Fraktion auf Bundesebene gegenüber der Bundesregierung die Initiative, die Ausgleichsabgabe nach § 160 BTHG (Ausgleichsabgabe) so auszugestalten, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für die Unternehmen die wirtschaftlichere Alternative darstellt.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion NRW Eingangsbestätigung am 29.10.2019