St-03 Steuerlicher "Ehrenamtsfreibetrag" für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Vorstanden gemeinnütziger Vereine

Die SPD in Nordrhein-Westfalen setzt sich in den Parlamenten in Land und Bund dafür ein, für ehrenamtlich tätige Personen, die einen Posten im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins im Sinne des § 26 BGB innehaben, einen zusätzlichen Ehrenamts-Steuerfreibetrag („Ehrenamtsfreibetrag“) in Höhe von 250 € p.a. zu ermöglichen und dazu entsprechende Initiativen zu ergreifen.

Begründung:

 

Das Ehrenamt ist der Kitt unserer Gesellschaft. Im Jahr 2020 gab es laut der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse (AWA) in Deutschland etwa 17,11 Millionen Ehrenamtliche, Als Ehrenamtliche werden Personen bezeichnet, die freiwillig und unentgeltlich bei einer Organisation, Initiative, Verein oder etwas Ähnlichem arbeiten.

 

Sie engagieren sich in Sportvereinen, Hilfsorganisationen, in der Wildtierhilfe, in der Flüchtlingshilfe, im Naturschutz, im Umweltschutz, in Musikvereinen, in der Heimatpflege u.v.m.

 

Ohne ehrenamtlich engagierte Bürger/-innen würde in Deutschland ein Großteil des gesellschaftlichen Lebens zusammenbrechen.

 

In Deutschland gibt es z.B. rund 23.700 Feuerwehren mit etwa 1,1 Millionen aktiven Feuerwehrleuten. Hinzu kommen noch 200.000 Mitglieder in den Alters- und Ehrenabteilungen und rund 250.000 Mitglieder in den Jugendfeuerwehren. Die Feuerwehr gehört damit zu den größten Gruppen in Deutschland, die sich für die Mitmenschen engagieren.

 

Rund 95 Prozent der Feuerwehrleute in Deutschland sind ehrenamtlich organisiert. Sie bekommen für den Dienst an der Allgemeinheit kein Geld! Ohne dieses immense ehrenamtliche Engagement müsste der Staat sehr, sehr viel Geld in den Aufbau einer flächendeckenden Berufsfeuerwehr investieren.

 

Auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen verlässt sich der Staat bzw. die Allgemeinheit auf Menschen, die bereit sind, sich zusätzlich zu ihrem Beruf ehrenamtlich zu engagieren und ihre Freizeit dafür zu opfern.

 

Ehrenamtliches Engagement ist in großen Teilen über gemeinnützige Vereine organisiert, die in Gründung, Organisation und Haftung den § 21-79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unterworfen sind. Die Vorstände von Vereinen – ohne die es keine Vereine gäbe – müssen auf viele rechtliche Bestimmungen und Fallstricke achten, mit denen sie sich zusätzlich beschäftigen müssen. Steuerrecht, Haftung, Jugendschutz – all das und noch mehr müssen die Ehrenamtlichen beherrschen und sich auf dem aktuellen Stand halten.

 

Es gibt also gute Gründe, warum die Vereins-Vorstände in Deutschland extreme Es wird viel davon gesprochen, wie wichtig das Ehrenamt ist, es ist aber an der Zeit, dass diesen warmen Worten eine finanzielle Anerkennung für die Arbeit in Vereinsvorständen folgt.

 

Das ist nur ein erster Schritt, um das System Ehrenamt in unserem Land langfristig zu erhalten. Es müssen weitere Maßnahmen folgen, zum Beispiel die Vereinfachung und Reduzierung der Besteuerung, Reduzierung von Bürokratie, Anpassung der rechtlichen Vorschriften, die Überprüfung von (persönlichen) Haftungsfragen etc.

 

Grundsätzlich sollte allen Ehrenamtlichen vom Staat ein Vertrauensbonus gewährt werden und das Engagement nicht durch Überregulierung und Angst vor Missbrauch erstickt werden.

 

Es ist gesellschaftlich betrachtet deutlich wichtiger, unser einzigartiges Vereinswesen in Deutschland vor dem Aussterben zu schützen als sicherzustellen, dass der kleine Dorf-Sportverein auch ja keinen Euro in der Steuererklärung vergisst.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung