Ar-11 Strukturprogramme und bessere Mitbestimmung für Transformation schaffen!

Die NRWSPD fordert die Entwicklung von Strukturprogrammen für Regionen, die in besonderer Weise durch die Transformation von Arbeit und Wirtschaft betroffen sein werden. Diese Programme sollen auch Investitionen in Zukunftstechnologien, die Förderung von Wissens- und Forschungstransfer, die Unterstützung von Bildungsprogrammen sowie die Unterstützung von Wirtschaftsförderung, welche Anreize für neue wirtschaftliche Schwerpunkte schaffen soll, beinhalten.

 

Gesetzliche Impulse zur Durchsetzung eines Rechts auf Arbeit, eines Anspruchs auf Aus- und Weiterbildung und zur Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung sollen die Beschäftigten bei den Herausforderungen von Digitalisierung, Dekarbonisierung und weiterer Automatisierung unterstützen. Die SPD steht dafür, die Transformation nicht nur als Risiko zu sehen, sondern diese auch als Chance zu begreifen, die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten in den Unternehmen zu stärken.

 

Schon jetzt ist absehbar, dass nicht nur in den Ballungszentren oder zum Beispiel im rheinischen Revier ein erheblicher Strukturwandel zu erleben sein wird. Die SPD steht dafür, diesen Strukturwandel nicht mit dem Blick zurück zu bewältigen. Die Industrieregionen und insbesondere die Beschäftigten dieser Regionen benötigen schon jetzt Antworten auf die Fragen, die sich aus der Transformation für sie ganz konkret ergeben.

 

Deswegen fordern wir insbesondere:

 

  1. Die gezielte berufliche Aus- beziehungsweise Weiterbildung für Menschen, die keine oder nur eine berufsfremde Qualifikation für die derzeit ausgeübten Berufe besitzen, zu organisieren. Hierzu gehören Förderung in Investitionen von Ausbildungswerkstätten, die Ergänzung der Funktionen von Berufskollegs für berufliche Weiterbildung und die Schaffung von kommunalen Beratungsstellen für die Aus- und Weiterbildung vor Ort.

 

  1. Einen Anspruch auf Weiterbildung für Fachkräfte, deren Tätigkeiten durch Transformationsprozesse verdrängt werden könnten. Damit soll auch ein mögliches Rückkehrrecht in den Betrieb nach der Weiterbildung verbunden werden. Die Einführung eines Chancen- und Bildungskontos bleibt der richtige Ansatz, um den Anspruch auf Weiterbildung zu verstärken.

 

  1. Die Unterstützung von Technologietransfer für Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilungen. Hochschulen sollen für die regionale Bündelung von Technologie- und Forschungsarbeit zusätzliche Mittel erhalten.

 

  1. Die Bereitstellung von Mitteln für die örtliche Wirtschaftsförderung, die für die Entstehung neuer wirtschaftlicher Schwerpunkte oder die Herstellung neuer Produkte Anreize schaffen soll. Ferner sollen Kommunen und örtliche Wirtschaftsförderung zusätzliche Unterstützung erhalten, um Gewerbe anzusiedeln, das sich zu einer Bewirtschaftung von Gewerbeflächen verpflichtet, die möglichst klimaschonend sein soll (Beispiele: Energetische Maßnahmen, möglichst autarke Versorgung). Jede Region soll die Möglichkeit erhalten, vorausschauend eine neue Strukturpolitik für die jeweilige wirtschaftliche Infrastruktur definieren zu können.

 

  1. Die Schaffung einheitlicher Standards für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Die geplante Novellierung des Berufsbildungsgesetzes durch die Bundesregierung wird die Herausforderungen unserer Zeit nicht mutig genug angehen. Insbesondere bei der Definition von Standards wird für überbetriebliche und betriebliche Einrichtungen zur Berufsausbildung auch die Gewährleistung von Digitalisierungskompetenzen eine hohe Bedeutung haben. Die Kontrolle der Ausbildungsqualität wird aufgrund der Veränderungen eine große Aufgabe sein.

 

  1. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften, die den erforderlichen Wandel in forschungs- und/oder finanzschwachen – auch gegebenenfalls mit Beteiligung des Staates oder regionaler Wirtschaftsförderungsgesellschaften – Unternehmen erleichtern sollen. Die Förderung kann beispielsweise die Forschungsberatung, eine rechtliche Vereinfachung zur Bildung von „Wissensgenossenschaften“ oder die steuerliche Bevorteilung von Investitionen in solche Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften beinhalten.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt  durch Annahme von L-01 in Fassung Antragskommission

 

Einfügen in L-01:

 

Ergänze Zeile 708 nach dem Wort „ermöglichen“:

Die konkrete Beantwortung von Strukturwandel-Fragen ist nicht nur für Ballungszentren oder zum Beispiel das rheinische Revier hoch relevant. Darauf können wir nicht mit einem Blick zurück reagieren, sondern mit einer mutigen Investitionsstrategie sowie gesetzlichen Impulsen zur Durchsetzung eines Rechts auf Arbeit, eines Anspruches auf Aus- und Weiterbildung und einer Stärkung von betrieblicher Mitbestimmung.

 

Ergänze Zeile 956 am Ende:

Konkret setzen wir auf die Förderung in Investitionen von Ausbildungswerkstätten, die Ergänzung der Funktionen von Berufskollegs für berufliche Weiterbildung und die Schaffung von kommunalen Beratungsstellen für die Aus- und Weiterbildung vor Ort. Wir brauchen einen Anspruch auf Weiterbildung für Fachkräfte, deren Tätigkeiten durch Transformationsprozesse verdrängt werden könnten. Damit soll auch ein mögliches Rückkehrrecht in den Betrieb nach der Weiterbildung verbunden werden. Die Einführung eines Chancen- und Bildungskontos bleibt der richtige Ansatz, um den Anspruch auf Weiterbildung zu verstärken. Außerdem brauchen wir die Schaffung einheitlicher Standards für die berufliche Aus- und Weiterbildung.

 

In Zeile 1192 neue Spiegelstriche einfügen:

  • Die Bereitstellung von Mitteln für die örtliche Wirtschaftsförderung, die für die Entstehung neuer wirtschaftlicher Schwerpunkte oder die Herstellung neuer Produkte Anreize schaffen soll. Ferner sollen Kommunen und örtliche Wirtschaftsförderung zusätzliche Unterstützung erhalten, um Gewerbe anzusiedeln, das sich zu einer Bewirtschaftung von Gewerbeflächen verpflichtet, die möglichst klimaschonend sein soll (Beispiele: Energetische Maßnahmen, möglichst autarke Versorgung). Jede Region soll die Möglichkeit erhalten, vorausschauend eine neue Strukturpolitik für die jeweilige wirtschaftliche Infrastruktur definieren zu können.
  • Die Unterstützung von Technologietransfer für Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilungen. Hochschulen sollen für die regionale Bündelung von Technologie- und Forschungsarbeit zusätzliche Mittel erhalten.
  • Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften, die den erforderlichen Wandel in forschungs- und/oder finanzschwachen – auch gegebenenfalls mit Beteiligung des Staates oder regionaler Wirtschaftsförderungsgesellschaften – Unternehmen erleichtern sollen. Die Förderung kann beispielsweise die Forschungsberatung, eine rechtliche Vereinfachung zur Bildung von „Wissensgenossenschaften“ oder die steuerliche Bevorteilung von Investitionen in solche Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaften beinhalten.