Wir fordern, dass die Präambel der nordrhein-westfälischen Verfassung geändert wird, indem die Formulierung “In Verantwortung vor Gott” durch “In Anerkennung der unantastbaren Menschenrechte,” ersetzt wird.
Außerdem fordern wir eine Änderung von Artikel 7 Absatz 1 der Landesverfassung und § 2 Absatz 2 des Schulgesetzes des Landes NRW, indem der Satzanfang „Ehrfurcht vor Gott“ durch die Ergänzung “Respekt vor religiösen und nicht-religiösen Weltanschauungen” in der Aufzählung von Erziehungszielen ersetzt wird. Der in dieser Weise umformulierte Satz würde lauten: „Achtung vor der Würde des Menschen, Bereitschaft zum sozialen Handeln und Respekt vor religiösen und nicht religiösen Vorstellungen zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung“
Schließlich fordern wir, in Artikel 25 Absatz 2 der Verfassung des Landes NRW die Worte „als Tag der Gottesverehrung“ durch die Worte „als Tag religiöser und nicht-religiöser Wertebesinnung“ zu ersetzen.
Wir fordern, dass die Präambel der nordrhein-westfälischen Verfassung geändert wird, indem die Formulierung “In Verantwortung vor Gott” durch “In Anerkennung der unantastbaren Menschenrechte,” ersetzt wird.
Außerdem fordern wir eine Änderung von Artikel 7 Absatz 1 der Landesverfassung und § 2 Absatz 2 des Schulgesetzes des Landes NRW, indem der Satzanfang „Ehrfurcht vor Gott“ durch die Ergänzung “Respekt vor religiösen und nicht-religiösen Weltanschauungen” in der Aufzählung von Erziehungszielen ersetzt wird. Der in dieser Weise umformulierte Satz würde lauten: „Achtung vor der Würde des Menschen, Bereitschaft zum sozialen Handeln und Respekt vor religiösen und nicht religiösen Vorstellungen zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung“
Schließlich fordern wir, in Artikel 25 Absatz 2 der Verfassung des Landes NRW die Worte „als Tag der Gottesverehrung“ durch die Worte „als Tag religiöser und nicht-religiöser Wertebesinnung“ zu ersetzen.