B-04 Umbenennung des herkunftssprachlichen Unterrichts

Status:
Überweisung

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, den sogenannten „herkunftssprachlichen Unterricht“ in „familiensprachlichen Unterricht“ umzubenennen. Kinder und Jugendliche sollen somit vor von außen auferlegten Identitätsfragen geschützt werden. In einer offenen und modernen Gesellschaft sollten diese losgelöst von institutionalisiertem Unterricht verwirklicht werden können.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Landtagfraktion
Text des Beschlusses:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, den sogenannten „herkunftssprachlichen Unterricht“ in „familiensprachlichen Unterricht“ umzubenennen. Kinder und Jugendliche sollen somit vor von außen auferlegten Identitätsfragen geschützt werden. In einer offenen und modernen Gesellschaft sollten diese losgelöst von institutionalisiertem Unterricht verwirklicht werden können.

Beschluss-PDF: