G-01 Verbesserung der Umsetzung der Cannabis-Medizin

Die NRWSPD setzt sich für eine bessere und effektivere Umsetzung der Cannabis-Medizin als Schmerztherapie ein.

Begründung:

Cannabis wurde schon im Mittelalter (1096-1099) in die europäische Volksmedizin eingeführt. Diese Medizin war auch Bestandteil vieler Klöster und wurde bei bronchialen und rheumatischen Erkrankungen angewendet. Ab dem 16. Jahrhundert wurde Cannabis mit in den Kräuterbüchern aufgeführt. In den folgenden Jahrhunderten wurde Cannabis immer bedeutender und bei Erkrankungen gegen  Migräne, Neuralgie, Epilepsie, ähnliche Krämpfe und Schlafstörungen eingesetzt. Es ist festzuhalten, dass Cannabis bis zum Jahr 1898 die am häufigsten genutzte Schmerzmedizin war, bis diese schließlich von eine Reihe synthetischen Medikamenten abgelöst war. Durch das Drängen des Pharmaunternehmens Bayer wurde Cannabis in das Opiumgesetz aufgenommen und verboten.

 

Ab September 2017 stehen für eine Behandlung mit Cannabis 60 Indikationen zur Verfügung. Leider gibt es zu viele Hürden und Bürokratien. Darüber hinaus fehlt oftmals die Bereitschaft der Ärzte, um eine Behandlung zu befürworten. Hier muss dringend nachgebessert werden. Kommunale Modellprojekte sind in Städten und Gemeinden erforderlich, um wichtige Erfahrungen zu sammeln und Vorbehalte abzubauen. Es ist möglich, Menschen in sehr schwierigen gesundheitlichen Situationen zu helfen und ihnen ihre Lebensqualität zurückzugeben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme und Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss: Annahme und Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die NRWSPD setzt sich für eine bessere und effektivere Umsetzung der Cannabis-Medizin als Schmerztherapie ein.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Bundestagsfraktion Eingangsbestätigung am 29.10.2019